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Betriebskosten und Nebenkosten Fragen zum Thema Betriebskosten und Nebenkosten zur Miete

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Auszug - Nebenkostenabrechnung nicht erhalten

Betriebskosten und Nebenkosten - Mieter Forum und Vermieter Forum - Mietrecht

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  #1  
Alt 27.11.2012, 11:09
Neuer Benutzer
 
Registriert seit: 27.11.2012
Beiträge: 1
Standard Auszug - Nebenkostenabrechnung nicht erhalten

Hallo Mitglieder,

wir sind seit März 2012 ausgezogen, wir haben Monatlich für Heizung und Wasser eine Abschlagszahlung geleistet.

Nun haben wir von anderen ehemaligen Mieter gehört das Sie bereits Ihre Abrechnung erhalten haben , wir haben dann umgehend den Vermieter angerufen und Ihn aufgefordert unsere Abrechnung nun zum Abschluss zu bringen.

Der VM meint nur das wir keine bekommen würden und das Thema erledigt sei

Das kann der doch nicht machen oder er muss im jeden Fall dies angemessen zu ende bringen.


MfG



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  #2  
Alt 27.11.2012, 16:46
Erfahrener Benutzer
 
Registriert seit: 25.07.2009
Beiträge: 2.349
Standard AW: Auszug -Nebenkostenabrechnung nicht erhalten

Das ist doch keine Frage, dass Sie bis zum Ende Ihrer Mietzeit auch eine Abrechnung der Betriebskosten verlangen können. Falls der Abrechnungszeitraum gleich mit dem Kalenderjahr läuft, dann wäre für 2011 und für die ersten 3 Monate 2012 die Abrechnung zu erstellen.
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  #3  
Alt 27.11.2012, 19:16
Sange
Gast
 
Beiträge: n/a
Standard AW: Auszug -Nebenkostenabrechnung nicht erhalten

Unter der Voraussetzung, dass der Abrechnungszeitraum des Vermieters von Januar bis Dezember läuft, hätten Sie die Abrechnung 2011 bis spätestens 31.12.2012 zu erhalten und die Abrechnung der Monate aus 2012 bis spätestens 31.12.2013 zu erhalten.

Das Auszugsdatum spielt dabei keine Rolle.
Mit Zitat antworten
  #4  
Alt 28.11.2012, 11:59
Erfahrener Benutzer
 
Registriert seit: 01.01.2012
Beiträge: 189
Standard AW: Auszug -Nebenkostenabrechnung nicht erhalten

Wann die NK-Abrechnung erstellt und dem Mieter zugegangen sein muß hat rein gar nichts damit zu tun wann ein Mieter ein- oder ausgezogen ist, sondern einzig und allein mit dem Abrechnungszeitraum des Objektes.

Ist dieses z. B. das Kalenderjahr hast Du auf die Abrechnung 2011 frühestens am 01.01.2013 und auf die Abrechnung 2012 am 01.01.2014 Anspruch. Sprich dann kannst Du die Abrechnung(en) fordern.

So ähnliche lautet auch meine Antwort zu Deiner diesbezüglichen Frage in einem anderen Forum.
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  #5  
Alt 28.11.2012, 16:09
Sange
Gast
 
Beiträge: n/a
Standard AW: Auszug -Nebenkostenabrechnung nicht erhalten

Zitat:
Zitat von anitari Beitrag anzeigen
Wann die NK-Abrechnung erstellt und dem Mieter zugegangen sein muß hat rein gar nichts damit zu tun wann ein Mieter ein- oder ausgezogen ist, sondern einzig und allein mit dem Abrechnungszeitraum des Objektes.

Ist dieses z. B. das Kalenderjahr hast Du auf die Abrechnung 2011 frühestens am 01.01.2013 und auf die Abrechnung 2012 am 01.01.2014 Anspruch. Sprich dann kannst Du die Abrechnung(en) fordern.

So ähnliche lautet auch meine Antwort zu Deiner diesbezüglichen Frage in einem anderen Forum.
Ich verstehe nicht so recht, wem Sie antworten.
Es wurde doch eigentlich alles gesagt - nur bei Ihrem Beitrag hat man das Gefühl, Sie würden grundsätzlich für sich selbst antworten.

Achten Sie nicht darauf, was andere User Antworten?
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Antwort

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Stichworte
auszug, frist, nebenkostenabrechnung


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