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Betriebskosten und Nebenkosten Fragen zum Thema Betriebskosten und Nebenkosten zur Miete |
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#1
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ich habe folgendes problem... in meinem mietvertrag steht unter dem punkt hausordnung der punkt, dass wir für die hausordnung (reinigung) selbst verantwortlich sind. somit bin ich und der andere bewohner auf meiner etage immer davon ausgegangen, dass wir dass auch so tun müssen. seit einer weile (2013) kommt jetzt ab und an mal ein putzdienst vorbei und wischt das haus durch. als wir vor ein paar tagen unsere nebenkostenabrechnung erhalten haben, taucht nun der punkt hausreinigung für 2012 (in dem jahr war aber gar kein pzudienst da gewesen) mit auf und ich habe 270 EUR dafür für das vergangene jahr nachzuzahlen. in der auflistung für meine nebenkosten steht der punkt kosten für gebäudereinigung mit enthalten. ist der vermieter da jetzt fein raus? muss ich das zahlen, obwohl ich nicht darüber informiert wurde? angeblich soll es (jetzt im nachhinein) wohl mal einen hausaushang gegeben haben - aber an diesen kann ich mich nicht erinnern... kann der vermieter den putzdienst abrechnen, obwohl dieser nicht da war (also so wie wir es mitbekommen haben) und wir selbst für die reinigung aufgekommen sind?
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#2
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Bitte klären Sie zuerst mit dem Vermieter, warum die Hausreinigung von einem Putzdienst ausgeführt wurde/wird. Erst dann ist eine Antwort möglich, oder wollen Sie das hier ein Rätselraten stattfindet?
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#3
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der vermieter war/ist der meinung es wäre von anderen mietparteien im haus nicht ordnungsgemäß gereinigt worden und hat demnach wohl einen reinigungsdienst beauftragt. es geht mir ja darum, dass ich diesen 2012 nie gesehen habe... in meinem mietvertrag steht unter dem punkt hausordnung dass die mieter dafür verantwortlich sind und in der anlage zum mietvertrag über die betriebskosten ist unter anderem die gebäudereinigung mit aufgeführt. ich wurde nie darüber informiert, dass es einen putzdienst geben soll und ich habe dem ganzen auch nie zugestimmt, bin mir aber nicht sicher ob ich jetzt ein recht habe, was zu sagen...
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#4
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Zu 2013 verweise ich auf meinen Vorredner und das Gespräch mit dem Vermieter.
Zur Nebenkostenabrechnung 2012: Sie haben das Recht die Belege beim Vermieter einzusehen und auf eigene Kosten Kopien oder Fotos davon zu machen. Wenn Sie der MEinung sind, dass im Jah 2012 keine Gebäudereinigung stattgefunden hat, dann lassen Sie sich einmal den Beleg zeigen, der hierfür zugrunde liegt. Mietrecht Einfach
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#5
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Hallo,
mich würde jetzt sehr interessieren was Sie nun gemacht haben und welches Ergebnis dabei heraus kam. Vielleicht können Sie das kurz berichten, denn es interessiert bestimmt nicht nur mich. Lieben Gruß |
#6
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dass es einen putzdienst geben soll und ich habe dem ganzen auch nie zugestimmt, bin mir aber nicht sicher ob ich jetzt ein recht habe, was zu sagen...
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Stichworte |
gebäudereinigung, hausordnung, nebenkosten, nebenkostenabrechnung |
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