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Laola86 02.09.2010 20:07

Gebäudeversicherung
 
Ich habe eine Frage zur Gebäudeversicherung, die auf die Bewohner unseres Hauses umgelagert wurde (im Mietvertrag vereinbart).
Wir sind ein 3 Parteienhaus. Meine Frage ist nun ob die Abbrechnung der GEbäudeversicherung nach qm zahl der einzelnen Mieter oder nach qm zahl der Wohnfläche aller Mietparteien aufgeteilt wird.
Eine der 3 Wohnung ist nämlich doppelt so groß wie die anderen beiden.

Danke schonmal!

Regenmacher 03.09.2010 08:40

AW: Gebäudeversicherung
 
Eine Wohngebäudeversicherung muss zwingend nach der Größe der Wohnung in Quadratmetern Wohnfläche umgelegt werden, ebenso auch z.B. die Grundsteuer des Hauses.


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