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Betriebskosten und Nebenkosten Fragen zum Thema Betriebskosten und Nebenkosten zur Miete

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Abrechnungszeitraum

Betriebskosten und Nebenkosten - Mieter Forum und Vermieter Forum - Mietrecht

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  #1  
Alt 12.04.2010, 22:40
Neuer Benutzer
 
Registriert seit: 12.04.2010
Beiträge: 2
Standard Abrechnungszeitraum

Hallo erstmal,

und schonmal vielen Dank im voraus für evtl. Meinungen und Hilfe.

Mein Anliegen dürfte wohl etwas komplizierter sein, aber ich versuche mich so kurz wie möglich zu halten. Da es auch eine längere Vorgeschichte mit viel Ärger und Kosten für mich gab.

Aber nun zum aktuellen:

Hatte die Wohnung zum 31.10. fristgerecht gekündigt. Wurde auch so bestätigt. Nach eines Besuches des Vermieters Ende September liess er verlauten das ich als Schönheitsreperaturen nur die Wände streichen muss. Gesagt getan, extra Urlaub genommen ca. zwei Wochen mit viel Ärger es fast fertiggestellt. Kurz vor Kündigungsdatum kam der Vermieter nochmal und meinte dass er nun auch noch die Türen, Fenster und Heizkörper gestrichen haben will. Leider rechtens, aber bis zum 31.10. nicht durchführbar. Er hat mir dann eine Nachfrist bis zum 14.11. gegeben. Alleine hätte ich das nicht geschafft und beauftragte einen Handwerker. Dann war soweit fast alles so wie er es haben wollte und die wohnung wurde übergeben. Habe für diesen Zeitraum keine Miete gezahlt und wohnte auch nicht darin.

Jetzt kommt die Nebenabrechnung in Höhe von 750€ inkl. dem Monat November. Angefallene Kosten 11 Monate, vorausgeleistete Zahlung 11 Monate.
Nach Rücksprache mit dem Mietverein und ein Schreiben dererseits kommt nun die korrigierte Abrechnung in Höhe von 950€ vom Vermieter. Angefallene Kosten 11 Monate, vorausgeleistete Zahlung 10 Monate. Was natürlich nun die Mehrkosten erklärt.

Nun die Frage darf er überhaupt den November in die Abrechung mit aufnehmen?? War keine Mieter mehr und habe keine Miete dafür gezahlt. Die Nachfrist für die Schönheitsreperaturen ist doch rechtens und innerhalb der Toleranz und darf doch nicht als Mietverhältniss gesehen werden oder. Das der Nachmieter sowieso erst zum Dezember einzog sei mal nur in den Raum gestellt.
Jetzt probiert der ehemalige Vermieter mir zumindest die Nebenkosten für seinen Mietausfall aufzudrücken, was schon alles über seinen Charakter aussagt. Das er mir nicht auch noch die Miete im nachhinein berechnet wundert mich sowieso.

Wenn ich nämlich den November rausrechne komme ich auf ca. 500€ und das ist schon ein kleiner unterschied. Ich muss mir hier nicht alles gefallen lassen.

Auch wenn ich beim Mietverein bin, wollt ich gerne mal euere Meinung hören und danke schonmal im voraus!!!

Gruß,
Wasti



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  #2  
Alt 13.04.2010, 01:07
Benutzerbild von Recht-Einfach
Administrator
 
Registriert seit: 20.09.2007
Beiträge: 2.003
Standard AW: Abrechnungszeitraum

Hallo wasti,

mit einem Mieterverein sind sie sicher bereits gut beraten.

Meine Meinung zu dem Sachverhalt ist, dass der Vermieter die Nebenkosten nur bis zu dem Zeitpunkt berechnen darf, wie das Mietverhätnis laut Vertrag geschlossen ist - also zum 31.10.

Meiner Ansicht nach ist es nicht vertretbar, dem Mieter vollständige Nebenkosten für einen Monat aufzulasten, wenn die Wohnung in dem Zeitraum nicht bewohnt war - eine Ausnahme könnten die Verbrauchskosten wie Gas, Strom, Wasser, etc. darstellen.

Anders liegt der Sachverhalt natürlich, wenn die Wohnung für den neuen Mieter zum Zeitpunkt des vereinbarten Bezugs (z.B. 01.11.) noch nicht entsprechen von dem Vormieter (Ihnen) in einen ordnungsgemäßen Zustand versetzt wurde.

Deshalb immer bei Übergabe ein Übergabeprotokoll mit dem Vermieter anfertigen, damit man gleich weiß, was gemacht werden muss und der Vermieter im Nachhinein keine Zusatzarbeiten auflasten kann.

Ich hoffe ihr Mieterverein ist meiner Meinung und sie können von einer Monatsmiete bzw. den zusätzlichen Nebenkosten profitieren.


Freundliche Grüße,


Meitrecht Einfach
__________________

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  #3  
Alt 13.04.2010, 18:40
Neuer Benutzer
 
Registriert seit: 12.04.2010
Beiträge: 2
Standard AW: Abrechnungszeitraum

Danke für die Antwort.

Der Nachmieter zog erst zum 1.12. ein, von dem der das Fertigstell-Datum 14.11. inkl. Übergabeprotokoll (ohne Mängel) locker in der Zeit lag.

Der eine Monat spart mir dann nämlich ca. 300€.

Mann Mann des regt mich auf. Wie kann man nur so ein A... sein.

Vor allem er hat ja kein Geld. besitzt mehere Mietshäuser, Hotels usw. aber dann alles auf die Mieter abwälzen...

Naja solche Leute gibts.
Aber die werden merken wenn sie vor´m jüngsten gericht stehen, dass da ihnen dass Geld nichts hilft...

Gruß
Wasti
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  #4  
Alt 13.04.2010, 19:20
Erfahrener Benutzer
 
Registriert seit: 25.07.2009
Beiträge: 2.349
Standard AW: Abrechnungszeitraum

Hier habe ich ein Urteil des OLG Düsseldorf zu Ihrem Thema. Aber bedenken Sie, dass jeder Fall individuell gesehen werden muss:

http://www.streifler.de/mietrecht-3A...nde-_4968.html
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