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Betriebskosten und Nebenkosten Fragen zum Thema Betriebskosten und Nebenkosten zur Miete

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Enorm hoher Kaltwasser,- und Gasverbrauch bei Nebenkostenpauschale

Betriebskosten und Nebenkosten - Mieter Forum und Vermieter Forum - Mietrecht

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  #1  
Alt 23.08.2024, 04:57
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Registriert seit: 23.08.2024
Beiträge: 1
Standard Enorm hoher Kaltwasser,- und Gasverbrauch bei Nebenkostenpauschale

Hallo,

in einem Haus, in dem zwei Wohnungen von V vermietet werden, ziehen zum 06.04 zwei Personen in eine dieser beiden Wohnungen ein. Insgesamt einen Monat stand diese leer, die andere wurde und wird auch aktuell von zwei anderen Personen seit meheren Jahren bewohnt. Es ist nach Mietvertrag ein Pauschalbeitrag für die Nebenkosten vereinbart. Genannt ist, dass die Wohnung für den Betrag 1020€ monatlich warm vermietet wird und wörtlich „ 1020€ warm, d.h. all incl. bis auf Strom“ im Vertrag geschrieben ist. Es ist kein Betrag genannt, zu welchem Preis die Wohnung monatlich kalt vermietet wird und insbesondere sind keine weiteren Details zum Mietpreis und den Nebenkosten gemacht worden. Die Wohnung besitzt ein Badezimmer, eine Küche und zwei weitere Wohnzimmer. Ein Waschmaschinenanschluss befindet sich im Keller. Über die Größe der Wohnung ist im Mietvertrag nichts genannt, schätzungsweise ist sie 55 qm groß.
Der Vermieter V ließt monatlich den Kaltwasserverbrauch, sowie den Gasverbrauch der zwei Wohnungen ab. Es ist nicht möglich den Verbrauch einer der Wohnungen durch den Zähler zu bestimmen, wenn beide Parteien über den Zeitraum, in dem abgelesen wird, zu Hause sind. In den letzten vier Jahren vor dem Einzug der neuen Mieter gab es in beiden Wohnungen einen Kaltwasserverbrauch von 11 bis 17 Kubikmetern. Er selbst übernimmt die Hausmeistertätigkeiten und kümmert sich um den Garten.
Als die neuen Mieter eingezogen sind, erhöhte sich der Verbrauch auf 23 bis sogar 27 Kubikmeter im Monat. Als die Mieter, welche schon länger im Zweiparteienhaus wohnen, für 16 Tage im Urlaub waren, hat der Vermieter V einen Wasserverbrauch von teilweise über einem Kubikmeter an einem Tag ablesen können. Der Gasverbrauch war laut Aussage des Vermieters V in dieser Zeit ebenfalls sehr sehr hoch. Teilweise kam er nachts gegen 22 Uhr oder später in den Keller des Zweiparteienhauses und fühlte am Abwasserrohr, dass Wasser abläuft, welches enorm heiß ist - so heiß, dass man nicht einmal darin baden kann. Am 15.08. sprach der Vermieter die neuen Mieter an und berichtete ihnen seine Beobachtungen, dass der Verbrauch exorbitant hoch sei. Er folgerte, dass die neuen Mieter vor allem für diesen hohen Verbrauch verantwortlich seien und behauptete, dass schon 1500€ Nachzahlung an Kaltwasser und Gas fällig sein werden, weswegen er von ihnen eine Erhöhung von knapp 100€ der Warmmiete forderte. Die neuen Mieter können sich nicht erklären, wie dieser Verbrauch zustande kam. Sie behaupten, dass sie sehr gerne baden, ausschließlich per Hand spülen und als Studenten, die ihre Abschlussarbeit schreiben, sehr oft daheim sind. Da ab 23 Uhr kein weiteres Wasser im Wassertank erhitzt wird, behaupteten die neuen Mieter auch, dass sie in der Vergangenheit öfter das Wasser am Abend laufen lassen haben, um zu sehen, ob und wie lange es dauert, bis kein warmes Wasser mehr kommt. Dass kein neues Wasser ab 23 Uhr erwärmt wird, ist im Mietvertrag nicht genannt und wurde auch so nie zwischen V und den neuen Mietern kommuniziert.
Sie erklären sich weiter kooperativ und möchten für die Zukunft ihren Verbrauch ganz genau im Blick behalten. Der Vermieter V schließt aus, dass der hohe Verbrauch durch einen Defekt am Haus zustande kommt. Die neuen Mieter behaupten, dass sie in der Vergangenheit nie Probleme mit ihren Verbrauch hatten.
Die Fragen sind:

Was ist hierbei ein normaler oder angemessener Verbrauch, an dem sich die neuen Mieter orientieren können ? Da im Mietvertrag nicht genannt ist, wie hoch der Pauschalbeitrag im Monat ist, muss konkretisiert werden, an welchen Kosten sich der Vermieter orientieren kann.

Angenommen, die neuen Mieter haben weiterhin einen so hohen Verbrauch und der Vermieter muss tatsächlich 1500€ nachzahlen. Kann er dann das Geld von den neuen Mietern einfordern ? Müssen die neuen Mieter die Forderung des Vermieters behüglich einer Erhöhung der Warmmiete von 100€ monatlich nachkommen ?

Wie sollten sich am besten die neuen Mieter und der Vermieter verhalten ? Ein gutes Verhältnis ist dabei grundlegend für beide Parteien.

Vielen Dank!



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nebenkosten, pauschbetrag

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