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Betriebskosten und Nebenkosten Fragen zum Thema Betriebskosten und Nebenkosten zur Miete

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Bis wann muss der Vermieter zahlen?

Betriebskosten und Nebenkosten - Mieter Forum und Vermieter Forum - Mietrecht

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  #1  
Alt 06.04.2012, 11:42
Neuer Benutzer
 
Registriert seit: 06.04.2012
Beiträge: 3
Standard Bis wann muss der Vermieter zahlen?

Hallo,
ich habe am 22.12.2011 meine Betriebsabrechung bekommen.
Laut Schreiben vom Vermieter habe ich ein Guthaben.

Nun zu meiner Frage:

Bis wann muss mein Vermieter das Guthaben auf mein Konto überwiesen haben?
Gibt es ein § der genau vorschreibt bis wann das sein muss?

In dem Brief steht nichts drin. Das ist ja jetzt schon 4 Monate her!

Danke schonmal für die Antworten.



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  #2  
Alt 06.04.2012, 12:10
Erfahrener Benutzer
 
Registriert seit: 25.07.2009
Beiträge: 2.349
Standard AW: bis wann muss der Vermieter zahlen

Rechnungen und auch Guthaben sind spätestens nach 30 Tagen fällig, auch ohne Mahnung. Setzen Sie dem Vermieter dennoch eine Frist von 14 Tagen (vielleicht hat er es tatsächlich nur übersehen) und kündigen Sie an, dass Sie den Betrag mit der nächsten Mietzahlung verrechnen.
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  #3  
Alt 06.04.2012, 12:22
Neuer Benutzer
 
Registriert seit: 06.04.2012
Beiträge: 3
Standard AW: bis wann muss der Vermieter zahlen

Zitat:
Zitat von Regenmacher Beitrag anzeigen
Rechnungen und auch Guthaben sind spätestens nach 30 Tagen fällig, auch ohne Mahnung. Setzen Sie dem Vermieter dennoch eine Frist von 14 Tagen (vielleicht hat er es tatsächlich nur übersehen) und kündigen Sie an, dass Sie den Betrag mit der nächsten Mietzahlung verrechnen.
Sowas hatte ich mir auch schon gedacht. Ich habe auch schon mit einer Angestellten von meinem Vermieter gesprochen, die meinte das die das bis zum 31.03.2012 überweisen.
Allerdings ist dies nicht geschehen.
Gibt es irgendein § der besagt, das ich die Miete kürzen bzw. auslassen kann?
Ich würde den dann gern in meinem Brief mit reinschreiben!
Mit Zitat antworten
  #4  
Alt 06.04.2012, 13:51
Erfahrener Benutzer
 
Registriert seit: 25.07.2009
Beiträge: 2.349
Standard AW: bis wann muss der Vermieter zahlen

Sie kürzen nicht die Miete, Sie verrechnen nur den Betrag, der Ihnen zusteht. Das ist ein kleiner aber feiner Unterschied.

Das ganze nennt sich Zurückbehaltungsrecht (Google hilft weiter).
Mit Zitat antworten
  #5  
Alt 06.04.2012, 16:39
Neuer Benutzer
 
Registriert seit: 06.04.2012
Beiträge: 3
Standard AW: bis wann muss der Vermieter zahlen

Zitat:
Zitat von Regenmacher Beitrag anzeigen
Sie kürzen nicht die Miete, Sie verrechnen nur den Betrag, der Ihnen zusteht. Das ist ein kleiner aber feiner Unterschied.

Das ganze nennt sich Zurückbehaltungsrecht (Google hilft weiter).
Ja das meinte ich. Ich will natürlich nur den Betrag mit der Miete verrechnen.

Danke für deine Info.
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Stichworte
betriebskostenabrechnung, guthaben, nebenkostenabrechnung, zurückbehaltungsrecht

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