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Betriebskosten und Nebenkosten Fragen zum Thema Betriebskosten und Nebenkosten zur Miete

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Keine Nebenkostenabrechnung erhalten

Betriebskosten und Nebenkosten - Mieter Forum und Vermieter Forum - Mietrecht

Antwort
 
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  #1  
Alt 23.10.2013, 07:41
Neuer Benutzer
 
Registriert seit: 23.10.2013
Beiträge: 1
Standard Keine Nebenkostenabrechnung erhalten

Seit September 2003 bewohne ich meine jetzige Wohnung.
Ich habe in den 10 Jahren nur eine Nebenkostenabrechnung erhalten und da musste ich eine Nachzahlung leisten. Ich habe über diesen Zeitraum mehrmals mündlich nach den ausstehenden Nebenkostenabrechnungen nachgefragt.
Mein Vermieter hat immer wieder vertröstet, einmal kam sogar die Äußerung "Sie glauben doch wohl nicht, dass ich mich an Ihnen bereichern will".
Andere vertröstungen lauteten..."keine Zeit....ja, mache ich noch"
"habe dazu keine Lust.....aber ich kümmere mich"
Meine Frage lautet jetzt: Bis wie weit rücklaufend kann ich eine Einsicht in die Nebenkostenabrechnungen einfordern?
Ich bin der Meinung, ich muss die Nebenkostenabrechnung nicht anfordern, sondern der Vermieter muss mir diese unaufgefordert zukommen lassen.
Und sollte die Einsicht ergeben, dass ich eine Rückerstattung aufgrund einer Zuvielzahlung hätte bekommen müssen, wie weit rücklaufend habe ich ein Anrecht auf Rückerstattung?



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  #2  
Alt 23.10.2013, 08:13
Erfahrener Benutzer
 
Registriert seit: 25.07.2009
Beiträge: 2.349
Standard AW: Keine Nebenkostenabrechnung erhalten

Zitat:
wie weit rücklaufend habe ich ein Anrecht auf Rückerstattung?
Die regelmäßige Verjährung beträgt 3 Jahre. Den Rest können Sie selbst ausrechnen.
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  #3  
Alt 24.10.2013, 19:04
Benutzerbild von Recht-Einfach
Administrator
 
Registriert seit: 20.09.2007
Beiträge: 2.003
Standard AW: Keine Nebenkostenabrechnung erhalten

Hierbei ist noch zu erwähnen, dass diese Verjährungsfrist von 3 Jahren nur für Erstattungen gilt! Einen Nachzahlungsanspruch muss der Vermieter innerhalb der geregelten Fristen von einem Jahr nach Abrechnungszeitraum geltend machen!

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  #4  
Alt 20.08.2018, 02:38
Neuer Benutzer
 
Registriert seit: 22.11.2015
Beiträge: 18
Standard AW: Keine Nebenkostenabrechnung erhalten

wenn die Heizung ständig kaputt geht. Auf jeden Fall würde ich dann auch im Winter auf Mietminderung bestehen.
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  Mietrecht Forum und Erbrecht Forum - Recht Ratgeber > Mietrecht-Forum - Themen > Betriebskosten und Nebenkosten

Stichworte
frist, nachzahlung, nebenkostenabrechnung, verjährung


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