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Betriebskosten und Nebenkosten Fragen zum Thema Betriebskosten und Nebenkosten zur Miete |
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#1
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Hallo zusammen!
Wir haben am 27.11.13 unsere Nebenkostenabrechnung für das Kalenderjahr 2012 bekommen. Bei der Prüfung haben wir nun festgestellt, dass unser Vermieter die Heizkosten falsch berechnet hat. Er hat zu unseren Gunsten den Verbrauch und den Endzählerstand verwechselt, d.h. wir haben dadurch eine Verbrauchsdifferenz von rund 9.000 kWh. Dadurch bekommen wir in diesem Jahr aus der Nebenkostenabrechnung ein Guthaben ausgezahlt. Bei richtiger Berechnung wäre dies eine Nachzahlung von mehreren hundert Euro. Meine Frage ist nun, bis wann unser Vermieter Zeit hat, diese Abrechnung zu korrigieren? Müssten wir eine Nachzahlung begleichen, wenn unser Vermieter die Abrechnung erst in 2014 korrigiert oder ist dies dann "verjährt"? Oder könnten wir uns dieses Jahr das Guthaben auszahlen lassen und bei der nächsten Abrechnung den falschen Zählerstand (dann Anfangsstand 2013) anmahnen? Vielen Dank für Eure Hilfe und Eure Antworten. Gruß Strickmuffel |
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#2
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Spätestens bei der nächsten Abrechnung dürfte heraus kommen, dass hier ein Irrtum vorgelegen hat. Und dann werden Sie den tatsächlichen Verbrauch bezahlen müssen.
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#3
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Auch ich würde in diesem Fall meinen:
Ehrlich währt am längsten und schließe mich meinem Vorredner an. Herauskommen wird es früher oder später! Nutzen Sie den Vorteil stattdessen für sich und melden Sie den Irrtum dem Vermieter. Das könnte für Sie auch einen Stein im Brett für die Zukunft bedeuten! Mietrecht Einfach
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Stichworte |
guthaben, heizkosten, nachzahlung, nebenkosten, nebenkostenabrechnung, verjährung |
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