Mietminderung, wenn die Raumwärme nicht erreicht wird!
Hallo erst einmal!
Bin seit heute auch neu in diesem Forum und habe da mal eine Frage. In wieweit kann ich die Miete kürzen, wenn die Raumtemperatur von 6.00 uhr bis 22.00 uhr nur gerade mal 20 Grad erreicht? Unter der Woche, wenn ich arbeite, wirde die Zentralheizung auch zurückgefahren. Dann habe ich nur ca. 18 - 19 Grad über den ganzen Tag. Da ich eine Warmmiete entrichte die sogar über die Sommermonate gleich bleibt habe ich doch sicher das Anrecht auf eine gesunde Raumtemperatur den Winter über. Seit einem Jahr teile ich dem Vermieter immer wieder diesen Zustand mit. Leider hält dann das Versprechen nur ca. 3 Tage und dann ist alles wieder wie vorher. Die Thermostate in den Räumen muß ich um überhaupt diese Temp. zu erreichen auf max. stellen. Selbst ich bin für das Energiesparen aber nicht wenn man für eine nicht korrekte Leistung auch noch Geld verlangt. |
AW: Mietminderung, wenn die Raumwärme nicht erreicht wird!
Zitat:
|
AW: Mietminderung, wenn die Raumwärme nicht erreicht wird!
In diesem Zusammenhang möchte ich auch noch einmal auf die Heizpflicht des Vermieters verweisen.
Mehr zum Thema Heizpflicht erfahren Sie in unserem Lexikon oder unter dem vorhergehenden Link! Freundliche Grüße, Mietrecht Einfach |
Alle Zeitangaben in WEZ +2. Es ist jetzt 21:17 Uhr. |
Powered by vBulletin® Version 3.8.7 (Deutsch)
Copyright ©2000 - 2024, vBulletin Solutions, Inc.
Search Engine Optimization by vBSEO 3.6.1