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Betriebskosten und Nebenkosten Fragen zum Thema Betriebskosten und Nebenkosten zur Miete |
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#1
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Kosten Hausreinigung - unzulässige Erhöhung
Hallo!
Nachdem ich meine letzte Betriebskostenabrechnung erhalten habe, mußte ich folgendes feststellen: Kosten für Hausmeister im vorigen Abrechnungsjahr 61,58 Euro - im neuen Abrechnungsjahr 85,09 Euro, Preissteigerung 38%. Kosten für Hausreinigung im vorigen Abrechnungsjahr 38,58 Euro - im neuen Abrechnungsjahr 109,41 Euro, Preissteigerung 183%. Meiner Ansicht nach ein Verstoß gegen §560 Abs.5 BGB bzw. §556 Abs.3 Satz 1 BGB. Kann mir irgendjemand sagen ob es eventuell Gerichtsurteile gibt in denen festgelegt wurde welche Preissteigerungen maximal zulässig sind? Schon mal besten Dank im voraus! |
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#2
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AW: Kosten Hausreinigung - unzulässige Erhöhung
Solche Gerichtsurteile gibt es nicht. Lassen Sie sich die Lohnabrechnungen für beide Dienste zeigen, dann wissen Sie wie lange diese Arbeiten dauerten.
Ohne eine klare Aufstellung über die Arbeitsstunden ist keine Zahlung Ihrerseits nötig. |
#3
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AW: Kosten Hausreinigung - unzulässige Erhöhung
Auf meine Nachfrage teilte der Vermieter mit, daß die Erhöhung darauf zurückzuführen ist das eine neue Firma mit der Hausreinigung/Hausmeister beauftragt worden ist, die dann offensichlich wohl teurer ist als die vorhergehende Firma. Es gab darüber keinerlei Information im voraus. Insofern hilft mir das mit den Stunden wohl auch nicht weiter.
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#4
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AW: Kosten Hausreinigung - unzulässige Erhöhung
Aber anhand des Lohnzettels (o.ä.) könnten Sie doch abschätzen, ob die abgerechneten Stunden der Realität entsprechen.
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#5
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AW: Kosten Hausreinigung - unzulässige Erhöhung
Ob die neue Firma nun teurer ist oder nicht - Sie sollten sich auf jeden Fall einen Rechnungsnachweis für die Bemessungsgrundlage der Nebenkosten vorlegen lassen, wenn Zweifel an der Richtigkeit bestehen!
Und das Anfordern von Belegen ist Ihr gutes Recht! Mietrecht Einfach
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