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Betriebskosten und Nebenkosten Fragen zum Thema Betriebskosten und Nebenkosten zur Miete |
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hallo bin ganz neu hier und hoffe mir kann jemand weiterhelfen. Ganz kurz die Fakten
- hatten die letzten 5 Jahren ein gutes Mietverhältnis, Miete immer pünktlich gezahlt - haben nun gekündigt. rechtlich nicht in der Frist von 3 monaten. Da wir erst am 3. Werktag (abends) bescheid bekommen haben das wir die neue wohnung bekommen haben wir uns am 4. Werktage bei der vermieterin gemeldet das wir kündigen möchten (9 h zu spät in der frist). Wir wissen das die Vermieterin im recht ist, appelierten aber an Ihren guten Willen. Das heißt wir müssten nun bis zum 30.06 miete bezahlen. - ziehen aber spätestens am 15.05 in die neue wohnung - wir dürfen neue nachmieter suchen, jedoch ist die neue Mietkondition für unseren neuen Nachmieter gleich mal 150 € höher. ist das rechtens? - nachmieter zum 01.05 wurde von unserer seite schon gefunden, jedoch kommt von unser vermieterin keine Resonanz. Keine info - nichts ob eine Kontaktaufnahme stattgefunden hat etc. - uns fehlt außerdem noch die Abrechunung von 2009. Die war in den vorigen Jahren immer Anfang Februar da. Ich weis aus einem tel. gespräch das die Abrechnung schon vorliegt. - bisher haben wir immer zwischen 350 - 500 € zurückbezahlt bekommen. - wir haben für diese Wohnung keine Kaution hinterlegt - außerdem haben wir am 28.12.2009 eine Mieterhöhung zum 01.04.2010 über 50,00 € bekommen. dieser haben wir anfang feb. tel. zugestimmt. Meine Frage wäre nun, wie sollen wir vorgehen? Ich habe das gefühl das ich meine Nebenkostenabrechnung nicht mehr sehe, bzw. das GEld das noch aussteht mir nicht überwiesen wurde. Wie bereits erwähnt handelt es sich hierbei nicht um 3,50 €. Ich denke unsere Vermieterin, möchte dieses Geld zurückhalten das Sie angst hat wir bezahlen nicht mehr -da wir ja keine Kaution hinterlegt haben. Jedoch müssen wir ja im Juni die Miete doppelt bezahlten und das sind wir natürlich um jeden Pfennig froh. Ist es rechtens die April Miete ohne die Nebekosten zu bezahlen? Außerdem was passiert wenn die Miete in Raten bezahlt wird? Und muss nach Auszug aus der jetzigen Wohnung die Miete mit Nebekosten bezahlt werden? ZUr Info: wir haben keine Zähler sonderen rechnen pro Kopf ab. Der Grund warum wir ausziehen ist die Lärmebelästigung in unseren Haus. Wir haben neue OBermieter bekommen. Man hört jeden Schritt, jede Tür die zugemacht wird, lachen, reden, fernsehen. Dazu kommt das der gute Herr noch trommelt und dies regelmässig abends zwischen 20.00 und 22.00 Uhr. Die Wohnung ist so hellhörig, das wir Ihn sogar schnarchen hören. Den Grund für unseren Auszug haben wir unserer Vermieterin nicht mitgeteilt bzw. ist bisher noch keine GEspräch zustande gekommen, da diese sehr blockt. Außerdem wohnt unserer Vermieterin noch 500 km weit weg, was das ganze bezüglich nachmieter auch schwierig gestaltet. wir wissen nicht so recht wie wir uns verhalten sollen, da wir keine infos bekommen etc. haben aber angst das wir unser Guthaben bezüglich den Nebenkosten nicht mehr sehen. Vielleicht kann mir jemand einen Tipp geben, nicht nur einen rechtlichen sonderen auch einen menschlichen! Vielen herzlichen Dank Eine schnelle, kurzfristige und günstige Rechtsberatung vom Anwalt erhalten Sie hier: Jetzt kostenloses Angebot per E-Mail von einem Anwalt für Mietrecht oder Erbrecht anfordern! Geändert von sonne (24.03.2010 um 09:51 Uhr) |
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#2
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Diese Fragen haben Sie doch in einem anderen Forum fast genau so gestellt.........und auch Antworten erhalten. Tut mir Leid, dass nicht die Antwort dabei war, die Sie hören wollten, aber ein Forum ist nicht in der Lage bestehende Verordnungen und Gesetze zu übergehen.
1. Zu spät gekündigt, und das mehr als 9 Stunden, denn die Kündigung einer Wohnung muss immer beweisbar schriftlich mit Unterschriften aller im Mietvertrag genannten Personen erfolgen. Und per Telefon kann man keine Wohnung kündigen. 2. Mit der Abrechnung der Betriebskosten 2009 kann sich die Vermieterin bis zum 31.12.2010 Zeit lassen. Auch das ist gesetzlich geregelt. 3. Erfüllen Sie Ihren Mietvertrag bis zum 30.06., in dem Sie Miete und Nebenkosten bezahlen. Vertrauen Sie dabei nicht so sehr darauf, dass ein Nachmieter Ihre Wohnung übernimmt, denn die Nachmieterstellung ist nicht selbstverständlich, sondern müsste so im Mietvertrag vereinbart sein. |
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