Externer Winterdienst
Hallo zusammen,
der Vermieter des Hauses, in dem ich lebe, hat beschlossen, dass eine dritte Person beauftragt werden soll um dafür zu sorgen, dass der Gehweg in der Winterzeit keinerlei Gefahren für Fußgänger birgt. Das ist mir und anderen Mietern negativ aufgestoßen, weil wir nicht gefragt wurden ob wir das übernehmen und die Kosten auf uns übertragen werden sollen. Ich kenne mich mit der Gesetzeslage hierzu leider nicht aus und habe auch keine Ansprechpartner. Kann mir hier jemand sagen inwiefern der Vermietern das darf bzw. ob er das überhaupt darf, wenn er die Kosten auf uns abwälzen will? Vielen Dank! |
AW: Externer Winterdienst
Wie ist diese Frage überhaupt im Mietvertrag beantwortet. Danach richtet sich das Miteinander auch beim Winterdienst und anderen Tätigkeiten wie Rasen mähen und Treppenhausreinigung.
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AW: Externer Winterdienst
Möglicherweise kann in diesem Zusammenhang auch ein Blick in die Hausordnung die Frage des Winterdienstes klären.
Mietrecht Einfach |
AW: Externer Winterdienst
Im Mietvertrag ist dazu gar nichts geregelt...neuerdings (nach meinem Einzug) hängt ein Zettel im Hausflur, der dies bestätigt.
Ich frage mich einfach, ob der Mieter nachträglich so einfach die Regelungen ändern kann, bzw. die Kosten auf uns übertragen?! |
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