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Jakob 25.01.2011 19:14

Nebenkosten nach fast 3 Jahren???
 
Hallo und guten Abend,

ich bräuchte mal ne Info.

Wir Haben 6 Jahre in einer Wohnung gelebt und jedes Jahr nach dem abrechnungszeitraum unsere Nebenkostenabrechnung bekommen.

Nun sind wir im April 2008 Ausgezogen und ins Eigenheim gewandert.

In den ersten 1,5 Jahren bat ich meinen damaligen Vermieter die Nebenkostenabrechnung zu erstellen.

Es geschah nichts.

Die aution stand bis da hin noch offen und ich habe schriftlich und mit Fristsetzung um die herausgabe gebeten.
Die Kaution wurde mir aufs Konto überwiesen.

Nun Flattert mir am 21.01.2011 eine Nebenkostenabrechnung für den Nutzungszeitraum vom 01.09.2007 - 30.04.2008 ins Haus.

Das Abrechnungsdatum der Ablesefirma ist auf den 14.05.2010 Datiert !!!
Kommt mir schon Spanisch vor.

Es wurde abgelesen kurz nachdem wir ausgezogen sind!

Was nun????

Grüße Jakob

Regenmacher 25.01.2011 19:58

AW: Nebenkosten nach fast 3 Jahren???
 
Nix!

Das müssen Sie nicht mehr bezahlen, weil die Ausschlussfrist weit überzogen ist.


http://www.mietrechtslexikon.de/a1le...abrechnung.htm

Jakob 25.01.2011 20:20

AW: Nebenkosten nach fast 3 Jahren???
 
Ausnahme: hat der Vermieter die Verspätung nicht zu vertreten, ist die Geltendmachung einer Nachforderung durch den Vermieter auch nach Fristablauf noch möglich. Die verspätete Vorlage der Abrechnung durch den Hausverwalter oder ein Abrechnungsunternehmen ist aber vom Vermieter zu vertreten (§ 556 Abs. 3 BGB).

Dies hier macht mich stutzig,

Die Abrechnung vom Abrechnungsunternehmen ist halt auf den 14.05.2010 Datiert.(über 2 Jahre nach dem Auszug)

Das hiese aber auch das die Mieter die seit her in unseren alten Wohnung wohnen noch keine Nebenkostenabrechnung erhalten hätten. (weis ich nicht)

Wie gesagt die Jahre davor war die abrechnung Jährlich und Pünktlich.

Grüße Jakob

Sajuri 26.01.2011 15:22

AW: Nebenkosten nach fast 3 Jahren???
 
Hallo,

meiner Info nach müssen Sie das garantiert nicht bezahlen. Die Abrechnung muss Ihnen maximal 12 Monate nach Abrechnungszeitraum zugengangen sein.

D. h. Sie hätten die Abrechnung spätestens am 30. 04. 2009 erhalten haben müssen.


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