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Betriebskosten und Nebenkosten Fragen zum Thema Betriebskosten und Nebenkosten zur Miete |
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Handwerkerrechnung umgelegt - Umlagefähig?
Unsere Heizung im Mietshaus war öfters defekt. Mit dem Vermieter war vereinbart, wir sollten immer selbst einen Monteur kommen lassen zur Reperatur und die Rechnung gleich an Ihn / Vermieter schicken lassen ( wegen der Anschrift - Steuer!) Jetzt haben wir am 31.12.09 - 20 h per mail die Nebenkostenaufstellung 2008 erhalten. Der Vermieter rechnet da 2 Heizungsmonteurrechnungen zu je ca. 150,- € extra drauf, denn diese will er nicht übernehmen. Die Rechnungen stammen vom April 2008. Hätte er uns das nicht bereits April 2008 mitteilen können / müssen, damit wir eine Rechnung auf unseren Namen anfordern können und diese bei unserer Steuer berücksichtigen hätten können? Darf er das so einfach weiterleiten?
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#2
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AW: Handwerkerrechnung umgelegt - Umlagefähig?
Hallo,
ich kann mir vorstellen, dass unser Artikel zu dem Thema Kleinreparaturen und Instandhaltungen für dich interessant sein könnte: Reparaturen und Instandhaltungen Hier wäre sicher auch zu prüfen, was im Mietvertrag unter den Punkten geregelt ist. Werden diese Grenzen überschritten, würde ich mich gegen die Abrechnung wehren! Freundliche Grüße, Mietrecht Einfach
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#3
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AW: Handwerkerrechnung umgelegt - Umlagefähig?
Im Mietvertrag unter "Schönheitsreperaturen" steht: wir müssen sie übernehmen bis zu 50,-€ im Einzelfall, max 8% der Jahresmiete im Jahr. Beide Grenzen sind überschritten. Aber ist eine Heizungsreperatur als "Schönheit" zu bezeichnen? V.A. da der Vermieter behauptet der Schaden hätte durch frühere Wartung (auch Kosten für uns) vermieden werden können.
Hätte er mir das April 09 gesagt, hätte ich mit der Firma sprechen können. Jetzt 21 Monate später erinnert sich wohl keiner mehr! |
#4
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AW: Handwerkerrechnung umgelegt - Umlagefähig?
Laut Kleinreparaturklausel, die in vielen Mietverträgen vereinbart ist, gehören dazu nur solche Teile der Mietsache, die einem häufigen, direkten Gebrauch des Mieters ausgesetzt sind. Z.B. Lichtschalter, Türgriffe, Wasserarmaturen, u.ä.. Keinesfalls können Reparaturen an der Heizungsanlage auf den Mieter umgelegt werden.
http://anwalt-im-netz.de/mietrecht/b...lschaeden.html http://www.bmgev.de/mietrecht/urteil...89-05-317.html Also, diese beiden Rechnungen zurückweisen und den Vermieter darauf hinweisen, dass er sich im Unrecht befindet. |
#5
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AW: Handwerkerrechnugn umgelegt
Der Vermieter behauptet, dass diese Reperaturen nur nötig waren, "wegen nicht durchgeführter Wartung". Diese müssen wir laut Vertrag 1x jährlich machen lassen. Hier waren wir etwas im Verzug, weil auch der Kaminkehrer bei der Prüfung meinte "bei Gas reichen alle 2-3 Jahre, schließlich sind die Werte voll in Ordnung." Deshalb will der Vermieter diese Rechnungen nicht übernehmen. Wir sagen, hätte er uns dies bereits bei der 1. Rechnung im April 08 mitgeteilt, hätten wir warten lassen und die 2. Rechnung im Mai 08 wäre zumindest unstrittig. Jetzt nach fast 2 Jahren kann niemand mehr nachvollziehen, was wirklich damals los war.
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#6
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AW: Handwerkerrechnung umgelegt - Umlagefähig?
Der Vermieter kann doch viel schreiben und behaupten, wenn der Tag lang ist. Fakt ist, dass der/die Mieter nicht für Reparaturen bezahlen müssen.
Rechnen Sie den Betrag raus und überweisen Sie gekürzte Rechnung. |
#7
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AW: Handwerkerrechnugn umgelegt
Hallo,
wenn der Vermieter der Meinung ist, dass der Schaden durch dich entstanden ist, dann steht er auch in der Beweispflicht. Deshalb kann ich mich nur meinem Vorredner anschliessen und würde aber zusätzlich empfehlen ein Informationsschreiben an den Vermieter zu schicken, wie sich der gekürzte und überwiesene Betrag zusammensetzt. Freundliche Grüße, Mietrecht Einfach
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#8
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AW: Handwerkerrechnung umgelegt - Umlagefähig?
Danke für Eure Ratschläge!
Mit der Beweislast ist das so: Auf den Handwerkerrechnungen vom Heizungsprofi (die ich nie gesehen habe) soll draufstehen, dass die Reperatur nötig war, "wegen nicht durchgeführter Wartung". Das gilt wohl als Beweis. Nur hat der Vermieter im April und Mai 08 diese Rechnungen bezahlt ohne ein Wort zu sagen. Hätte er nach der ersten uns informiert, wäre vor der zweiten eine Wartung erfolgt. Ist das fast 2 Jahre hinterher zulässig? Mit der gekürzten Rechnung ist das so: Ohne diese Beträge müssten wir nicht ca 300 € nachzahlen sondern bekämen ca 20 € zurück. Kürzen ist also nicht möglich. Außerdem behält er deswegen (bis zur Nebenkostenabrechnung 09 - im Aug 2010) unsere 1400 € Kaution ein. Ich weiß, dass dies nicht rechtens ist, aber einen Anwalt will ich ihm auch nicht hetzen. Hat jemand für mich links wo Gerichtsurteile zu diesem Thema stehen, die ich ausdrucken und mitschicken könnte? Danke! |
#9
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AW: Handwerkerrechnung umgelegt - Umlagefähig?
Hallo,
Gerichtsurteile zu so einem individuellen Fall sind sicher schwer zu finden. Jedoch würde ich bei einem Streitwert von ca. 1700 Euro (Kaution plus Handwerker Rechnungen) nicht den Weg zu einem Fachanwalt für Mietrecht scheuen, vor allem, wenn die private Rechtschutzversicherung einen solchen Sachverhalt abdeckt. Andernfalls wäre noch der Gang zu einem Mieterverein ratsam. Die Jahresgebühren sind relativ gering und man hat immer einen rechtsicheren Beistand. Freundliche Grüße, Mietrecht Einfach
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#10
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AW: Handwerkerrechnung umgelegt - Umlagefähig?
Danke, nur leider haben wir keine Rechtschutzversicherung.
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