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Betriebskosten und Nebenkosten Fragen zum Thema Betriebskosten und Nebenkosten zur Miete |
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#1
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Hallo Forum,
wir haben die Nebenkostenabrechnung von 22/23 bekommen. muss da nicht die CO2 Berechnung mit in der Gesamtabrechnung des Gebäudes mit drin stehen? Mit Kostenaufstellung für Vermieter und Mieter? Wir haben in unsere Abrechnung nichts drin stehen!! Danke vorab für Eure Antworten. MFG Mietmaster |
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#2
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Für den Abrechnungszeitraum ab 1.1.2023 ist das Pflicht. Bei nicht allzu großen Häusern ergibt sich aber meistens kein Kostenanteil für den Vermieter.
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Thema | Autor | Forum | Antworten | Letzter Beitrag |
Problem - Gastherme mit erhöhten CO2 Werten | holger | Mietrecht allgemein | 2 | 24.08.2012 10:51 |