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Kann man die Kosten für den Einbau von Rauchwarnmeldern auf die Mieter umlegen?

Betriebskosten und Nebenkosten - Mieter Forum und Vermieter Forum - Mietrecht

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  #1  
Alt 12.08.2016, 17:09
Neuer Benutzer
 
Registriert seit: 12.08.2016
Beiträge: 1
Standard Kann man die Kosten für den Einbau von Rauchwarnmeldern auf die Mieter umlegen?

Hallo,
mein Vermieter wird jetzt alle Wohnungen mit Rauchwarnmelder ausstatten.
In seinem Anschreiben teilt der Vermieter mit, dass die Kosten für die Installation der Rauchwarnmelder auf die Mieter umgelegt werden. Ist das Rechtens? Wenn ja wo stets geschrieben?

Besten Dank für die Antworten.

M.f.G.

Riege



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  #2  
Alt 12.08.2016, 20:23
Erfahrener Benutzer
 
Registriert seit: 25.07.2009
Beiträge: 2.349
Standard AW: Einbau von Rauchwarnmelder

Guten Abend!

Die jährliche Wartung dieser Lebensretter sind als Betriebskosten umlegbar. Die Anschaffung dieser Geräte wäre nur mit einem kleinen erlaubten Trick von den Mieter zu bezahlen. Da diese Melder eine Modernisierung darstellen, kann der Vermieter 11% der Gerätekosten auf die Jahresmiete aufschlagen. Diese 11% werden bis zum Ende aller Tage aufgeschlagen, also auch dann, wenn nach rund 10 Jahren die Kosten sich amortisiert haben.
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Stichworte
betriebskosten, kosten, modernisierung, rauchmelder, umlagefähig

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