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Betriebskosten und Nebenkosten Fragen zum Thema Betriebskosten und Nebenkosten zur Miete

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Fehlerhafte Betriebskostenabrechnung / Täuschung

Betriebskosten und Nebenkosten - Mieter Forum und Vermieter Forum - Mietrecht

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  #1  
Alt 20.12.2012, 10:19
Neuer Benutzer
 
Registriert seit: 20.12.2012
Beiträge: 1
Unglücklich Fehlerhafte Betriebskostenabrechnung / Täuschung

Guten Morgen!

Wie viele andere Mieter erwarten wir auch in den nächsten Tagen unsere Betriebskostenabrechnung. Da sich unser Vermieter gerne Zeit lässt, ist es die Abrechnung für das Jahr 2011!
Nach Rücksprache mit einem Ex-Mieter, der seine Abrechnung schon erhalten hat und diverse grobe Fehler entdeckt hat bin ich stutzig geworden und habe mir die Abrechnung des Jahres 2010 (Erhalten und bezahlt im Dezember 2011) mal genauer angeschaut. Ich muss dazu sagen, dass diese meine erste Abrechnung war die ich jemals bekommen hatte da dies auch die erste Wohnung war und ich demnach keinerlei Erfahrung hatte. Leider habe ich die Rechnung blind bezahlt.

Haus:

3 parteien (1 davon Vermieter selbst)
Unsere Wohnung 63 m²
Gesamtfläche lt. Vermieter 255 m²

Die Positionen auf der Abrechnung sind übersichtlich und bis auf 2 Ausnahmen auch relativ realistisch.
Es gibt 3 Ausnahmen, da sich jetzt für die aktuelle Abrechnung des Ex-Mieters folgendes herausstellte:

1. der Vermieter kann für die Reinigungsleistung keine Rechnungen vorlegen = für uns 330 € (wie sich herausstellte läuft die Reinigungskraft unter der Firma des Vermieters -> Steuerhinterziehung?

2. TV-Empfang über SATELITENSCHÜSSEL wurde mit 73 € pro Partei umgelegt

3. Der Umrechnungsschlüssel unserer Wohnung beruht auf einer m²-Zahl von 70 m²

Wir haben Betriebskosten in Höhe von 800 € vorausbezahlt und hatten laut der Rechnung des Vermieters eine Belastung von 967,83 €!
Wir mussten demnach 167,83 € nachzahlen, was wir auch leider blind ohne Einsicht der Rechnungen bezahlt haben! :-((

Wenn jetzt also (wie der Ex-Mieter mit seiner neuen Abrechnung sagte) die Reinigungskraft und der TV-Empfang von der Rechnung verschwunden sind, zweifel ich natürlich an der Nachweisbarkeit der Rechnungen der Reinigunugskraft der letzten Rechnung!

Wenn also die letzte Rechnung nicht rechtens war, die Reinigungskraft, der TV-Empfang wegfallen und die Quadratmeteranzahl richtig berechnet wird, hätten wir keine Belastung von 167 € gehabt sondern eine Gutschrift von 233 €!
Wenn man dies natürlich mit der bereits bezahlten Forderung verrechnet steht uns doch ein Guthaben von 400 € zu oder bin ich auf dem Holzweg?????

Laut Recherche habe ich ja eine Widerspruchsfrist von 3 Jahren ab Jahresende der Zustellung!?

Sollte ich, sofern für die aktuelle Abrechnung keine Belege für die Reinigungskraft und den TV-Empfang nachgewiesen werden kann, die alte Abrechnung anzweifeln und meinen Vermieter auf die gutschrift von 400 € ansprechen???

Wenn wirklich alles nachgewiesen werden kann und der Putzmann offiziell "angestellt" ist und seine Arbeit gut macht bin ich wirklich bereit da was für zu zahlen. Ich gucke auch nicht auf jeden Euro. Aber ich fühle mich mitlerweile ein wenig hinters Licht geführt wenn ich an 400 € denke...

Was würdet ihr tun und was habe ich für Möglichkeiten?

Über eine Antwort würde ich mioch sehr freuen!



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  #2  
Alt 20.12.2012, 12:39
Erfahrener Benutzer
 
Registriert seit: 25.07.2009
Beiträge: 2.349
Standard AW: Fehlerhafte Betriebskostenabrechnung / Täuschung

Bitte, an anderer Stelle haben Sie doch erschöpfend Auskunft erhalten. Es bringt doch wirklich nichts, durch die Foren zu ziehen, um weitere Antworten zu sammeln.

Wenn Sie mit den anderen Antworten nicht zufrieden sind, sollten Sie überlegen, einen Anwalt oder Mieterverein zu konsultieren.
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Stichworte
betriebskosten, betriebskostenabrechnung, nebenkosten, nebenkostenabrechnung


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