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Betriebskosten und Nebenkosten Fragen zum Thema Betriebskosten und Nebenkosten zur Miete

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Hausmeistervergütung und Fremdfirmentätigkeit

Betriebskosten und Nebenkosten - Mieter Forum und Vermieter Forum - Mietrecht

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  #1  
Alt 21.09.2013, 14:42
Neuer Benutzer
 
Registriert seit: 21.09.2013
Beiträge: 3
Standard Hausmeistervergütung und Fremdfirmentätigkeit

Hallo,

ich habe bezüglich der Nebenkostenabrechnung der Hausmeister-Vergütung betreffend folgendes Anliegen.
Laut Anstellungsvertrag unter § Vergütung erhält der Hausmeister für seine unter § aufge-führten Tätigkeit zu zahlendes Bruttogehalt von 1950,00 €.
Ergibt eine Jahresvergütung inkl. 13. Gehalt = 25350,00 €

Auszug:
Zu seinen Tätigkeiten gehören nach dem § Aufgabenbereich folgende:
1. Der Hausmeister trägt dafür Sorge, dass die Hausbewohner in einer sauberen, gepflegten Umgebung wohnen können und achtet auf die Einhaltung der Hausordnung.
Verstöße gegen die Hausordnung sind der Hausverwaltung sofort anzuzeigen. Er informiert die Verwaltung fortlaufend und unverzüglich über alle erforderlichen Maßnahmen zur Pflege und Erhaltung der von ihm betreuten Liegenschaften. Ausschließlich die Hausverwaltung ist gegenüber dem Hausmeister weisungsberechtigt.

2. Dem Hausmeister obliegt die Reinigung der Treppenhäuser, Kellergänge, Gemeinschaftsräume und Verkehrsflächen, soweit kein externer Reinigungsdienst beauftragt ist.

3. Dem Hausmeister obliegt die Pflege der Gärten- und Rasenflächen. Dies beinhaltet das
regelmäßige Mähen der Rasenflächen in den Sommermonaten grundsätzlich alle 14
Tage, das Reinigen und Sauberhalten der Beete und soweit erforderlich das Beschneiden von Hecken und Büschen, sofern keine Fremdfirmen mit dieser Aufgabe betraut werden.

4. Die Müllplätze sind stets in einem einwandfreien Zustand zu halten und bei Bedarf zu des-infizieren. Die Mülltonnen sind rechtzeitig am Entleerungstag bereitzustellen.

5. Dem Hausmeister obliegt die Wahrnehmung des Winterdienstes. Er sorgt für die Einhaltung der Verkehrssicherungspflicht. Bei Schneefall und Eisbildung hat er rechtzeitig und ord-nungsgemäß den Schnee zu räumen und die Verkehrsflächen gemäß Satzungen der Kommune abzustreuen.

usw.

Zu 1. OK

zu 2. Treppenhäuser, Kellergänge, Gemeinschaftsräume und Verkehrsflächen werden von einer Firme getätigt

zu 3. Pflege der Gärten- und Rasenflächen, Rasenflächen in den Sommermonaten grundsätzlich alle 14 Tage tatsächlich wird alle 4 – 8 Wochen der Rasen gemäht man sollte lieber sagen runtergeknüppelt
die Gartenflächen werden durch eine Firma getätigt
Reinigen und Sauberhalten der Beete und soweit erforderlich das Beschneiden von Hecken und Büschen werden von einer Fima getätigt

Zu 4. Lässt zu wünschen übrig

Zu 5. Wahrnehmung des Winterdienstes zu einem Teil von Firma getätigt.
Firma ca. 60 m Gehweg dieser wird aber vom Hausmeister mit Schneekehrmaschine überschnitten (er räumt über den Gehweg hinweg).

In der Nebenkostenabrechnung ist eine Hausmeistervergütung zu ersehen unteranderen laut Gesamtkostenabrechnung Hausmeister folgende:
Gesamtkosten Hausmeister 33618,20 € /13= 2586,02 €
Telefon Hausmeister 999,88 € ?
Bereitschaftsdienst 1641,10 € ?
Gesamt: = 36259,18 €

Meine Frage hierzu:
Die Kosten der Fremdfirmen wurden komplett in die Hausmeistervergütung zur NK-Abrechnung gebracht.
Das heißt für mich da der Hausmeister ein e Vergütung unteranderem das o.g. zu tätigen, da er aber dieses nicht verrichtet hat bleibt nicht mehr viel übrig worum er sich zu kümmern hat.

