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Betriebskosten und Nebenkosten Fragen zum Thema Betriebskosten und Nebenkosten zur Miete |
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#1
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Gebäudeversicherung zu teuer - Was kann ich tun?
Ich habe heute meine Nebenkostenabrechnung 2008 erhalten! Dort ist die Gebäudeversicherung mit aufgeführt , die einen hohen Jahresbeitrag hat!
Nun meine Frage: Muß ich die teure Gebäudeversicherung bezahlen ( 259,- EUR im Jahr ) , obwohl es mehrere Versicherungen gibt, die bei gleicher Leistung ( Feuer-Leitungswasser- Sturm ) erheblich günstiger sind ( zwischen 95,- und 110,- EUR weniger Beitrag ) ? Gruß Frank |
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#2
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Hallo Frank,
die Gebäudeversicherung gehört mit zu den kalten Nebenkosten und ist somit innerhalb der Nebenkostanabrechnung umlegbar. Ob dieser Preis für eine Gebäudeversicherung angemessen ist kann ich nicht beurteilen. Wenn du jedoch die versicherten Schäden kennst, dann scheinst du ja schon Einsicht beim Vermieter genommen zu haben. Ansonten würde ich dir diesen Weg empfehlen und mir den Originalbeleg vorlegen lassen. Leider obliegt es aber in der Verantwortung des Vermieters die "richtige" Versicherung für sein Gebäude zu wählen. Daher wirst du wohl oder übel in den sauren Apfel beissen müssen. Freundliche Grüße und wenn weitere Fragen bestehen versuche ich diese gerne zu beantworten, Mietrech Einfach
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#3
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Mietrecht-Einfach
Danke für die Antwort !
Nun habe ich aber folgendes erfahren und beziehe mich auf folgendes : Berlin (dpa/gms) - Betriebskosten müssen dem Grundsatz der Wirtschaftlichkeit entsprechen. Zum Beispiel dürfen Vermieter die Kosten für die Gebäudeversicherung als Betriebskosten auf den Mieter abwälzen, teilt der Deutsche Mieterbund (DMB) in Berlin mit. Der Bund bezieht sich dabei auf ein Urteil des Amtsgerichts Bad-Salzungen (Az.: 2 C 318/05). Demnach dürfen diese jedoch nicht mehr als 20 Prozent über den durchschnittlichen Beträgen für gleichwertige Versicherungen liegen. Die überhöhten Kosten müssen Mieter nicht zahlen. Ich soll für die Gebäudeversicherung 258,10 EUR bezahlen und es gibt hier viele Versicherungen die zwischen 80,- EUR - 100,- EUR billiger sind ! Gruß Frank |
#4
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Hallo Frank,
vielen Dank für die zusätzlichen Informationen. Der Punkt der Wirtschaftlichkeit kam mir heute auch in den Sinn, aber da ich noch keine Zeit zum recherchieren hatte ist es liegengeblieben. Aber nun haben wir ja Klarheit! Dann scheint der nächste Schritt wohl der Widerspruch gegen die Nebenkostenabrechnung zu sein unter Bezugnahme auf die obige rechtliche Grundlage. Wenn man dann laut deiner Aussage eine durchschnittliche Versicherungssumme von 170 EUR nimmt kann man immerhin 54,10 EUR einbehalten (170 EUR x 120% ./. 258,10 EUR) Da lohnt es sich doch ein Schreiben aufzusetzen! Ich würde mich freuen, wenn du dieses Forum auf dem Laufenden hältst, wie es bei dir weitergegangen ist. Für weitere Fragen stehe ich natürlich gerne zur Verfügung. Freundliche Grüße, Mietrecht Einfach
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