Chaos-Nebenkosten rückwirkend bezahlen usw..
Hallo, ich hoffe mir kann jemand helfen. Wir sind im Juni auf einen Bauernhof mit 6 Parteien gezogen und bezahlen Monatlich eine Nebenkostenpauschale von 280€. Ich muß jetzt dazu sagen das wir einen Kaminofen haben und die Heizung nie an ist.
Im Winter Kehrten wir unseren Weg und hielten den Weg auch Eisfrei. Unser Vermieter hat auf dem Hof eine Scheune wo er sein Auto reinstellt. Wir haben auch noch keine Nebenkostenabrechnung bekommen, da wir ja erst seit 8 Monaten hier leben. Jetzt kommt es. Alle Parteien haben gestern einen Brief bekommen indem der Vermieter eine Nebenkostenerhöhung von 100€ verlangt und das nachträglich für Januar schon. Begründung ist das im Jahr 2011 die Heizölpreise massiv steigen. Er hat aber das Heizöl im Jahr 2010 gekauft wo der Kurs noch günstiger war. Ausserdem will er einen Hausmeister einstellen, da kein Mieter "seinen" Weg von Schnee geräumt hat. Auch möchte er das wir die Parkplätze, die nicht feste Plätze sind sauber halten. Im Sommer hat er mir eine Pferdebox für mein Motorad gegeben und ich habe Ihm 30€ dafür geboten. Dann war erst mal 3 Monate ruhe. Irgendwann bekam ich einen Brief indem stand das ich doch 50€ für die Garage bezahlen sollte. Welche Garage? Es ist echt nur eine Pferdebox. Ich habe Ihm das gesagt und er sagte das die Sekretärin sich vertippt hätte. Jetzt bekomme ich wieder eine forderung über Monatsmiete 80€. Ich weiss nicht was ich machen soll. Immer wenn wir Ihm vorschlagen er möchte sich mal mit den Mietern treffen, weil es ständig ptobleme gibt hat er keine Zeit. Meine Frage, ist das Rechtens was der Herr da macht? |
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Zitat:
www.mietrechtslexikon.de |
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Vielen Dank erst mal für den Tipp. Ich habe schon sehr viel gefunden über mein Thema. Es ist eine Vorauszahlung der Nebenkosten. Was mich am meisten Stutzig macht ist das wir einen Gärtner beschäftigen der 2 x im Jahr unsere Hecke (ca. 1 Stunde) schneidet und den Garten vom Vermieter komplett macht. Der Garten ist nicht für Mieter zugänglich.
Ausserdem würde ich gerne wissen ob der Vermieter den Ölpreis des Jahres 2011 anziehen kann, oder den Preis aus 2010 wo er das Öl gekauft hat. Wir Mieter treffen uns am Freitag zum Grillen und Glühwein um weitere schritte zu besprechen. |
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Zur Berechnung der Heizkosten müssen die Rechnungen heran gezogen werden, die im Abrechnungszeitraum angefallen sind. Und zwar nach der Methode Anfangsbestand plus Zukäufe abzüglich Endbestand.
Auch wenn der Garten nicht für die Mieter zugänglich aber das Anwesen verschönert, sind die Pflege dieser Anlage umlagefähig. Wenn aber der Garten nur am Haus des Vermieters damit gemeint ist, dann müssen Sie auch keine Kosten übernehmen. |
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Hallo, das ist der Garten des Vermieters. Was ich aber immer noch nicht verstehe ist das wir seinen Weg freiräumen sollen.
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