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Betriebskosten und Nebenkosten Fragen zum Thema Betriebskosten und Nebenkosten zur Miete

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Frist bei NK 2015

Betriebskosten und Nebenkosten - Mieter Forum und Vermieter Forum - Mietrecht

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  #1  
Alt 02.09.2017, 19:20
Neuer Benutzer
 
Registriert seit: 02.09.2017
Beiträge: 4
Standard Frist bei NK 2015

Guten Tag,
meine NK Abrechnung 2015 kam im April 2016. Zur Überprüfung forderte ich Belege an und erhielt diese unvollständig. Die letzten Belege kamen mit der NK Abrechnung 2016 im Juli 2017.
Da ich vorher nicht prüfen konnte und die Belege nach 15 Monaten vollzählig waren, möchte ich wissen, ob die Frist von 12 Mon. für 2015 jetzt abgelaufen sind?
Danke für Infos.



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  #2  
Alt 03.09.2017, 09:59
Erfahrener Benutzer
 
Registriert seit: 25.07.2009
Beiträge: 2.349
Standard AW: Frist bei NK 2015

Wenn der Abrechnungszeitraum für die Betriebskostenabrechnung das Kalenderjahr ist, dann war die Abrechnung für 2015 voll in der Frist.

Der Vermieter muss bei Unklarheiten auch keine Belege versenden, er muss lediglich Einsicht in die Unterlagen zu den Bürozeiten ermöglichen. Erst wenn die Entfernung vom Mieter zum Vermieter unangemessen hoch ist, sind Kopien der Belege anzufordern.

Da innerhalb der Frist die Abrechnung für 2015 erfolgte, läuft jetzt die Verjährung von 3 Jahren.
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  #3  
Alt 03.09.2017, 11:36
Neuer Benutzer
 
Registriert seit: 02.09.2017
Beiträge: 4
Standard AW: Frist bei NK 2015

Zu NK 2015
Die Abrechnung 2015 ist nicht nachvollziehbar, aus diesem Grunde hatte ich Belege angefordert und auch bekommen, nur nicht vollzählig. Die letzten Belege kamen im Juli 2017. Erst jetzt kann ich komplett überprüfen.

Muß der genaue Zeitraum, also vom 01.01.2015 bis 31.12.2015 auf der Abrechnung angegeben sein? Es steht kein Zeitraum darauf.

Zu NK 2016
Sie kam 15 Monate nach der Abrechnung von 2015. Auch hier ist kein Zeitraum angegeben, so dass nur vermutet werden kann. Ist das rechtens?
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  #4  
Alt 03.09.2017, 11:57
Erfahrener Benutzer
 
Registriert seit: 25.07.2009
Beiträge: 2.349
Standard AW: Frist bei NK 2015

Zitat:
Zitat von spirit Beitrag anzeigen
Muß der genaue Zeitraum, also vom 01.01.2015 bis 31.12.2015 auf der Abrechnung angegeben sein? Es steht kein Zeitraum darauf.
Klar, natürlich gehört der Abrechnungszeitraum auf die Abrechnung. Wie sonst soll der Mieter wissen welche 12 Monate gemeint sind. Wohlgemerkt 12 Monate, das kann das Kalenderjahr sein, muss es aber nicht.
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  #5  
Alt 03.09.2017, 16:54
Neuer Benutzer
 
Registriert seit: 02.09.2017
Beiträge: 4
Standard AW: Frist bei NK 2015

Ist die Abrechnung 2015 dann nichtig, wenn kein Zeitraum angegeben ist?

Und wie verhält es sich mit der Abrechnung 2016? Sie kam 15 Monate nach 2015?
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  #6  
Alt 05.09.2017, 10:56
Erfahrener Benutzer
 
Registriert seit: 25.07.2009
Beiträge: 2.349
Standard AW: Frist bei NK 2015

Bitte legen Sie die Abrechnungen einem Mieterverein oder Anwalt für Mietrecht vor, ich bin leider nicht in Lage, ohne diese Abrechnungen gesehen zu haben,eine belastbare Antwort zu geben.
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  #7  
Alt 05.09.2017, 22:30
Neuer Benutzer
 
Registriert seit: 02.09.2017
Beiträge: 4
Standard AW: Frist bei NK 2015

Ich war jetzt beim Anwalt. Meine Abrechnung ist formel und materiel unwirksam aus verschiedenen Gründen. Da sie inzwischen verfristet ist, ist die Folge, dass daraus kein Saldo mehr geltend gemacht werden kann. Es lohnt sich wirklich, die Abrechnung genau zu überprüfen.
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frist, nebenkostenabrechnung

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