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Betriebskosten und Nebenkosten Fragen zum Thema Betriebskosten und Nebenkosten zur Miete

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Fehlerhafte Nebenkostenabrechnung über 10 Jahre - Verjährung?

Betriebskosten und Nebenkosten - Mieter Forum und Vermieter Forum - Mietrecht

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  #1  
Alt 25.04.2012, 18:47
Neuer Benutzer
 
Registriert seit: 25.04.2012
Beiträge: 1
Standard Fehlerhafte Nebenkostenabrechnung über 10 Jahre - Verjährung?

Guten Tag,

ich bin seit ca. 10 Jahren Mieter eine Wohnung in einem Objekt mit 2 weiteren Wohnungen. Nun habe ich bei der Prüfung der Nebenkostenabrechnung für die Periode 2010/2011 bemerkt, daß der Umlageschlüssel der Grundkosten
(30%) nicht korrekt ist. Mir wurden statt für 134 m², die Grundkosten für 160 m² berechnet bzw. umgelegt. Ich habe daraufhin meinen Vermieter kontaktiert und ihn gebeten, eine korrigierte Abrechnung zu erstellen.
Soweit so gut. Allerdings musste ich nun bei Prüfung der vorangegangenen Abrechnungen feststellen, daß dieser Fehler bei der Umlage bereits seit meinem Einzug vorliegt und ich diesen leider nie bemerkt habe. Mir wurden also ca. 10 Jahre lange zu hohe Grundkosten in Rechnung gestellt, welche ich natürlich auch bezahlt habe. Das Gesamtausmaß beläuft sich dabei auf ca.
1700 Euro.

Nun meine Frage: Kann ich diesen Betrag zurückfordern oder ist der Anspruch bereits verjährt ? Über welchen Zeitraum kann ich eine Rückerstattung nachfordern ?

Vielen Dank!



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  #2  
Alt 26.04.2012, 09:40
Erfahrener Benutzer
 
Registriert seit: 25.07.2009
Beiträge: 2.349
Standard AW: Fehlerhafte Nebenkostenabrechnung über 10 Jahre - Verjährung?

Mietrecht: Formelle Anforderungen an die Betriebskostenabrechnung, Fälligkeit
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  #3  
Alt 26.04.2012, 11:12
Erfahrener Benutzer
 
Registriert seit: 01.01.2012
Beiträge: 189
Standard AW: Fehlerhafte Nebenkostenabrechnung über 10 Jahre - Verjährung?

Zitat:
Zitat von highland Beitrag anzeigen
Nun habe ich bei der Prüfung der Nebenkostenabrechnung für die Periode 2010/2011 bemerkt, daß der Umlageschlüssel der Grundkosten
(30%) nicht korrekt ist. Mir wurden statt für 134 m², die Grundkosten für 160 m² berechnet bzw. umgelegt.
Natürlich ist die Umlage 30 % Grundkosten nach Wohnfläche (nicht 30 % der Wohnfläche) korrekt. Für Heizkosten wohlgemerkt. Bei allen anderen NK gibt es eine solche Aufteilung nicht.

Was, wenn überhaupt, steht denn Mietvertrag als Wohnfläche?
Mit Zitat antworten
Antwort

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Stichworte
betriebskostenabrechnung, nebenkostenabrechnung, verjährung


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