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Betriebskosten und Nebenkosten Fragen zum Thema Betriebskosten und Nebenkosten zur Miete

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Grundsteuer in Nebenkosten?

Betriebskosten und Nebenkosten - Mieter Forum und Vermieter Forum - Mietrecht

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  #1  
Alt 20.04.2010, 23:57
Neuer Benutzer
 
Registriert seit: 20.04.2010
Beiträge: 1
Standard Grundsteuer in Nebenkosten?

Hallo,

ich habe einige Unstimmigkeiten in meiner Nebenkostenabrechnung entdeckt und würde gerne wissen, ob diese rechtens ist und was ich dagegen machen kann.
Es geht um zwei NB-Abrechnungen aus den Zeiträumen 01.01.2007-31.10.2007 und 01.11.07-31.10.08.
Für den Zeitraum 2007 hatte ich eine Nachzahlung von 170€ leisten müssen, in 2008 waren es 360€. Leider sind mir dieses Unstimmigkeiten erst bei der Nachzahlungsforderung für 2008 aufgefallen und da ich in der Zwischenzeit umgezogen bin, hat sich der Vermieter den Betrag von der Kaution abgezogen. Darf er das, vor allem wenn ich Einwende erhebe?

Folgende Posten wurden mir berechnet:

Grundsteuer 97,60€ (Fläche  8,26€ )
Straßenreinigung (Personenanteile )
Müllbeseitigung (Personenanteile)
Schmutzwasser (Personenanteile)
Niederschlagswasser (Einheiten)
Wasserkosten (Personenanteile)
Gebäudeversicherung (Fläche)
Haftpflichtversicherung (Fläche)
Allgemeinstrom (Personenanteile)
Gebäudereinigung (Einheiten)
Gartenpflege (Einheiten)
Hauswart/Hausmeister (Einheiten)
Kabel-TV (Einheiten)
Schornsteinreinigung (Einheiten)
Wartung Heizung (Einheiten)
Ungezieferbeseitigung (Einheiten)
Dachrinnenreinigung (Einheiten)

Dies ergibt dann nach den Verteilerschlüsseln meinen Gesamtanteil und dann wird weiterberechnet:

Gesamtanteil nach Verteilerschlüssel
Heizkosten nach Abrechnung
Wartung Heizung  ohne Belege werden hier 60 € für eine Zentralheizung berechnet??
Grundsteuer (97,60€)  nochmal in voller Höhe, nicht anteilig ???

So sehen beide Abrechnungen aus 2007 und 2008 aus. Ich erwarte jetzt die letzte Abrechnung für die letzten 7 Monate aus 2009, die vermutlich genauso berechnet wird.
Auf Nachfragen hat mir der Vermieter einige Belege/Rechnungen zugeschickt, jedoch nicht alle.
Kann der Vermieter den Posten Wartung Heizung ohne Nachweis berechnen und falls ja, nach welchem Verteilerschlüssel?
Passt der Verteilerschlüssel zu den oben aufgeführten Posten?
Die Hausmeisterkosten kann er angeblich nicht belegen, da diese über eine Mietminderung von zwei Mietern laufen, die diese Tätigkeiten ausführen. Hierbei hat er auch erklärt, dass u.a. die Gartenpflege dazugehört, welche er nochmals als separaten Posten abrechnet.
D.h. die Hausmeisterkosten beinhalten schon die Gartenpflege, und zusätzlich gibt’s den Posten „Gartenpflege“. Ist das zulässig?
Unklar ist mir auch, warum in der Heizkostenabrechnung jedes Jahr eine Nutzerwechselgebühr erhoben wird (2007: 35,58€; 2008:30,82€)?
Auch wenn es hier wahrscheinlich um einige hundert Euro geht, die fraglich sind, finde ich das eine Frechheit – vor allem auch deswegen wie er mit mir umgeht und dass er sich einfach einen Teil von der Kaution einbehalten hat für die Nebenkostenabrechnung.
Ich hoffe, jemand kann mir meine Fragen beantworten und einpaar Tipps geben, wie ich nun vorgehen soll. Ein normales Gespräch scheint nicht mehr möglich, da er nicht ans Telefon geht und keine Post beantwortet.

Vielen Dank Im Voraus.

Grüße,

Markus.



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  #2  
Alt 21.04.2010, 09:06
Erfahrener Benutzer
 
Registriert seit: 25.07.2009
Beiträge: 2.349
Standard AW: Grundsteuer in Nebenkosten?

1. Die Abrechnungen für 2007 und 2008 sind Schnee von gestern. Da können Sie keine Ansprüche mehr stellen, weil Sie die bezahlt haben und damit die Richtigkeit anerkannt haben.

2. Mit Ihren Angaben ist wenig bis nichts anzufangen, weil der Zusammenhang zwischen Mietvertrag und Betriebskostenabrechnung nicht herzustellen ist. Legen Sie bitte alle Unterlagen einem Mieterverein zur Prüfung vor, dort wird man Ihnen helfen.
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  #3  
Alt 21.04.2010, 10:55
Benutzerbild von Recht-Einfach
Administrator
 
Registriert seit: 20.09.2007
Beiträge: 2.003
Standard AW: Grundsteuer in Nebenkosten?

Da stimme ich meinem Vorredner im Bezug auf das Jahr 2007 zu.
Da die Nachzahlung für 2008 ja von der Kaution einbehalten und wie Sie schildern Einspruch gegen den Einbehalt eingelegt wurde, könnten Sie hier noch Glück haben.

Dennoch handelt es sich um einen durchaus komplexen Sachverhalt, der nur in Abstimmung mit dem Mietvertrag beleuchtet werden kann.

Auch ich empfehle in diesem Zuge einen Mieterverein des deutschen Mieterbunds oder einen Fachanwalt Mietrecht aufzusuchen, um ggf. auch Ansprüche für das Jahr 2009 zu sichern.


Freundliche Grüße,


Mietrecht Einfach
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