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Mabra41 09.01.2009 21:35

Nebenkostenabrechnung 2007/2008
 
Hallo ich bin neu hier und habe eine wichtige Frage.

Mein Vermieter hat mir am 19. Dezember 2008 die Nebenkostenabrechnung für 2007 und 2008 gegeben und mir schriftlich eine Zahlungsfrist von 2 wochen gesetzt. Für die 2008er eine Zeit von 4 Wochen. Er will das Geld für beide Abrechnungen in Bar haben also nicht über Konto. Zudem ist zu den NKs keine Detailierte Auflistung über die Betriebskosten vorhanden. Mein Vermieter will mir nach Rücksprache diese Aufstellung machen lassen aber auf meine Kosten, wie er mir sagte.

Zudem will mein Vermieter jeden Monat 10€ Putzgeld Bar auf die Hand haben, ist das auch Rechtens?

Was kann ich tun? Ein Gespräch ist leider nicht möglich.

Recht-Einfach 10.01.2009 00:09

Hallo Mabra,

also erst einmal steht es dir frei, wie du deine Nebenkosten begleichst. Ob per Konto oder per Barzahlung. Wenn er das Geld in bar haben möchte, so kannst du seinem Wunsch nachkommen - bist aber meiner Meinung nach nicht dazu verpflichtet.

Zu der Form der Nebenkostenabrechnung (oder auch der Form der Betriebskostenabrechnung) haben wir einen interessanten Beitrag auf unserer Seite:
Form der Nebenkostenabrechnung

Nun weiß ich nicht, ob du diesen Artikel schon gelesen hast. Vorweg sei gesagt, dass ein Vermieter zur Aufstellung einer Nebenkostenabrechnung verpflichtet ist. Hält er die Form nicht ein, so ist die Nebenkostenabrechnung unwirksam. Und eben aus dieser Pflicht zur Aufstellung resultiert meiner Meinung nach auch der Grundsatz, dass die Kosten für die Erstellung nicht auf dich abgewälzt werden können!

Denn ob ein Vermieter die Nebenkostenabrechnung selbst erstellt oder sie durch einen Dritten, wie z.B. einen Fachanwalt für Mietrecht oder einen Steuerberater, erstellen lässt liegt nicht in deiner Verantwortung.

Mein Tipp an dich: Frage diesbezüglich ggf. noch einmal bei einem Mieterverein in deiner Umgebung nach und lege Widerspruch gegen die Nebenkostenabrechnungen ein. Ggf. auch mit dem Hinweis, dass du diese Nebenkostenabrechnung durch einen Mieterverein überprüfen lässt. Denn das solltest du, um dich auf einem sicheren Weg zu bewegen.

Zum Putzgeld (ich vermute mal es geht um das Treppenhaus):
Hier ist im Vertrag zu beachten, ob eine Putzregelung festgelegt ist. Als Beispiel hat jeder Mieter einer Mietanlage einmal wöchentlich das Treppenhaus zu reinigen. Sollte keine derartige Regelung im Mietvertrag hinterlegt sein, so bist du auch nicht für die Reinlichkeit des Treppenhauses verantwortlich. Müsstest ggf. aber auch eine Verdreckung in Kauf nehmen.
Würdest du eine Verdreckung nicht wollen, so kannst du deinen Vermieter als Putzkraft ansehen und ihn dafür auch dementsprechend entlohnen.


Falls noch Fragen bestehen, so helfe ich gerne weiter.


Mietrecht-Einfach

Mabra41 11.01.2009 10:59

Danke erst mal für die schnelle Information. Ich werde erst mal gucken wann ich die Aufstellung erhalte und wie teuer das werden soll. Meine nächste Frage wäre ob die Anfrage beim Mieterverein kostenpflichtig ist. Können Sie mir dazu auch was sagen?

Recht-Einfach 11.01.2009 13:43

Hallo Mabra,

in der Regel finanziert sich ein Mieterverein über Mitgliedsbeiträge. Der Mieterverein Hannover zum Beispiel kostet ca. 65 EUR pro Jahr, beinhaltet sofortige Beratung und eine Mietrechtschutz Versicherung.

Ich denke, dass aber sicher auch die Möglichkeit besteht ggf. telefonisch eine Information zu erhalten, ohne einem Mieterverein beitreten zu müssen, damit man wenigstens eine Tendenz hat, wie das eigene Recht gelagert ist.

Ich drücke die Daumen!


Mietrecht-Einfach

Roccus 27.01.2009 16:38

Warum will der Vermieter die Zahlungen für 2007 und 2008 in bar ???
Sieht er da vielleicht ein böses Ungeheuer am Horizont erscheinen namens Finanzamt, weil doch auch neuerdings bei Rentnern gewisse Einkommen zu versteuern sind. Das ist aber nur eine Spekulation; ein gewisses sogenanntes Gschmäckle!
Wenn Sie die anderen Beträge auf sein Konto überweisen, dann tun Sie das auch mit diesen Betrag


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