Recht Forum

Forum - Recht Ratgeber
Forum Hilfe - Erste Schritte

Mietrecht Ratgeber

Mietrecht
BGB Mietrecht Gesetz
(Mietrechtsgesetz)
Betriebskostenverordnung
(BetrKV - Gesetz)
Muster Kündigung Mietvertrag
Mietvertrag Vordruck
Mietrecht Muster, Checklisten
und Vordrucke
Mietrecht Anwalt - Beratung
Anwalt für Mietrecht finden

Erbrecht Ratgeber

Erbrecht
Erbschaftssteuergesetz (ErbStG)
und Schenkungssteuergesetz
BGB Erbrecht Gesetz
(Erbrechtsgesetz)
Erbrecht Anwalt - Beratung

Nebenkosten sparen

Strom Preisvergleich
Gas Preisvergleich
DSL Preisvergleich

Geld und Finanzen

Kostenloses Girokonto Vergleich
Tagesgeld Vergleich und
Zinsrechner
Festgeld Vergleich und
Zinsrechner
Kreditkarten Vergleich
Kostenloses Girokonto für
Studenten
Kostenlose Kreditkarte für
Studenten

Recht Einfach

Ratgeber Recht und Forum
Impressum
Datenschutzerklärung
Kontakt

Zurück   Mietrecht Forum und Erbrecht Forum - Recht Ratgeber > Mietrecht-Forum - Themen > Betriebskosten und Nebenkosten

Betriebskosten und Nebenkosten Fragen zum Thema Betriebskosten und Nebenkosten zur Miete

Forum Recht und Ratgeber - unsere Kategorien:
  • Allgemeines - Forum Regeln, Feedback, Support, Umfragen und allgemeine Diskussion
  • Mietrecht Forum - Mietvertrag, Miete, Betriebskosten, Nebenkosten, Reparaturen, Recht und Pflichten, Kündigung, Mietrecht allgemein
  • Muster - Mietvertrag und Kündigung

Kostenlos im Recht Forum registrieren - Frage stellen und Erfahrungen austauschen - Kostenlose Hilfe zum Thema Recht - Ratgeber

Leidiges Thema: Nebenkostenabrechnung nach Auszug

Betriebskosten und Nebenkosten - Mieter Forum und Vermieter Forum - Mietrecht

Antwort
 
Themen-Optionen Ansicht
  #1  
Alt 23.05.2012, 20:19
Neuer Benutzer
 
Registriert seit: 23.05.2012
Beiträge: 2
Standard Leidiges Thema: Nebenkostenabrechnung nach Auszug

Hallo zusammen,

ich hoffe, es kann mir einer weiterhelfen.
Ich bin im Dezember 2010 aus meiner alten Wohnung ausgezogen und habe jetzt die Endabrechnung erhalten.
Soweit ist fast alles in Ordnung. Jetzt hat meine Vermieterin allerdings Kosten für Gartenpflege aus Frühjahr 2011 (die Rechnung beläuft sich auf über 4000 EUR) auf meine Endabrechnung mit abgewälzt. Darf sie das? Wobei ich sicher bin, dass mein Nachmieter das auch bezahlt. Sie kassiert also mindestens einmal doppelt.
Ich habe jetzt erst mal Einspruch dagegen erhoben um mehr Zeit zum recherchieren zu haben.



Dieses Forum dient dem Meinungsaustausch! Es findet keine Beratung durch einen Rechtsanwalt statt!

Eine schnelle, kurzfristige und günstige Rechtsberatung vom Anwalt erhalten Sie hier:
Jetzt kostenloses Angebot per E-Mail von einem Anwalt für Mietrecht oder Erbrecht anfordern!

Mit Zitat antworten
Mietrecht und Erbrecht Rechtsberatung durch einen Anwalt - telefonische Rechtsberatung und Online Beratung:
Fragen Sie jetzt einen Anwalt - telefonisch oder per E-Mail

Dieses Forum kann Ihr Problem nicht lösen? Kein Problem!


Dann nutzen Sie unseren Service der günstigen Mietrecht und Erbrecht Rechtsberatung durch einen Anwalt. Sie können Ihre Frage einfach per E-Mail stellen. Fordern Sie hier unverbindlich ein Beratungsangebot an:

Online Rechtsberatung: Fordern Sie kostenlos und unverbindlich ein Angebot für Ihren Sachverhalt an

> Anwalt für Mietrecht fragen


> Anwalt für Erbrecht fragen


  #2  
Alt 25.05.2012, 10:50
Erfahrener Benutzer
 
Registriert seit: 01.01.2012
Beiträge: 189
Standard AW: Leidiges Thema: Nebenkostenabrechnung nach Auszug

Zitat:
Jetzt hat meine Vermieterin allerdings Kosten für Gartenpflege aus Frühjahr 2011 (die Rechnung beläuft sich auf über 4000 EUR) auf meine Endabrechnung mit abgewälzt. Darf sie das?
Der Vermieter darf grundsätzlich alle im Abrechnungszeitraum anfallenden Kosten abrechnen. Ob diese nun vor oder nach dem Einzug eines Mieters entstehen ist irrelevant. Wenn das Frühjahr 2011 noch zum Abrechnungszeitraum gehört ist das korrekt.

