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Betriebskosten und Nebenkosten Fragen zum Thema Betriebskosten und Nebenkosten zur Miete |
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#1
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Kosten für zusätzliche Heizung
Hallo,
seit Anfang Mai ist unsere Heizung außer Betrieb. Seitdem hatten wir in der Wohnung teilweise Temperaturen von 17 Grad (Wohnzimmer, Küche). Für diesen Fall hat uns der Vermieter einen Heizlüfter zur Verfügung gestellt. Da unsere Heizkosten pauschal berechnet werden, würde ich gerne die zusätzlichen Stromkosten für den Heizlüfter in Rechnung stellen. Ist das rechtens? Wir wohnen mit unserem Mieter gemeinsam in einem Haus. Schön wäre es wenn bei einer Antwort ein ein Paragraph o.ä. angegeben wird auf den ich mich berufen kann. Vielen Dank schon einmal |
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#2
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AW: Kosten für zusätzliche Heizung
Hallo,
ich bin mir nicht sicher, ob der Ausdruck "Pauschal" hier richtig gebraucht wird. Eine Pauschalmiete bedeutet, dass Ihre Miete festgeschreiben ist inklusive aller Nebenkosten. Dies ist eigentlich eine Konstellation, von der ein Mieter profitiert, da er keinen Preissteigerungen am Energiemarkt unterworfen ist. Wenn Sie nun einen Heizlüfter aufstellen, und die Stromkosten eh pauschal geregelt sind, dann zahlt diese Kosten auch der Vermieter. Vielleicht verstehe ich den Sachverhalt falsch, dann bitte ich um Aufklärung. Mietrecht Einfach
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#3
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AW: Kosten für zusätzliche Heizung
Zitat:
Pauschal wird bei uns nur die Heizung abgerechnet (da keine Wärmemengenzähler vorhanden sind). Der Strom wird nach Vebrauch abgerechnet. viele Grüße Meater |
#4
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AW: Kosten für zusätzliche Heizung
Dann ist es einfach. Bitte lesen Sie einmal zum Thema Heizpflicht des Vermieters:
Die Heizpflicht des Vermieters im Mietrecht Weisen Sie den Vermieter auf seine Heizpflicht hin und machen Sie mit Ihm einen Deal zur Minderung der Stromkosten durch den Heizlüfter. Mietrecht Einfach
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#5
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AW: Kosten für zusätzliche Heizung
Vielen Dank...
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#6
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AW: Kosten für zusätzliche Heizung
Zitat:
D.h., hier ist Verhandlungsgeschick gefragt und das ist letztendlich Ihr Part. |
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Stichworte |
heizlüfter, heizung, kosten |
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