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Betriebskosten und Nebenkosten Fragen zum Thema Betriebskosten und Nebenkosten zur Miete

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Bemessungsgrundlage für BK-Erhöhung

Betriebskosten und Nebenkosten - Mieter Forum und Vermieter Forum - Mietrecht

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  #1  
Alt 15.12.2009, 18:19
Neuer Benutzer
 
Registriert seit: 15.12.2009
Beiträge: 1
Standard Bemessungsgrundlage für BK-Erhöhung

Servus zusammen,

wir haben heute unsere Betriebskostenabrechnung für das vergangene Jahr erhalten. Es ergibts sich daraus eine Nachzahlung von 176,46€, was mir durchaus plausibel erscheint.

Erstaunlicherweise nimmt der Vermieter dies zum Anlass, den monatlichen BK-Abschlag um 32,87€ zu erhöhen. Auf das Jahr hochgerechnet ist das ein Betrag von 394,44€!
Um das zu rechtfertigen, müsste davon ausgegangen werden, dass sich unsere BK mehr als verdoppeln - wer sollte so etwas aber verlässlich vorhersagen können? Es scheint mir daher eher, dass die Mieter der Hausverwaltung als Kreditgeber aushelfen sollen.

Es wäre nett, wenn jemand aus verlässlicher Quelle sagen könnte, ob eine solche Erhöhung rechtens ist.

mfG



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  #2  
Alt 21.12.2009, 18:53
Benutzerbild von Recht-Einfach
Administrator
 
Registriert seit: 20.09.2007
Beiträge: 2.003
Standard AW: Bemessungsgrundlage für BK-Erhöhung

Hallo elmo,

leider kenne ich keine "verlässliche" Quelle zu dem Sachverhalt.

Dennoch sehe ich es so, dass eine Anhebung der Betriebskosten innerhalb dieser Größenregion nicht in Ordnung ist.

Normalfall ist hier in der Regel die Gesamtkosten der letzten Abrechnung zu zwölfteln und diese als neuen Abschlag festzusetzen, ggf. um eine geringe kalkulative Erhöhung der Verbrauchskosten und / oder bereits bekannter Abgaben an die Gemeinde oder Versicherung.

Ich würde an deiner Stelle die Nachzahlung leisten und gegen den neuen monatlichen Abschlag Widerspruch einlegen - mit Darlegung, wie sich der neue Abschlag zu den Nebenkosten zusammensetzt.

Wichtig ist hierbei, dass du den alten Abschlag weiter entrichtest und nur den "zweifelhaften" Anteil einbehälst.


Ich hoffe ich konnte helfen und verbleibe mit freundlichen Grüßen,


Mietrecht Einfach
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