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Betriebskosten und Nebenkosten Fragen zum Thema Betriebskosten und Nebenkosten zur Miete

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Heizkostenverteilerschlüssel

Betriebskosten und Nebenkosten - Mieter Forum und Vermieter Forum - Mietrecht

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  #1  
Alt 22.02.2011, 07:34
Neuer Benutzer
 
Registriert seit: 22.02.2011
Beiträge: 1
Standard Heizkostenverteilerschlüssel

Hallo erstmal,
ich habe folgendes Problem.Ich wohne in einem 3-Familienhaus mit Öl-Zentralheizung.Für keine Wohnung gibt es eigene Wasserzähler,sowohl für Kalt,wie auch für Warmwasser nicht.Auch keine Messröhrchen für die Heizkörper.Der Vermieter hat bis jetzt den Verbrauch von Kalt und Warmwasser,sowie Heizung auf m² abgerechnet.Jetzt will er für meine Wohnung (Dachgeschoss) und die Wohnung im 1.Stock (steht seit letztem Oktober leer)Wasserzähler für Kalt und Warmwasser installieren.Auf meine Frage ob er auch in der EG Wohnung welche installiert verneinte er mit der Begründung,da findet er die Leitung nicht.Kann er jetzt 2 Wohnungen nach dem Wasserzähler abrechnen und eine nach m² ? Muß das nicht einheitlich sein?Hinzu kommt daß im Treppenhaus auch noch ein Heizkörper installiert ist,der auch heizt wenn es sehr kalt ist.Wie wird der abgerechnet?Dann ist im EG noch ein kleiner Laden der leer steht,aber auch Heizkörper hat die bestimmt bei der großen Kälte im Winter auch geheizt haben.(Frostschutzstellung).Muß er die leerstehende Wohnung auch mit einbeziehen bei der Heizkostenabrechnung?
So ich habe Fertig
So viele Fragen,und wahrscheinlich sehr kompliziert .Hoffe trotzdem auf Antworten.
Gruß Peter



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  #2  
Alt 22.02.2011, 08:29
Erfahrener Benutzer
 
Registriert seit: 25.07.2009
Beiträge: 2.349
Standard AW: Heizkostenverteilerschlüssel

Zitat:
Zitat von plougras59 Beitrag anzeigen
Hallo erstmal,
ich habe folgendes Problem.Ich wohne in einem 3-Familienhaus mit Öl-Zentralheizung.Für keine Wohnung gibt es eigene Wasserzähler,sowohl für Kalt,wie auch für Warmwasser nicht.Auch keine Messröhrchen für die Heizkörper.

Heizung und Warmwasser muss zwingend nach Verbrauch erfasst und abgerechnet werden. Lesen Sie, was die www.heizkostenverordnung.de dazu aussagt.

Der Vermieter hat bis jetzt den Verbrauch von Kalt und Warmwasser,sowie Heizung auf m² abgerechnet.

Bei Kaltwasser ist das erlaubt, dass der Verbrauch nach Fläche abgerechnet wird. Voraussetzung ist aber, dass in Ihrem Bundesland keine anders lautenden Vorschriften existieren.

Jetzt will er für meine Wohnung (Dachgeschoss) und die Wohnung im 1.Stock (steht seit letztem Oktober leer)Wasserzähler für Kalt und Warmwasser installieren.Auf meine Frage ob er auch in der EG Wohnung welche installiert verneinte er mit der Begründung,da findet er die Leitung nicht.Kann er jetzt 2 Wohnungen nach dem Wasserzähler abrechnen und eine nach m² ?

Das ist natürlich nicht erlaubt. Ihr VM muss alle Wohnungen und auch das Ladenlokal mit Messeinrichtungen für Wärme und Warmwasser ausrüsten.

Muß das nicht einheitlich sein?Hinzu kommt daß im Treppenhaus auch noch ein Heizkörper installiert ist,der auch heizt wenn es sehr kalt ist.Wie wird der abgerechnet?

Dieser Heizkörper muss nicht unbedingt erfasst werden, denn der Verbrauch wird von allen Mietern mitbezahlt.

Dann ist im EG noch ein kleiner Laden der leer steht,aber auch Heizkörper hat die bestimmt bei der großen Kälte im Winter auch geheizt haben.(Frostschutzstellung).Muß er die leerstehende Wohnung auch mit einbeziehen bei der Heizkostenabrechnung?

Ja, siehe Heizkostenverordnung!

So ich habe Fertig
So viele Fragen,und wahrscheinlich sehr kompliziert .Hoffe trotzdem auf Antworten.
Gruß Peter
Auch hier finden Sie viele Antworten zu Ihren alten und neuen Fragen: www.mietrechtslexikon.de
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