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Stofferl 27.01.2009 11:48

Nebenkosten anteilig bezahlen, oder zur Hälfte?
 
Hallo erstmal!Also meine Freundin hat bis letztes Jahr in einer zweier WG gewohnt und der Mietvertrag der 2Zimmerwohnung belief sich auf beide Bewohner mit keiner speziellen Zimmerverteilung im Vertrag.Die anfalenden Kosten wurden immer zur Hälfte von beiden Bezahlt,und letztes Jahr wurde von der Nebenkostenabrechnung sogar was zurückerstattet dies wurde auch durch zwei geteilt,obwohl er sogar das grössere Zimmer bewohnte.Der neue WG-Bewohner der Anstelle meiner Freundin einzog hat den Mietvertrag von Ihr übernommen,Dazu auch alle Rechten und Pflichten!
Nun zum Problem: Dieses Jahr kam eine Nebenkostenabrechnung in der Höhe von ca.900 Euro,auf der zu lesen ist dass der Heizungszähler von meiner Freundin überdurchschnittlich viel verbraucht hat!Wir haben die Hälfte der Nebenkosten an Ihren EX-Mitbewohner überwiesen,wie immer die Hälfte der Kosten!Jetzt will dieser jedoch die Kosten Anteilig auf die verbrauchten Heizkosten verteilen und verlangt mehr Geld von uns,ist das sein Recht oder müssen beide das gleiche zahlen da meine Freundin auch nur normal geheizt hat und laut Heizugsableser dies auch am Heizugsmodell liegen kann.Nun droht er sogar schon mit einer Klage,Bitte um Antwort!Oder sollen wir gleich zum Anwalt!Danke,und schönen Gruß!:confused:

Recht-Einfach 27.01.2009 13:05

Hallo,

ohne vertragliche Regelung ist es natürlich immer schwer zu sagen, ob die Kosten pro Kopf oder nach m² zu verteilen sind. Nun weiß ich nicht wie lange die Kosten 50/50 gingen und ob die Miete auch von beiden zu 50% getragen wurde.
Wenn dem so ist und das über einen längeren Zeitraum geschah, so kann man ggf. vom Gewohnheitsrecht Gebrauch machen. (Alle Kosten liefen immer zu 50% und das über einen längeren Zeitraum, also geht die Nebenkostenabrechnung auch zu 50%)

Da Euch Euer Mitbewohner aber schon mit einem Anwalt droht, empfehle ich Euch, dementsprechen schnell auch einen Anwalt zu befragen und bei geringer Aussicht auf Erfolg direkt einen Vergleich mit dem anderen Mieter anzustreben oder nachzugeben, um ggf. entstehende zusätzliche Anwaltskosten oder Gerichtskosten zu sparen.

Natrülich nur wenn er im Recht ist, aber das gilt es herauszifinden.

Ich hoffe ich war eine kleine Hilfe und wünsche viel Erfolg!


Freundliche Grüße,


Mietrecht-Einfach


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