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Betriebskosten und Nebenkosten Fragen zum Thema Betriebskosten und Nebenkosten zur Miete

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Kosten für zusätzliche Heizung

Betriebskosten und Nebenkosten - Mieter Forum und Vermieter Forum - Mietrecht

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  #1  
Alt 21.05.2013, 22:29
Neuer Benutzer
 
Registriert seit: 21.05.2013
Beiträge: 7
Standard Kosten für zusätzliche Heizung

Hallo,

seit Anfang Mai ist unsere Heizung außer Betrieb. Seitdem hatten wir in der Wohnung teilweise Temperaturen von 17 Grad (Wohnzimmer, Küche). Für diesen Fall hat uns der Vermieter einen Heizlüfter zur Verfügung gestellt.
Da unsere Heizkosten pauschal berechnet werden, würde ich gerne die zusätzlichen Stromkosten für den Heizlüfter in Rechnung stellen. Ist das rechtens?

Wir wohnen mit unserem Mieter gemeinsam in einem Haus.

Schön wäre es wenn bei einer Antwort ein ein Paragraph o.ä. angegeben wird auf den ich mich berufen kann.

Vielen Dank schon einmal



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  #2  
Alt 22.05.2013, 20:31
Benutzerbild von Recht-Einfach
Administrator
 
Registriert seit: 20.09.2007
Beiträge: 2.003
Standard AW: Kosten für zusätzliche Heizung

Hallo,

ich bin mir nicht sicher, ob der Ausdruck "Pauschal" hier richtig gebraucht wird.

Eine Pauschalmiete bedeutet, dass Ihre Miete festgeschreiben ist inklusive aller Nebenkosten. Dies ist eigentlich eine Konstellation, von der ein Mieter profitiert, da er keinen Preissteigerungen am Energiemarkt unterworfen ist.

Wenn Sie nun einen Heizlüfter aufstellen, und die Stromkosten eh pauschal geregelt sind, dann zahlt diese Kosten auch der Vermieter.

Vielleicht verstehe ich den Sachverhalt falsch, dann bitte ich um Aufklärung.


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  #3  
Alt 22.05.2013, 20:49
Neuer Benutzer
 
Registriert seit: 21.05.2013
Beiträge: 7
Standard AW: Kosten für zusätzliche Heizung

Zitat:
Zitat von Recht-Einfach Beitrag anzeigen

ich bin mir nicht sicher, ob der Ausdruck "Pauschal" hier richtig gebraucht wird.
Da habe ich mich nicht detailiert genug ausgedrückt.
Pauschal wird bei uns nur die Heizung abgerechnet (da keine Wärmemengenzähler vorhanden sind). Der Strom wird nach Vebrauch abgerechnet.

viele Grüße
Meater
Mit Zitat antworten
  #4  
Alt 22.05.2013, 20:55
Benutzerbild von Recht-Einfach
Administrator
 
Registriert seit: 20.09.2007
Beiträge: 2.003
Standard AW: Kosten für zusätzliche Heizung

Dann ist es einfach. Bitte lesen Sie einmal zum Thema Heizpflicht des Vermieters:
Die Heizpflicht des Vermieters im Mietrecht

Weisen Sie den Vermieter auf seine Heizpflicht hin und machen Sie mit Ihm einen Deal zur Minderung der Stromkosten durch den Heizlüfter.


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  #5  
Alt 22.05.2013, 21:24
Neuer Benutzer
 
Registriert seit: 21.05.2013
Beiträge: 7
Standard AW: Kosten für zusätzliche Heizung

Vielen Dank...
Mit Zitat antworten
  #6  
Alt 23.05.2013, 09:04
Erfahrener Benutzer
 
Registriert seit: 25.07.2009
Beiträge: 2.349
Standard AW: Kosten für zusätzliche Heizung

Zitat:
Da unsere Heizkosten pauschal berechnet werden,
Ich denke, dass diese Heizkosten nicht pauschal, sondern rein nach der Wohnfläche abgerechnet werden. Pauschalisierte Heizkosten sind seit 2009 nicht mehr erlaubt, in einem 2-Familienhaus mit dem Vermieter im Haus ist eine Abrechnung nach m² aber nicht zu beanstanden.

D.h., hier ist Verhandlungsgeschick gefragt und das ist letztendlich Ihr Part.
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Antwort

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Stichworte
heizlüfter, heizung, kosten


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