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Betriebskosten und Nebenkosten Fragen zum Thema Betriebskosten und Nebenkosten zur Miete

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Hohe Nebenkostenabrechnung

Betriebskosten und Nebenkosten - Mieter Forum und Vermieter Forum - Mietrecht

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  #1  
Alt 29.12.2009, 09:09
Neuer Benutzer
 
Registriert seit: 29.12.2009
Beiträge: 1
Standard Hohe Nebenkostenabrechnung

Hallo Leute,
ich habe ein kleines Problem, nachdem wir unsere alte Wohnung gekündigt haben (zum 31.07.09) kam unser Ex-Vermieter mit einer saftigen aber fehlerhaften Nebenkostenabrechnung an. Hier sind nun alle Poitionen 50% auf Kopf und 50% auf QM aufgeteilt; auch Heizung und Warmwasser, was wie ich nun weiss, unzulässig ist. Dass ich darauf Anspruch habe, diese warmen NK 100% verbrauchsabhängig abgerechnet zu bekommen, wusste ich damals nicht.
Die Abrechnung für 09 steht ja auch noch an.
Habt Ihr eine Ahnung, wie da die Rechtslage aussieht ? Im Nachhinein kann man ja nicht mehr sagen, wie viel wir wirklich verbraucht haben.
Würde mich über nützliche Antworten freuen,

Gruß chrilan



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  #2  
Alt 04.01.2010, 18:28
Benutzerbild von Recht-Einfach
Administrator
 
Registriert seit: 20.09.2007
Beiträge: 2.003
Standard AW: Hohe Nebenkostenabrechnung

Hallo chrilan,

bei zweifelhaften Nebenkostenabrechnungen würde ich mich generell an einen der Mietervereine des Deutschen Mieterbundes wenden. Hier eine Übersicht der Vereine:
Mieterbund Deutschland

Problematisch könnte nur werden, dass Ihr beim Anzweifeln der Nebenkostenabrechnung möglicherweise in der Beweispflicht steht, einen niedrigeren Verbrauch nachzuweisen.

Aber ich denke einen Versuch ist es wert.


Frendliche Grüße,


Mietrecht Einfach
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  #3  
Alt 19.01.2010, 15:36
Erfahrener Benutzer
 
Registriert seit: 25.07.2009
Beiträge: 2.349
Standard AW: Hohe Nebenkostenabrechnung

Die Abrechnung der "kalten" Betriebskosten kann nach Wohnfläche oder nach Zahl der Mieter abgerechnet werden. Welches Umlageverfahren zum Tragen kommt, sollte im Mietvertrag vereinbart sein. Ein einmal eingeschlagenes Verfahren kann nur mit einer Änderung des Mietvertrages geändert werden.

Bei Wärme und Warmwasser sieht die Heizkostenverordnung aber ganz anders aus. Hier wird der Anteil der Grundkosten (Wohnfläche) mit 30 bis 70%, der Rest als Verbrauchskosten abgerechnet. Nach Ihrer Schilderung habe ich den Verdacht, dass bei Ihnen die Heizkosten mit Pi mal Daumen und nicht nach der gesetzlichen Verordnung berechnet werden.

www.heizkostenverordnung.de
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