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Betriebskosten und Nebenkosten Fragen zum Thema Betriebskosten und Nebenkosten zur Miete |
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#1
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Hallo zusammen,
ich hoffe, es kann mir einer weiterhelfen. Ich bin im Dezember 2010 aus meiner alten Wohnung ausgezogen und habe jetzt die Endabrechnung erhalten. Soweit ist fast alles in Ordnung. Jetzt hat meine Vermieterin allerdings Kosten für Gartenpflege aus Frühjahr 2011 (die Rechnung beläuft sich auf über 4000 EUR) auf meine Endabrechnung mit abgewälzt. Darf sie das? Wobei ich sicher bin, dass mein Nachmieter das auch bezahlt. Sie kassiert also mindestens einmal doppelt. Ich habe jetzt erst mal Einspruch dagegen erhoben um mehr Zeit zum recherchieren zu haben. |
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#2
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Allerdings wäre erst mal wichtig zu wissen wie denn der Abrechnungszeitraum ist. Das müssen zwar 12 Monate sein aber nicht zwingend das Kalenderjahr. |
#3
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Um es noch einmal zu verdeutlichen, von wann bis wann ist denn der Abrechnungszeitraum? Wie schon @anitari schrieb, müssen es 12 Monate sein. Das kann, aber muss nicht das Kalenderjahr sein.
Erst wenn Sie noch einmal auf diese Abrechnung schauen und den Zeitraum nachreichen, dürfen Sie mit einer Antwort rechnen. |
#4
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Der Abrechnungszeitraum ist vom 01.07.10 bis 30.06.11.
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#5
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Dann haben Sie ja bereits die Antwort. Die Nebenkostenabrechnung ist im Bezug auf die Gartenpflege also legitim!
Mietrecht Einfach
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#6
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Also, Einsicht in die Rechnungen verlangen. |
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Stichworte |
auszug, betriebskosten, betriebskostenabrechnung, gartenpflege, nebenkosten, nebenkostenabrechnung |
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