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Betriebskosten und Nebenkosten Fragen zum Thema Betriebskosten und Nebenkosten zur Miete

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Fristgerechte Zustellung einer Nebenkostenabrechnung

Betriebskosten und Nebenkosten - Mieter Forum und Vermieter Forum - Mietrecht

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  #1  
Alt 16.04.2012, 18:42
Neuer Benutzer
 
Registriert seit: 12.04.2012
Beiträge: 7
Standard Fristgerechte Zustellung einer Nebenkostenabrechnung

Ich habe meinem Mieter mit "normalem" Schreiben am 5.12.2011 die Nebenkostenabrechnung für das Kalenderjahr 2010 zugeschickt. Aus Nachweisgründen erneut am 21.12.2011 per Einschreiben/Rückschein (kam nach 7 Tagen Lagerungszeit ungeöffnet zurück) sowie nochmals am 23.12.2011 als Einwurfeinschreiben.
Der Mieter behauptet nun, die Nebenkostenabrechnung nicht fristgerecht (also nach dem 31.12.2011) erhalten zu haben und lehnt die Nachzahlung von knapp 500 EUR ab. Die Sendungsverfolgung bei der Post hinsichtlich Einwurfeinschreiben ergibt lediglich den Hinweis, dass die Sendung im Logistikzentrum XYZ bearbeitet wurde - eine Zustellung bzw. der Einwurf wurde von der Post offensichtlich nicht dokumentiert.
Mein Fachanwalt für Mietrecht rät mir von einer Klage ab, da bei fehlendem Zustellnachweis keine Aussicht auf Erfolg.
Gibt es hier Erfahrungen aus der Praxis, wie in einem solchen Fall vorgegangen werden kann oder ist das einfach unter "teure Erfahrung" abzuspeichern? Besteht ggf. Aussicht auf Erfolg, die Post zu verklagen? Lt. Telefonauskunft ist die Post lediglich zu 20 EUR Schadenersatz (pauschal) bereit.



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  #2  
Alt 16.04.2012, 18:52
Erfahrener Benutzer
 
Registriert seit: 25.07.2009
Beiträge: 2.349
Standard AW: Fristgerechte Zustellung einer Nebenkostenabrechnung

Mich wundert, dass der Postbote den Einwurf nicht dokumentiert hat. Ob Sie auf die 20,- € nicht verzichten und stattdessen eine Menge Stress produzieren, bleibt Ihre Entscheidung.

Die nächste Abrechnung nicht auf den letzten Drücker abschicken, erspart weiteres Lehrgeld.
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  #3  
Alt 17.04.2012, 16:08
Erfahrener Benutzer
 
Registriert seit: 01.01.2012
Beiträge: 189
Standard AW: Fristgerechte Zustellung einer Nebenkostenabrechnung

Wieso aus "Nachweisgründen" erneut zugeschickt? Einer NK-Abrechnung müssen keine Nachweise beigefügt und auch keine dem Mieter zugeschickt werden. Ausnahme der Mieter wohnt sehr weit weg so das ihm die Einsicht beim Vermieter nicht zuzumuten ist.

Eine evtl. Zusendung von Nachweisen ändert jedoch nichts daran das dem Mieter die Abrechnung fristgerecht (am 5.12.11) zugegangen ist.
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  #4  
Alt 17.04.2012, 17:05
Neuer Benutzer
 
Registriert seit: 12.04.2012
Beiträge: 7
Standard AW: Fristgerechte Zustellung einer Nebenkostenabrechnung

Zitat:
Zitat von anitari Beitrag anzeigen
Wieso aus "Nachweisgründen" erneut zugeschickt? Einer NK-Abrechnung müssen keine Nachweise beigefügt und auch keine dem Mieter zugeschickt werden. Ausnahme der Mieter wohnt sehr weit weg so das ihm die Einsicht beim Vermieter nicht zuzumuten ist.

Eine evtl. Zusendung von Nachweisen ändert jedoch nichts daran das dem Mieter die Abrechnung fristgerecht (am 5.12.11) zugegangen ist.
Aus "Nachweisgründen" habe ich meiner mit normaler Post geschickten NK-Abrechnung die gleiche als Einschreiben/Rückschein ein paar Tage hinterher geschickt - das kam unabgeholt zurück. Mein Problem ist, dass ich aktuell nicht nachweisen kann, dass dem Mieter die NK-Abrechnung in 2011 wirklich zugegangen ist. Leider hat die Post das 2. Einschreiben (Einwurfeinschreiben) nicht dokumentiert - mein Zettel ist demnach nichts wert und ich bleibe wohl auf den 480 EUR Nachzahlung sitzen.
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  #5  
Alt 17.04.2012, 19:50
Erfahrener Benutzer
 
Registriert seit: 01.01.2012
Beiträge: 189
Standard AW: Fristgerechte Zustellung einer Nebenkostenabrechnung

Zitat:
Zitat von Klaus5874 Beitrag anzeigen
Aus "Nachweisgründen" habe ich meiner mit normaler Post geschickten NK-Abrechnung die gleiche als Einschreiben/Rückschein ein paar Tage hinterher geschickt - das kam unabgeholt zurück. Mein Problem ist, dass ich aktuell nicht nachweisen kann, dass dem Mieter die NK-Abrechnung in 2011 wirklich zugegangen ist. Leider hat die Post das 2. Einschreiben (Einwurfeinschreiben) nicht dokumentiert - mein Zettel ist demnach nichts wert und ich bleibe wohl auf den 480 EUR Nachzahlung sitzen.
Das ist natürlich äußerst Dumm. Ich kann mich da nur meinem "Vorschreiber" anschließen und sagen/empfehlen in Zukunft die Abrechnung rechtzeitig und nachweisbar abschicken/übergeben. Ob sich ein Rechtsstreit wegen 500 € lohnt ist äußerst fraglich.

Bei der Post scheint da einiges in Bezug auf Einwurfeinschreiben zu "haken". Mir ist auch kürzlich ein Einwurfeinschreiben "abhanden gekommen". Sprich der Meldungsstatus blieb bei "wird im Logistikzentrum xyz bearbeitet" stehen.
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Stichworte
betriebskostenabrechnung, einschreiben, einwurfschreiben, nachzahlung, nebenkostenabrechnung, schadenersatz, zustellung

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