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Betriebskosten und Nebenkosten Fragen zum Thema Betriebskosten und Nebenkosten zur Miete

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Heizkostenvereteilung auch zu 100 % nach Verbrauch ?

Betriebskosten und Nebenkosten - Mieter Forum und Vermieter Forum - Mietrecht

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  #1  
Alt 21.05.2012, 16:35
Neuer Benutzer
 
Registriert seit: 21.05.2012
Beiträge: 1
Standard Heizkostenvereteilung auch zu 100 % nach Verbrauch ?

folgenden Sachverhalt möchte ich klären, vielleicht können Sie mir hier behilflich sein, oder einen Tipp geben, wo ich mich entsprechend informieren kann !

Ich lebe in einem Mehrfamilienhaus mit 4 Wohnparteien. 2 Wohnungen davon gehören einem Eigentümer, diese werden von ihm vermietet. Die beiden anderen Wohnungen werden jeweils von den Eigentümern auch bewohnt.

Die Abrechnung der Heiz-/bzw. Warmwasserkosten wurden bisher zu 100 % nach Verbrach abgerechnet (gemessen durch Zähler direkt im Heizungsraum/Keller, Warmwasserzähler in der Wohnung).

Nun möchte der Wohnungseigentümer, der seine beiden Wohnungen vermietet, unbedingt nach neuer Heizungsverordnung 2009 abrechnen, wonach hier 30 % nach Wohnungsgröße und nur noch 70 % nach Verbrauch abgerechnet werden sollen. Dies wird so von den beiden anderen Wohnungsbesitzern nicht gewollt, da man der Meinung ist, dass auch eine Abrechnung zu 100 % nach Verbrach eine gerechte und damit auch akzeptable Abrechnungsform ist !

Besteht denn hier ein Zwang, die Abrechnung nach neuer Heizungsverordnung 2009 abzurechnen ? Können Sie uns hier weiterhelfen ?

Wehener



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  #2  
Alt 21.05.2012, 17:02
Erfahrener Benutzer
 
Registriert seit: 25.07.2009
Beiträge: 2.349
Standard AW: Heizkostenvereteilung auch zu 100 % nach Verbrauch ?

Zitat:
Besteht denn hier ein Zwang, die Abrechnung nach neuer Heizungsverordnung 2009 abzurechnen ? Können Sie uns hier weiterhelfen ?
Dieser Zwang besteht! Bitte hier informieren:

Die neue Heizkostenverordnung 2009
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Antwort

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Stichworte
betriebskostenabrechnung, heizkosten, nebenkostenabrechnung

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