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Betriebskosten und Nebenkosten Fragen zum Thema Betriebskosten und Nebenkosten zur Miete |
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#1
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Hallo
Ich möchte ein Zimmer untervermieten, nachdem es ca, ein Jahr leer stand. Nun behauptet der Vermieter, daß er dafür eine zusätzliche Kaution von mir verlangen kann. Ist das richtig ? Vielen Dank Eine schnelle, kurzfristige und günstige Rechtsberatung vom Anwalt erhalten Sie hier: Jetzt kostenloses Angebot per E-Mail von einem Anwalt für Mietrecht oder Erbrecht anfordern! Geändert von Alexander Hager (09.02.2009 um 18:22 Uhr) |
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#2
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Hallo,
das ist richtig. Denn es wird ja ein neuer Mietvertrag geschlossen. Und die Kaution, die der Vermieter von dir verlangt musst du natürlich von deinem neuen Mitbewohner eintreiben. Denn dieser kann ja nicht kautionsfrei die Räumlichkeiten nutzen, ggf. beschädigen und dann verschwinden. Dann könntest du nämlich ganz alleine haften und der Vermieter hat keine Sicherheit in Form der Kaution in petto. Dementsprechend gilt diese zusätzliche Kaution meiner Meinung nach als rechtens. Freundliche Grüße, Mietrecht-Einfach
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#3
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Hallo
Vielen Dank! Nun es ist so, daß mein Mietvertrag schon seit 12 Jahren besteht und ich damals keine Kaution gezahlt habe. Kann der dann trotzdem eine Kaution verlangen? Was ich mit meinem Untermieter mache dürfte dem doch echt egal sein oder? Gesetzene Falles daß ich aber dennoch eine Kaution von meinem Mieter nehme (Technische Anlagen und alle Möbel und Küche sind von mir) müßte ich diese dann an den Vermieter abgeben? Viele Dank nochmal Geändert von Alexander Hager (09.02.2009 um 18:23 Uhr) |
#4
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Hallo,
also ich sehe es so, dass es dem Vermieter nicht egal sein kann. Denn um eine Wohnung unterzuvermieten, braucht man ja auch die Einwilligung des Vermieters, da es sich um seinen Besitz handelt. Du bist ja nur Nutzer und es handelt sich bei Euch sicher um einen Mietvertrag und keinen Pachtvertrag! Nur ein Pachtvertrag würde es ohne Einschränkung erlauben die Wohnung aus Einnahmenerzielungsabsicht weiterzuvermieten! Das du keine Kaution bezahlt hast ist ja kein Problem, entbindet aber dennoch nicht von der Berechtigung des Vermieters eine Kaution für den Untermieter zu verlangen. Darüberhinaus würde ich dir folgende Verfahrensweise empfehlen: Die Kaution für die Wohnung leitest du 1 zu 1 an den Vermieter weiter. So hast du auch mit einer Abwicklung beim Auszug nichts zu tun. Darüberhinaus würde ich eine "eigene Kaution" im Untermietvertrag vereinbaren. Diese Kaution ist für gemeinschaftlich genutzte technische Geräte, denn nichts hält ewig und es kann auch schnell mal was kaputt gehen, was eine Haftpflichtversicherung vielleicht nicht übernimmt, oder es handelt sich um einen kleineren Schaden. Ich hoffe eine Hilfe gewesen zu sein und verbleibe mit freundlichen Grüßen, Mietrecht-Einfach
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