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michaelm 17.11.2010 19:12

Betriebskosten nicht im Mietvertrag!
 
Ich möchte gerne wissen, ob der Vermieter eine Betriebkostenabrechnung erstellen kann wenn im Mietvertrag keine Betriebskosten aufgelistet sind.

Wir zahlen einen pauschal Betrag von 650€, darin sind enthalten: Strom, Wasser und Öl.

Muss noch dazu sagen, das es in dem gemieteten Objekt (Haus von 113qm²) nur einen Stromzähler, Wasserzähler und zwei Öltanks gibt. Angemietet sind Erdgeschoss und 1 Stockwerk. Keller wird seid Vertragsbeginn vom Vermieter genutzt.

Regenmacher 17.11.2010 19:28

AW: Betriebskosten nicht im Mietvertrag!
 
Ohne Einblick in den Mietvertrag zu haben, wäre jede Antwort Kaffeesatzleserei.

Legen Sie den Vertrag einem Mieterverein oder Anwalt für Mietrecht zur Prüfung vor.

michaelm 17.11.2010 19:32

AW: Betriebskosten nicht im Mietvertrag!
 
Danke für die rasce Antwort!

Kann ich damit rechnen, das hier Kosten berechnet werden wenn ich sowas prüfen lasse?

Regenmacher 17.11.2010 19:40

AW: Betriebskosten nicht im Mietvertrag!
 
Beide arbeiten nicht für lau, wobei der Mieterverein in der Regel preiswerter ist. Dafür der Anwalt aber effektiver.

michaelm 17.11.2010 19:42

AW: Betriebskosten nicht im Mietvertrag!
 
Danke für den Tipp, werde mich hierzu bei einem Anwalt mal Informieren.

Danke nochmals :)


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