Werden die Kosten entsprechen der Hausmeistervergütung abgezogen oder werden sie dazu gerechnet
HV + Fremdfirma €? = Hausmeister-Vergütung

Das heißt für mich, dass der Hausmeister für Tätigkeiten laut Anstellungsvertrag entsprechend vergütet wird wenn er diese Tätigkeiten ausführt?

Dies ist aus der NK-Abrechnung 2011.



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  #2  
Alt 21.09.2013, 15:46
Erfahrener Benutzer
 
Registriert seit: 25.07.2009
Beiträge: 2.349
Standard AW: Hausmeistervergütung und Fremdfirmentätigkeit

Lassen Sie sich das bitte von Ihrem Vermieter erklären. Ihr Vermieter ist dazu verpflichtet, Ihnen zum einen Einblick in die Unterlagen zu gewähren und zum anderen auch die einzelnen Beträge zu erklären.

Hier im Forum wird das nichts.

Aber warum kommen Sie mit der Abrechnung aus 2011, da ist doch der Drops doch schon lange gelutscht. Sie hatten ein Jahr Zeit nach Erhalt der Abrechnung, um dieser zu widersprechen. Und dieser Zeitraum dürfte schon lange vorbei sein, richtig?
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  #3  
Alt 21.09.2013, 16:09
Neuer Benutzer
 
Registriert seit: 21.09.2013
Beiträge: 3
Standard AW: Hausmeistervergütung und Fremdfirmentätigkeit

Hallo Regenmacher,

bezüglich "da ist doch der Drops doch schon lange gelutscht" ist es nichts Bei Einsichtnahme in die BK-Unterlagen sind die Vorausetzungen der Korregturen bis zur verjährung moglich (Beginn der Verjährung 2011 beginnt 31.12.2012. Warum ich die BK 2011 darlege ist die , dass ich die BK 2012 übernächste woche in die BK-Abrechnungdbelege einsicht nehme.

Um die jetzige Abrechnung besser zu vergleichen. Ich bin erst 06/2011 eingezogen und habe leider weiter keinn Vergleich.
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  #4  
Alt 21.09.2013, 16:50
Erfahrener Benutzer
 
Registriert seit: 25.07.2009
Beiträge: 2.349
Standard AW: Hausmeistervergütung und Fremdfirmentätigkeit

Zitat:
der Korregturen bis zur verjährung moglich
Wo haben Sie das denn her? Sie haben ein Jahr Zeit, um die Betriebskostenabrechnung zu prüfen. Danach ist Schicht im Schacht.
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  #5  
Alt 21.09.2013, 17:30
Neuer Benutzer
 
Registriert seit: 21.09.2013
Beiträge: 3
Standard AW: Hausmeistervergütung und Fremdfirmentätigkeit

Es geht doch nicht in meinem Betrag die BK zu widersprechen sondern darum, inwieweit eine Doppelbezahlung bzgl. HM vorliegt. Da ich demnächst Einsicht in die BK-Unterlagen Abrechnung 2012 nehme ist dahingehend die Frage wenn das gleiche in den BK-Abrechnung vorhanden ist entsprechend dieses zu beanstanden.
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  #6  
Alt 21.09.2013, 17:37
Erfahrener Benutzer
 
Registriert seit: 25.07.2009
Beiträge: 2.349
Standard AW: Hausmeistervergütung und Fremdfirmentätigkeit

Zitat:
inwieweit eine Doppelbezahlung bzgl. HM vorliegt.
Und das versuche ich Ihnen von Anfang zu erklären, dass Sie das nur über die Einsicht in die Unterlagen und den Erklärungen des Vermieters/der Hausverwaltung heraus finden können.
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  #7  
Alt 09.01.2023, 13:14
Neuer Benutzer
 
Registriert seit: 10.10.2013
Ort: Berlin
Beiträge: 17
Standard AW: Hausmeistervergütung und Fremdfirmentätigkeit

Die Kosten erscheinen mir auch wirklich hoch - sehr schade, wenn die Leistung nicht zufriedenstellend ist.

Leider sind der Service und auch die Kosten je nach Dienstleister ganz unterschiedlich - hier lohnt es sich vermutlich, Vergleichsangebote einzuholen und auch das Leistungspaket zu überdenken: Gartenpflege, Hausmeistertätigkeiten, Entrümpelungen und ähnliches sind Dinge, von denen sowohl Mieter als auch Vermieter profitieren.
Die meisten Hausmeisterservices sind tatsächlich sehr transparent mit ihren Kosten und stellen einen kundenorientierte Dienstleistung sicher. Am Ende entscheidet hier, welche Dienstleistungen dringend benötigt werden, und welche eben nicht.
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Stichworte
hausmeister, nebenkosten, nebenkostenabrechnung, verjährung


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