Recht Forum

Forum - Recht Ratgeber
Forum Hilfe - Erste Schritte

Mietrecht Ratgeber

Mietrecht
BGB Mietrecht Gesetz
(Mietrechtsgesetz)
Betriebskostenverordnung
(BetrKV - Gesetz)
Muster Kündigung Mietvertrag
Mietvertrag Vordruck
Mietrecht Muster, Checklisten
und Vordrucke
Mietrecht Anwalt - Beratung
Anwalt für Mietrecht finden

Erbrecht Ratgeber

Erbrecht
Erbschaftssteuergesetz (ErbStG)
und Schenkungssteuergesetz
BGB Erbrecht Gesetz
(Erbrechtsgesetz)
Erbrecht Anwalt - Beratung

Nebenkosten sparen

Strom Preisvergleich
Gas Preisvergleich
DSL Preisvergleich

Geld und Finanzen

Kostenloses Girokonto Vergleich
Tagesgeld Vergleich und
Zinsrechner
Festgeld Vergleich und
Zinsrechner
Kreditkarten Vergleich
Kostenloses Girokonto für
Studenten
Kostenlose Kreditkarte für
Studenten

Recht Einfach

Ratgeber Recht und Forum
Impressum
Datenschutzerklärung
Kontakt

Zurück   Mietrecht Forum und Erbrecht Forum - Recht Ratgeber > Mietrecht-Forum - Themen > Betriebskosten und Nebenkosten

Betriebskosten und Nebenkosten Fragen zum Thema Betriebskosten und Nebenkosten zur Miete

Forum Recht und Ratgeber - unsere Kategorien:
  • Allgemeines - Forum Regeln, Feedback, Support, Umfragen und allgemeine Diskussion
  • Mietrecht Forum - Mietvertrag, Miete, Betriebskosten, Nebenkosten, Reparaturen, Recht und Pflichten, Kündigung, Mietrecht allgemein
  • Muster - Mietvertrag und Kündigung

Kostenlos im Recht Forum registrieren - Frage stellen und Erfahrungen austauschen - Kostenlose Hilfe zum Thema Recht - Ratgeber

Mietvertrag ohne Aufschlüsselung der Betriebskosten

Betriebskosten und Nebenkosten - Mieter Forum und Vermieter Forum - Mietrecht

Antwort
 
Themen-Optionen Ansicht
  #1  
Alt 22.05.2008, 15:24
Neuer Benutzer
 
Registriert seit: 22.05.2008
Beiträge: 2
Standard Mietvertrag ohne Aufschlüsselung der Betriebskosten

Hallo,

ich habe heute einen Mietvertrag ohne Aufschlüsselung der einzelnen Betriebskosten unterschrieben. Soweit ist das ok. Nur ist der Vermieter verpflichtet, regelmäßig (jährlich?) eine genaue Aufschlüsselung der BK an die Vermieter zu versenden? Auf meine Nachfrage hieß es nämlich, sowas wurde noch nie gemacht...
Das kann ich mir nicht vorstellen. Zumal die BK ziemlich hoch sind (357 € Kaltmiete für 95 m², 115 € Heizung und Warmwasser, 330 € Betriebskosten).
Wer weiß Rat?

Grüße

Frank



Dieses Forum dient dem Meinungsaustausch! Es findet keine Beratung durch einen Rechtsanwalt statt!

Eine schnelle, kurzfristige und günstige Rechtsberatung vom Anwalt erhalten Sie hier:
Jetzt kostenloses Angebot per E-Mail von einem Anwalt für Mietrecht oder Erbrecht anfordern!

Mit Zitat antworten
Mietrecht und Erbrecht Rechtsberatung durch einen Anwalt - telefonische Rechtsberatung und Online Beratung:
Fragen Sie jetzt einen Anwalt - telefonisch oder per E-Mail

Dieses Forum kann Ihr Problem nicht lösen? Kein Problem!


Dann nutzen Sie unseren Service der günstigen Mietrecht und Erbrecht Rechtsberatung durch einen Anwalt. Sie können Ihre Frage einfach per E-Mail stellen. Fordern Sie hier unverbindlich ein Beratungsangebot an:

Online Rechtsberatung: Fordern Sie kostenlos und unverbindlich ein Angebot für Ihren Sachverhalt an

> Anwalt für Mietrecht fragen


> Anwalt für Erbrecht fragen


  #2  
Alt 22.05.2008, 20:29
Benutzerbild von Recht-Einfach
Administrator
 
Registriert seit: 20.09.2007
Beiträge: 2.003
Standard

Hallo Frank,

das kommt darauf an, was im Mietvertrag geregelt wurde.
Ich verstehe das jetzt so, dass du einen Mietvertrag unterschrieben hast, nach welchem du auf die Abrechnung der Betriebskosten oder auch Nebenkosten verzichtest. Verstehe ich das richtig?

Sollte es keine Regelung dazu geben, so müsste der Vermieter verpflichtet sein die Nebenkosten jährlich abzurechnen.
Diese verfallen, wenn die NK nicht innerhalb des darauffolgenden Kalenderjahres abgerechnet wurden. Guthabenansprüche von Mieterseite aus können aber auch darüber hinaus (Klageverfahren) geltend gemacht werden.

