Betriebskosten nicht im Mietvertrag!
Ich möchte gerne wissen, ob der Vermieter eine Betriebkostenabrechnung erstellen kann wenn im Mietvertrag keine Betriebskosten aufgelistet sind.
Wir zahlen einen pauschal Betrag von 650€, darin sind enthalten: Strom, Wasser und Öl. Muss noch dazu sagen, das es in dem gemieteten Objekt (Haus von 113qm²) nur einen Stromzähler, Wasserzähler und zwei Öltanks gibt. Angemietet sind Erdgeschoss und 1 Stockwerk. Keller wird seid Vertragsbeginn vom Vermieter genutzt. |
AW: Betriebskosten nicht im Mietvertrag!
Ohne Einblick in den Mietvertrag zu haben, wäre jede Antwort Kaffeesatzleserei.
Legen Sie den Vertrag einem Mieterverein oder Anwalt für Mietrecht zur Prüfung vor. |
AW: Betriebskosten nicht im Mietvertrag!
Danke für die rasce Antwort!
Kann ich damit rechnen, das hier Kosten berechnet werden wenn ich sowas prüfen lasse? |
AW: Betriebskosten nicht im Mietvertrag!
Beide arbeiten nicht für lau, wobei der Mieterverein in der Regel preiswerter ist. Dafür der Anwalt aber effektiver.
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AW: Betriebskosten nicht im Mietvertrag!
Danke für den Tipp, werde mich hierzu bei einem Anwalt mal Informieren.
Danke nochmals :) |
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