Zitat:
Sie kassiert also mindestens einmal doppelt.
Wieso doppelt? Sie zahlen einen Teil für Ihren Nutzungszeitraum und der Nachmieter seinen Teil für seinen Nutzungszeitraum.

Allerdings wäre erst mal wichtig zu wissen wie denn der Abrechnungszeitraum ist. Das müssen zwar 12 Monate sein aber nicht zwingend das Kalenderjahr.
Mit Zitat antworten
  #3  
Alt 25.05.2012, 11:40
Erfahrener Benutzer
 
Registriert seit: 25.07.2009
Beiträge: 2.349
Standard AW: Leidiges Thema: Nebenkostenabrechnung nach Auszug

Um es noch einmal zu verdeutlichen, von wann bis wann ist denn der Abrechnungszeitraum? Wie schon @anitari schrieb, müssen es 12 Monate sein. Das kann, aber muss nicht das Kalenderjahr sein.

Erst wenn Sie noch einmal auf diese Abrechnung schauen und den Zeitraum nachreichen, dürfen Sie mit einer Antwort rechnen.
Mit Zitat antworten
  #4  
Alt 26.06.2012, 19:36
Neuer Benutzer
 
Registriert seit: 23.05.2012
Beiträge: 2
Standard AW: Leidiges Thema: Nebenkostenabrechnung nach Auszug

Der Abrechnungszeitraum ist vom 01.07.10 bis 30.06.11.
Mit Zitat antworten
  #5  
Alt 27.06.2012, 00:46
Benutzerbild von Recht-Einfach
Administrator
 
Registriert seit: 20.09.2007
Beiträge: 2.003
Standard AW: Leidiges Thema: Nebenkostenabrechnung nach Auszug

Dann haben Sie ja bereits die Antwort. Die Nebenkostenabrechnung ist im Bezug auf die Gartenpflege also legitim!


Mietrecht Einfach
__________________

Dieses Forum dient dem Meinungsaustausch! Es findet keine Beratung durch einen Rechtsanwalt statt!

Eine schnelle, kurzfristige und günstige Rechtsberatung vom Anwalt erhalten Sie hier:
Telefonische Soforthilfe oder kostenloses Angebot per E-Mail von einem Anwalt für Mietrecht oder Erbrecht anfordern!


Mit Zitat antworten
  #6  
Alt 27.06.2012, 09:50
Erfahrener Benutzer
 
Registriert seit: 25.07.2009
Beiträge: 2.349
Standard AW: Leidiges Thema: Nebenkostenabrechnung nach Auszug

Zitat:
(die Rechnung beläuft sich auf über 4000 EUR)
Viel Geld für Rasenpflege & Co.. Sollten die Grünflächen aber für das Geld neu angelegt worden sein, dann gehört das nicht zu den mietvertraglichen Kosten, die umgelegt werden können.

Also, Einsicht in die Rechnungen verlangen.
Mit Zitat antworten
Antwort

  Mietrecht Forum und Erbrecht Forum - Recht Ratgeber > Mietrecht-Forum - Themen > Betriebskosten und Nebenkosten

Stichworte
auszug, betriebskosten, betriebskostenabrechnung, gartenpflege, nebenkosten, nebenkostenabrechnung

Themen-Optionen
Ansicht

Forumregeln
Es ist Ihnen nicht erlaubt, neue Themen zu verfassen.
Es ist Ihnen nicht erlaubt, auf Beiträge zu antworten.
Es ist Ihnen nicht erlaubt, Anhänge hochzuladen.
Es ist Ihnen nicht erlaubt, Ihre Beiträge zu bearbeiten.

BB-Code ist an.
Smileys sind an.
[IMG] Code ist an.
HTML-Code ist aus.
Trackbacks are an
Pingbacks are an
Refbacks are aus


Ähnliche Themen
Thema Autor Forum Antworten Letzter Beitrag
Nebenkostenabrechnung nach Auszug Phelsuma Betriebskosten und Nebenkosten 2 21.04.2012 17:01
Komplexes Thema - Ex-Frau, Hausverbot Zwerghase Mietrecht allgemein 1 12.02.2012 15:11
Nebenkostenabrechnung nach 7 Jahren Charly1976 Betriebskosten und Nebenkosten 5 31.01.2012 22:36
Nebenkostenabrechnung nach Auszug saskia1105 Betriebskosten und Nebenkosten 1 31.07.2010 13:55
TV-Beitrag zum Thema Mietärger TV-Beitrag Mietrecht allgemein 0 27.03.2008 17:00


Alle Zeitangaben in WEZ +2. Es ist jetzt 15:00 Uhr.


Powered by vBulletin® Version 3.8.7 (Deutsch)
Copyright ©2000 - 2024, vBulletin Solutions, Inc.
Search Engine Optimization by vBSEO 3.6.1


Erbrecht Forum und Mietrecht Forum - Schnelle Hilfe zu Rechtsfragen, Muster und Vorlagen
Ratgeber Recht - Ihr Forum für Mieter und Vermieter, sowie Erben und Erblasser
Frage zum Thema: Betriebskosten und Nebenkosten
Leidiges Thema: Nebenkostenabrechnung nach Auszug