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Betriebskosten und Nebenkosten Fragen zum Thema Betriebskosten und Nebenkosten zur Miete

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Mietnebenkosten-Zahlungstermin

Betriebskosten und Nebenkosten - Mieter Forum und Vermieter Forum - Mietrecht

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  #1  
Alt 27.10.2010, 19:24
Neuer Benutzer
 
Registriert seit: 16.09.2010
Beiträge: 3
Standard Mietnebenkosten-Zahlungstermin

Hallo, habe da mal eine Frage!
Muss ich den, vom Vermieter festgesetzten Termin für die Nachzahlung der Mietnebenkosten wahrnehmen, wenn ich einen Termin beim Verbraucherschutz zum überprüfen der Rechnung erst nach den vom Vermieter festgesetzten Termin bekommen habe?(unsere Abrechnung stimmt vorne und hinten nicht)
Kann der Vermieter mir einen Strick ziehen, wenn ich noch nicht zahle?

Gruß, DrHank



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  #2  
Alt 27.10.2010, 19:36
Erfahrener Benutzer
 
Registriert seit: 25.07.2009
Beiträge: 2.349
Standard AW: Mietnebenkosten-Zahlungstermin

Wenn dem Vermieter beweisbar mitgeteilt wurde, dass die Abrechnung fehlerhaft ist und eine Prüfung durch den Mieterverein vorgenommen wir, ruht der Anspruch auf Zahlung bis zur Klärung der Fehler:

http://www.mietrechtslexikon.de/a1le...abrechnung.htm
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  #3  
Alt 27.10.2010, 23:03
Benutzerbild von Recht-Einfach
Administrator
 
Registriert seit: 20.09.2007
Beiträge: 2.003
Standard AW: Mietnebenkosten-Zahlungstermin

Zusätzlich können Sie beim Vermieter auch eine Aussetzung der Vollziehung stellen.

Dies bedeutet, dass der "zweifelhafte" Betrag bis zur Klärung der tatsächlichen Verhältnisse durch Überprüfung einer beauftragten Stelle nicht fällig wird.
Dies sollte in der Regel vor Fälligkeit erfolgen!

Der Vermieter kann diesen Antrag ablehnen, dennoch sollte eine gerichtliche Nachvollziehbarkeit im Ernstfall zu Ihren Gunsten sein!

Viel Erfolg in der Zusammenarbeit mit dem Mieterverein.


Freundliche Grüße


Mietrecht Einfach
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