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Betriebskosten und Nebenkosten Fragen zum Thema Betriebskosten und Nebenkosten zur Miete

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Betriebskostenabrechnung in Ordnung?

Betriebskosten und Nebenkosten - Mieter Forum und Vermieter Forum - Mietrecht

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  #1  
Alt 17.02.2009, 16:32
Neuer Benutzer
 
Registriert seit: 17.02.2009
Beiträge: 4
Daumen runter Betriebskostenabrechnung in Ordnung?

Ich erhielt vor wenigen Tagen die Nebenkostenabrechnung,da fielen mir zwei Sachen auf die früher nicht berechnet wurden. 1. Niederschlagswasser ?
2. Haftpflichtversicherung ? Kann mich jemand aufklären, ob diese Sachen rechtens sind.

Für Antworten bedanke ich mich im voraus.



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Geändert von der_angler99 (17.02.2009 um 16:35 Uhr)
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  #2  
Alt 17.02.2009, 19:58
Benutzer
 
Registriert seit: 27.01.2009
Beiträge: 31
Standard

Ihren Anteil an der, ich gehe von einer sogenannten Gebäudehaftpflicht aus, müssen Sie mittragen.
Das Niederschlagswasser wird nach Wohnfläche umgelegt ( ich bin mir da etwas unsicher ). Vielleicht findet sich hier noch ein kluger User.
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  #3  
Alt 18.02.2009, 06:42
Neuer Benutzer
 
Registriert seit: 17.02.2009
Beiträge: 4
Standard Betriebskostenabrechnung

Ich zahle ja schon anteilmäßig Gebäudeversicherung. Wofür aber die Haftpflichtversicherung ist , keine Ahnung.
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  #4  
Alt 18.02.2009, 08:03
Benutzer
 
Registriert seit: 27.01.2009
Beiträge: 31
Standard

Laut Betriebskostenverordnung sind zu zahlen:


Versicherungen:
Gebäudeversicherungen gegen Feuer-, Sturm- und Wasser- sowie Elementarschäden, Glasversicherung sowie Haftpflichtversicherungen für Gebäude, Öltank und Aufzug.

Welcher Art im Detail die Ihrige darstellt, ist nur aus der Abrechnung ersichtlich; die Bezeichnung "Haftpflicht" ist zu allgemein, da es viele Arten von dergleichen gibt. Da müssen Sie schon mal rückfragen.
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  #5  
Alt 18.02.2009, 10:41
Benutzerbild von Recht-Einfach
Administrator
 
Registriert seit: 20.09.2007
Beiträge: 2.003
Standard

Schonmal danke für die Vorarbeit Roccus.

Niederschlagswasser ist generell auch innerhalb der Nebenkosten umlegbar und wird nach qm umgelegt, wie bereits vermutet.


Freundliche Grüße,


Mietrecht-Einfach
__________________

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