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Betriebskosten und Nebenkosten Fragen zum Thema Betriebskosten und Nebenkosten zur Miete |
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Hausverwaltung zahlt Guthaben aus Betriebskostenabrechnung nicht in voller Höhe aus
Hallo zusammen,
angenommen, eine Hausverwaltung zahlt das Guthaben des Mieters aus der Betriebskostenabrechnung 2010 nicht in voller Höhe aus. Auf Aufforderung das verbleibende Guthaben auszuzahlen (mit Fristsetzung), reagiert die Hausverwaltung nicht. Der Mieter kürzt darum die Brutto-Mietzahlung (d.h. inkl. Betriebskostenvorauszahlung) an die Vermieterin um das nicht ausgezahlte Guthaben und bittet die Vermieterin, die Betriebskostenvorauszahlung an die Hausverwaltung auch um den betreffenden Betrag zu kürzen (es handelt sich um eine Wohnanlage mit verschiedenen Eigentümern und einer gemeinsamen Hausverwaltung). Die Vermieterin sagt jetzt aber, da sie im Jahre 2010 noch gar nicht Eigentümerin der Wohnung gewesen war, hätte sie auch nichts damit zu tun und fordert den Mieter auf, den vom Mieter einbehaltenen Betrag ihr so schnell wie möglich zu überweisen. Das verbleibende Guthaben solle der Mieter dann anschließend direkt von der Hausverwaltung einfordern. Hat der Mieter recht, dass er die Brutto-Mietzahlung um das ihm zustehende Guthaben kürzen darf? Oder darf die Vermieterin sich heraushalten und die volle Brutto-Mietzahlung verlangen, obwohl sie die enthaltene Betriebskostenvorauszahlung sowieso nur an die Hausverwaltung weiterleitet. Offensichtlich wäre der Mieter in der besseren Ausgangssituation das ihm zustehende Geld einzubehalten als dass er es einklagen müsste. |
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#2
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AW: Hausverwaltung zahlt Guthaben aus Betriebskostenabrechnung nicht in voller Höhe a
Was ich nicht ganz verstehe, haben Sie nichts gemerkt, dass Sie einen neuen Vermieter haben?
Da Sie nur Ihre Vermieterin als Vertragspartner greifbar haben, sollten Sie ihr klarmachen, dass sie sich um diese Dinge zu kümmern hat. |
#3
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AW: Hausverwaltung zahlt Guthaben aus Betriebskostenabrechnung nicht in voller Höhe a
@Regenmacher: Danke für den Beitrag. Natürlich hat der Mieter gemerkt, dass der Eigentümer gewechselt hat. :-) Der Mieter zahlt an die Vermieterin nicht nur die Netto-Miete (die ihr zusteht) sondern auch die Betriebskostenvorauszahlung, die sie an die Hausverwaltung weiterleitet. Da die Hausverwaltung dem Mieter Geld schuldet, möchte der Mieter also den ausstehenden Betrag von der Betriebskostenvorauszahlung abziehen, kann dies aber nur über den Umweg der Vermieterin machen (die quasi als "Durchlauferhitzer" für die Betriebskostenvorauszahlung dient). Verstehe ich Ihren Beitrag korrekt als Unterstützung des Vorgehens des Mieters, da dieser nur die Vermieterin als Vertragspartner hat?
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Stichworte |
betriebskostenabrechnung, guthaben, nebenkostenabrechnung |
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