Nun weiß ich nicht, ob so eine Klausel des Verzichts auf Betriebskosten-Abrechnung in deinem Vertrag abgefasst ist und kann natürlich schlecht einen Tipp geben.

Wäre schön wenn du dich dazu nochmal näher äußern könntest.


Lieben Gruß, Mietrecht-Einfach
__________________

Dieses Forum dient dem Meinungsaustausch! Es findet keine Beratung durch einen Rechtsanwalt statt!

Eine schnelle, kurzfristige und günstige Rechtsberatung vom Anwalt erhalten Sie hier:
Telefonische Soforthilfe oder kostenloses Angebot per E-Mail von einem Anwalt für Mietrecht oder Erbrecht anfordern!


Mit Zitat antworten
  #3  
Alt 22.05.2008, 23:02
Neuer Benutzer
 
Registriert seit: 22.05.2008
Beiträge: 2
Standard

also eine Verzichtserklärung habe ich nicht unterschrieben. Ich frag mich nur, was ich für Rechte bzgl. einer Abrechnung habe. Wenn ich das richtig verstehe, muss der Vermieter z.B. das Jahr 2007 bis Ende 2008 abrechnen, sonst hat er keine Ansprüche bzgl. Mehrkosten. Richtig?
Oder was meinst du mit "diese verfallen"?

Mir kommen die Betriebskosten nur sehr hoch vor, daher meine eigentliche Frage, ob ich überhaupt einen Anspruch auf eine Auflistung habe (jährlich?)?

Grüße

Frank
Mit Zitat antworten
  #4  
Alt 23.05.2008, 12:43
Benutzerbild von Recht-Einfach
Administrator
 
Registriert seit: 20.09.2007
Beiträge: 2.003
Standard

Das sehe ich genauso:
Also wenn im Mietvertrag keine Passage abgefasst ist, dass keine Nebenkostenabrechnung erstellt wird, so hast du Anspruch darauf, dass die Kosten auch abgerechnet und deine Vorauszahlungen gegengerechnet werden (i.d.R. jährlich zum 31.12.XXXX).
Und die Nebenkostenabrechnung 2007 ist bis spätestens zum 31.12.2008 zuzustellen, auch dies ist richtig. Sollte diese später zugehen und du eine Nachzahlung erhalten, so ist diese nicht mehr wirksam...

Und 330,- EUR nur für die reinen Betriebskosten erscheint meiner Meinung nach als extrem überteuert! Dort würde ich auf alle Fälle auf eine Abrechnung bestehen!

Oder auch schon im Vorfeld auf eine Auflistung, wie sich dieser Betrag zusammensetzt.


Lieben Gruß, Mietrecht-Einfach
__________________

Dieses Forum dient dem Meinungsaustausch! Es findet keine Beratung durch einen Rechtsanwalt statt!

Eine schnelle, kurzfristige und günstige Rechtsberatung vom Anwalt erhalten Sie hier:
Telefonische Soforthilfe oder kostenloses Angebot per E-Mail von einem Anwalt für Mietrecht oder Erbrecht anfordern!


Mit Zitat antworten
  #5  
Alt 27.01.2009, 17:45
Benutzer
 
Registriert seit: 27.01.2009
Beiträge: 31
Standard

Wenn Sie Nebenkostenzahlung vereinbart haben und diese entrichtet haben, muß der Vermieter eine Abrechnung erstellen; andernfalls wäre das eine Pauschale, Warmmiete oder ähnliches. Dafür müsste er keine Abrechnung erstellen.
Mit Zitat antworten
Antwort

  Mietrecht Forum und Erbrecht Forum - Recht Ratgeber > Mietrecht-Forum - Themen > Betriebskosten und Nebenkosten

Themen-Optionen
Ansicht

Forumregeln
Es ist Ihnen nicht erlaubt, neue Themen zu verfassen.
Es ist Ihnen nicht erlaubt, auf Beiträge zu antworten.
Es ist Ihnen nicht erlaubt, Anhänge hochzuladen.
Es ist Ihnen nicht erlaubt, Ihre Beiträge zu bearbeiten.

BB-Code ist an.
Smileys sind an.
[IMG] Code ist an.
HTML-Code ist aus.
Trackbacks are an
Pingbacks are an
Refbacks are aus



Alle Zeitangaben in WEZ +2. Es ist jetzt 01:54 Uhr.


Powered by vBulletin® Version 3.8.7 (Deutsch)
Copyright ©2000 - 2024, vBulletin Solutions, Inc.
Search Engine Optimization by vBSEO 3.6.1


Erbrecht Forum und Mietrecht Forum - Schnelle Hilfe zu Rechtsfragen, Muster und Vorlagen
Ratgeber Recht - Ihr Forum für Mieter und Vermieter, sowie Erben und Erblasser
Frage zum Thema: Betriebskosten und Nebenkosten
Mietvertrag ohne Aufschlüsselung der Betriebskosten