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-   -   Chaos-Nebenkosten rückwirkend bezahlen usw.. (https://www.forum-recht-einfach.de/betriebskosten-und-nebenkosten/chaos-nebenkosten-rueckwirkend-bezahlen-usw-934.html)

Rambazamba 08.02.2011 19:00

Chaos-Nebenkosten rückwirkend bezahlen usw..
 
Hallo, ich hoffe mir kann jemand helfen. Wir sind im Juni auf einen Bauernhof mit 6 Parteien gezogen und bezahlen Monatlich eine Nebenkostenpauschale von 280€. Ich muß jetzt dazu sagen das wir einen Kaminofen haben und die Heizung nie an ist.
Im Winter Kehrten wir unseren Weg und hielten den Weg auch Eisfrei. Unser Vermieter hat auf dem Hof eine Scheune wo er sein Auto reinstellt.

Wir haben auch noch keine Nebenkostenabrechnung bekommen, da wir ja erst seit 8 Monaten hier leben.

Jetzt kommt es. Alle Parteien haben gestern einen Brief bekommen indem der Vermieter eine Nebenkostenerhöhung von 100€ verlangt und das nachträglich für Januar schon.
Begründung ist das im Jahr 2011 die Heizölpreise massiv steigen. Er hat aber das Heizöl im Jahr 2010 gekauft wo der Kurs noch günstiger war. Ausserdem will er einen Hausmeister einstellen, da kein Mieter "seinen" Weg von Schnee geräumt hat. Auch möchte er das wir die Parkplätze, die nicht feste Plätze sind sauber halten.

Im Sommer hat er mir eine Pferdebox für mein Motorad gegeben und ich habe Ihm 30€ dafür geboten. Dann war erst mal 3 Monate ruhe. Irgendwann bekam ich einen Brief indem stand das ich doch 50€ für die Garage bezahlen sollte. Welche Garage? Es ist echt nur eine Pferdebox. Ich habe Ihm das gesagt und er sagte das die Sekretärin sich vertippt hätte. Jetzt bekomme ich wieder eine forderung über Monatsmiete 80€.
Ich weiss nicht was ich machen soll. Immer wenn wir Ihm vorschlagen er möchte sich mal mit den Mietern treffen, weil es ständig ptobleme gibt hat er keine Zeit.

Meine Frage, ist das Rechtens was der Herr da macht?

Regenmacher 08.02.2011 20:15

AW: Chaos-Nebenkosten rückwirkend bezahlen usw..
 
Zitat:

Zitat von Rambazamba (Beitrag 2874)
Hallo, ich hoffe mir kann jemand helfen. Wir sind im Juni auf einen Bauernhof mit 6 Parteien gezogen und bezahlen Monatlich eine Nebenkostenpauschale von 280€.

Wenn Sie tatsächlich eine Pauschale für Nebenkosten bezahlen, dann kann Ihr Vermieter nicht ankommen und diese Pauschale erhöhen, da müsste der Mietvertrag geändert und von Ihnen unterschrieben werden.

Wir haben auch noch keine Nebenkostenabrechnung bekommen, da wir ja erst seit 8 Monaten hier leben.

Wenn Sie auf eine Nebenkostenabrechnung warten, dann haben Sie keine Pauschale, sondern eine Vorauszahlung, die einmal im Jahr abgerechnet werden muss. Also, was steht im Mietvertrag, Vorauszahlung oder Pauschale?

Jetzt kommt es. Alle Parteien haben gestern einen Brief bekommen indem der Vermieter eine Nebenkostenerhöhung von 100€ verlangt und das nachträglich für Januar schon.

Eine Erhöhung der Vorauszahlung kann erst verlangt werden, wenn die Abrechnung der Betriebskosten erfolgt ist. Auf Verdacht geht das nicht.

Auch möchte er das wir die Parkplätze, die nicht feste Plätze sind sauber halten.

Was nicht im Mietvertrag vereinbart ist, muss auch nicht gemacht werden. Demnächst möchte der Herr auch einmal die Woche zum Essen eingeladen werden. Sind Sie Mieter oder Leibeigene?

Hier ist ein interessantes Lexikon. Dort können Sie schön nachlesen, welche Forderungen Ihr Vermieter stellen darf und welche nicht.

www.mietrechtslexikon.de

Rambazamba 09.02.2011 14:15

AW: Chaos-Nebenkosten rückwirkend bezahlen usw..
 
Vielen Dank erst mal für den Tipp. Ich habe schon sehr viel gefunden über mein Thema. Es ist eine Vorauszahlung der Nebenkosten. Was mich am meisten Stutzig macht ist das wir einen Gärtner beschäftigen der 2 x im Jahr unsere Hecke (ca. 1 Stunde) schneidet und den Garten vom Vermieter komplett macht. Der Garten ist nicht für Mieter zugänglich.

Ausserdem würde ich gerne wissen ob der Vermieter den Ölpreis des Jahres 2011 anziehen kann, oder den Preis aus 2010 wo er das Öl gekauft hat.
Wir Mieter treffen uns am Freitag zum Grillen und Glühwein um weitere schritte zu besprechen.

Regenmacher 09.02.2011 18:08

AW: Chaos-Nebenkosten rückwirkend bezahlen usw..
 
Zur Berechnung der Heizkosten müssen die Rechnungen heran gezogen werden, die im Abrechnungszeitraum angefallen sind. Und zwar nach der Methode Anfangsbestand plus Zukäufe abzüglich Endbestand.

Auch wenn der Garten nicht für die Mieter zugänglich aber das Anwesen verschönert, sind die Pflege dieser Anlage umlagefähig. Wenn aber der Garten nur am Haus des Vermieters damit gemeint ist, dann müssen Sie auch keine Kosten übernehmen.

Rambazamba 10.02.2011 14:57

AW: Chaos-Nebenkosten rückwirkend bezahlen usw..
 
Hallo, das ist der Garten des Vermieters. Was ich aber immer noch nicht verstehe ist das wir seinen Weg freiräumen sollen.


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