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Betriebskosten und Nebenkosten Fragen zum Thema Betriebskosten und Nebenkosten zur Miete

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Abrechnung Wasserkosten?

Betriebskosten und Nebenkosten - Mieter Forum und Vermieter Forum - Mietrecht

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  #1  
Alt 14.06.2009, 16:01
Neuer Benutzer
 
Registriert seit: 14.06.2009
Beiträge: 2
Standard Abrechnung Wasserkosten?

Hallo zusammen,

ich habe letzte Woche unsere Nebenkostenabrechnung aus dem Jahr 2008 erhalten, und da haben sich bei mir ein paar Fragen aufgetan....aber erst mal die Situation:

Ich wohne mit meinem Freund in einem Haus mit drei Mietparteien. Insgesamt sind wir also 4 Personen die in diesem Haus gemeldet sind. Da nicht für jede Wohnung eine separate Wasseruhr vorhanden ist, werden die Kosten für Wasser durch 4 geteilt. So weit so gut.

Einer unserer Mitmieter hat nun seit April 08 eine Freundin mit 2 Kindern, er selber hat auch 2 Kinder.....die Kinder sind meistens alle 2 Wochen am Wochenende dort, oft aber auch unter der Woche. Es sind also teilweise 6 Personen in der Wohnung die Duschen, Toilette benutzen Wwaschen etc....trotzdem tragen mein Freund und ich die Hälfte der Wasserkosten, da ja nur durch 4 Personen geteilt wird.
Wir haben auch schon mit unserem Vermieter über die Situation gesprochen und er wollte das ganze nun umrechnen. Nur leider wissen wir nicht, ob das rechtens ist, und wenn es rechtens ist, ab wann (April oder schon ab Januar?) unser Vermieter die Abrechnung neu berechnen kann.

Auch wenn es sich etwas kompliziert anhört, ich hoffe mir kann jemand helfen, ich würde mich riesig über eine Antwort freuen. :-)

Schönen Sonntag

Kathrin0303



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  #2  
Alt 15.06.2009, 12:42
Benutzerbild von Recht-Einfach
Administrator
 
Registriert seit: 20.09.2007
Beiträge: 2.003
Standard AW: Abrechnung Wasserkosten?

Hallo Kathrin,

als aller erstes solltest du noch einmal schriftlich Widerspruch gegen die Nebenkostenabrechnung einlegen und den Verbrauch des Wassers anzweifeln.

So wie beschrieben, hat sich der Vermieter ja bereits einverstanden gezeigt die Abrechnung zu ändern. Und dies müsste natürlich für das komplette Jahr 2008 geschehen (unter Berücksichtigung der Einzugsdaten der ggf. anderen Parteien).

Und solange der Widerspruch nicht aus der Welt ist, musst du auch keine Zahlung leisten, wobei es sich anbieten würde, die "zweifelsfreien" Kosten bereits zu begleichen, um dem Vermieter die Kooperationsbereitschaft zu signalisieren.


Ich hoffe ich konnte helfen und stehe gerne für weitere Fragen zum Thema Mietrecht zur Verfügung,


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  #3  
Alt 15.06.2009, 20:10
Neuer Benutzer
 
Registriert seit: 14.06.2009
Beiträge: 2
Standard AW: Abrechnung Wasserkosten?

Hallo,

danke für den Tipp mit dem Widerspruch, da hätte ich gar nicht dran gedacht.

Hmm....Einzugsdaten ist gut.....offiziell sind die Partnerin und Kinder ja nicht bei dieser Adresse gemeldet, und sind ja auch nicht täglich da. Müsste man dann tagegenau abrechnen? Oh man.....bin froh, wenn ich da ausgezogen bin ;-).

Schönen Gruß
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  #4  
Alt 17.06.2009, 09:08
Benutzerbild von Recht-Einfach
Administrator
 
Registriert seit: 20.09.2007
Beiträge: 2.003
Standard AW: Abrechnung Wasserkosten?

Hallo Kathrin0303,

mit Einzugsdaten meinte ich natürlich, falls sich am Mieterbestand durch Ein-, bzw. Auszug im Jahre 2008 etwas geändert hat.

Dies scheine ich aber oben mißverstanden zu haben, da der andere Mieter nicht im April zugezogen ist, sondern seit diesem Zeitpunkt wohl die Problematik mit den Wasserkosten entstanden ist, durch die neue Freundin, nebst Anhang.

Eine tagegenaue Abrechnung halte ich für schwierig. Hier muss wohl eher eine Pauschale Abhilfe schaffen.


Freundliche Grüße,


Mietrecht Einfach
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  #5  
Alt 01.07.2009, 16:37
Neuer Benutzer
 
Registriert seit: 01.07.2009
Beiträge: 5
Standard AW: Abrechnung Wasserkosten?

Ich bin auch der Meinung, dass dein erster Schritt ein schriftlicher Widerspruch gegen die Nebenkostenabrechnung einreichen solltest und verlangen, dass die Wasserkosten neu berechnet werden, weil ich durchaus verstehen kann, dass du nicht bereit bist, mehr zu zahlen, wenn in einer Wohnung statt einer Person plötzlich vier da sind, würde ich auch nicht machen.

Wenn der Vermieter sich bereits zu einer Neuberechnung bereiterklärt hat, dann muss natürlich für das gesamte Jahr 2008 neuberechnet werden und das Geld, das du zu viel gezahlt hast, sollte dir natürlich rückerstattet werden, immerhin war es ja nicht dein Wasserverbrauch der so extrem hoch war. Und du musst definitiv taggenau abrechnen, aber ich würde aufpassen, dass da nicht irgendwelche Falschaussagen dazwischen kommen, denn manche Menschen sind nicht bereit mehr zu zahlen, obwohl sie wissen, dass sie im Unrecht sind und eigentlich mehr bezahlen müssten, habe ich selbst schon zwei Mal erlebt und es reicht mir bis heute.

Hoffentlich hast du bald eine neue Bleibe und weniger Probleme als jetzt.
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