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Betriebskosten und Nebenkosten Fragen zum Thema Betriebskosten und Nebenkosten zur Miete

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Belege zur Nebenkostenabrechnung

Betriebskosten und Nebenkosten - Mieter Forum und Vermieter Forum - Mietrecht

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  #1  
Alt 12.04.2012, 21:32
Neuer Benutzer
 
Registriert seit: 12.04.2012
Beiträge: 7
Standard Belege zur Nebenkostenabrechnung

meine Nebenkostenabrechnung erstelle ich grundsätzlich form- und fristgerecht zunächst ohne beiliegende Belege. In meiner Abrechnung erwähne ich, dass sämtliche der Abrechnung zugrunde liegenden Belege beim Verwalter (Anschrift, Kontaktemail, Telefon) bzw. bei mir angefordert oder eingesehen werden können.
Mein Mieter verweigert jetzt mit der Begründung die Nachzahlung auf die Nebenkosten, da die Belege erst in einem weiteren Schreiben (nach seiner schriftlichen Aufforderung) verschickt wurden und dieses zweite Schreiben nicht mehr fristgerecht (also mehr als 12 Monate nach Ende der Abrechnungsperiode) bei ihm eintraf. Er beruft sich auf sein Recht, dass alle relevanten Belege auch in der notwendigen 12-Monatsfrist hätten eintreffen müssen. Gibt es hierzu eine klare rechtliche Regelung bzw. ein höchstrichterliches Urteil?



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  #2  
Alt 13.04.2012, 00:30
Benutzerbild von Recht-Einfach
Administrator
 
Registriert seit: 20.09.2007
Beiträge: 2.003
Standard AW: Belege zur Nebenkostenabrechnung

Hallo,

Ihr Mieter scheint sich für einen Fuchs zu halten, ist aber schlichtweg schief gewickelt.

Ich kenne keine Gesetzgebung, die besagt, dass die Abrechnung inklusive Belege innerhalb der 12 Monate beim Mieter eintreffen muss. Im Gegenteil: Der Mieter kann Einsicht in die Belege verlangen. Das bedeutet, dass sie ihm nicht einmal zugeschickt werden müssen, sondern wie von Ihnen mitgeteilt beim Abrechner oder dem Vermieter eingesehen werden können.

Verweisen Sie auf diesen Paragraphen (Absatz 3): § 556 BGB - Vereinbarungen über Betriebskosten - Mietrecht
Erläutern Sie, dass die Zusendung einer Nebenkostenabrechnung ohne Belege ausreicht.

Wenn Ihr Mieter anderer Meinung ist, dann soll er seinerseits eine Gesetzesquelle nennen, die seine Ansicht stützt!


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  #3  
Alt 13.04.2012, 09:33
Erfahrener Benutzer
 
Registriert seit: 01.01.2012
Beiträge: 189
Standard AW: Belege zur Nebenkostenabrechnung

Zitat:
Gibt es hierzu eine klare rechtliche Regelung bzw. ein höchstrichterliches Urteil?
Gibt es.

Beilage von Abrechnungsbelegen, Kopien, Kopierkosten:

Mieter von preisfreien Wohnraums haben grundsätzlich keinen Anspruch gegen den Vermieter auf Überlassung von Fotokopien der Abrechnungsbelege zur Betriebskostenabrechnung (BGH, Urteil vom 8. März 2006 . VIII ZR 78/05).
Einen solchen Anspruch des Mieters sieht das Gesetz für den Bereich des preisfreien Wohnraumes nicht vor. Einer entsprechenden Anwendung des § 29 Abs. 2 Satz 1 der Neubaumietenverordnung, der für bestimmte preisgebundene Wohnraummietverhältnisse dem Mieter einen Anspruch auf Überlassung von Ablichtungen gegen Kostenerstattung einräumt, steht entgegen, dass eine dem Willen des Gesetzgebers zuwiderlaufende Regelungslücke des Gesetzes nicht vorliegt. Der Vermieter kann ein berechtigtes Interesse daran haben, den Mieter auf die Einsichtnahme in die Rechnungsbelege zu verweisen die dessen Interesse an einer Überprüfung der Abrechnung in der Regel hinreichend Rechnung trägt , um den durch die Anfertigung von Fotokopien entstehenden zusätzlichen Aufwand zu vermeiden und dem Mieter mögliche Unklarheiten im Gespräch sofort zu erläutern. Hierdurch kann Fehlverständnissen der Abrechnung und zeitlichen Verzögerungen vorgebeugt werden - so die Ansicht des BGH.

Damit wurde die mangels eindeutiger gesetzlicher Grundlage unter den Gerichten streitige Frage abschließend geklärt.

Quelle und mehr dazu Mietrecht: Formelle Anforderungen an die Betriebskostenabrechnung, Fälligkeit
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Stichworte
belege, betriebskostenabrechnung, nebenkostenabrechnung

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