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Betriebskosten und Nebenkosten Fragen zum Thema Betriebskosten und Nebenkosten zur Miete

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Nachzahlung in einer 2er WG

Betriebskosten und Nebenkosten - Mieter Forum und Vermieter Forum - Mietrecht

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  #1  
Alt 10.02.2014, 22:08
Neuer Benutzer
 
Registriert seit: 10.02.2014
Beiträge: 2
Frage Nachzahlung in einer 2er WG

Guten Abend,

meine Freudin wurde vor kurzem mit folgender Situation konfrontiert, bei der wir uns nicht 100% sicher in Sachen Mietrecht sind:

Sie bewohnt mit einer weiteren Person eine 2er WG. Sie ist im Juni 2013 in die WG eingezogen. Die Mitbewohnerin bewohnt bereits das komplette Jahr die WG. Nun verlangt der Vermieter eine Nachzahlung für 2013 bez. der Heizung, welche er lediglich durch zwei und nicht anteilig des Wohnungszeitraums teilte. Daher muss meine Freundin in diesem Fall 200€ nachzahlen, wie auch die Mitbewohnerin.

Ich halte dies jedoch nicht für gerechtfertigt, da meine Freundin die Wohnung nur ein halbes Jahr bewohnte und nicht ein ganzes wie ihre Mitbewohnerin. Vor meiner Freundin wohnte ein junger Mann in der WG. Meiner Meinung nach, müsste der Vermieter diesen wegen dem Anteil kontaktieren.

Was haltet ihr davon? Ist der Vermieter in diesem Fall im Recht?

Besten Dank schonmal für Eure Hilfe.



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  #2  
Alt 11.02.2014, 16:57
Erfahrener Benutzer
 
Registriert seit: 25.07.2009
Beiträge: 2.349
Standard AW: Nachzahlung in einer 2er WG

Zitat:
Was haltet ihr davon? Ist der Vermieter in diesem Fall im Recht?
Hängt davon ab, ob jeder Mieter einen Vertrag mit dem Vermieter hat, oder ob es nur einen Vertrag mit wechselnden Mitmietern gibt.
Mit Zitat antworten
  #3  
Alt 11.02.2014, 17:06
Neuer Benutzer
 
Registriert seit: 10.02.2014
Beiträge: 2
Standard AW: Nachzahlung in einer 2er WG

Zitat:
Zitat von Regenmacher Beitrag anzeigen
Hängt davon ab, ob jeder Mieter einen Vertrag mit dem Vermieter hat, oder ob es nur einen Vertrag mit wechselnden Mitmietern gibt.
Danke für deine Antwort.

Jeder der WG-Bewohner hat einen seperaten Vertrag mit dem Vermieter. Also was würdest du dann vorschlagen?
Mit Zitat antworten
  #4  
Alt 11.02.2014, 17:55
Erfahrener Benutzer
 
Registriert seit: 25.07.2009
Beiträge: 2.349
Standard AW: Nachzahlung in einer 2er WG

Demnach besteht keine Gesellschaft bürgerlichen Rechts (GbR), dann muss der Vermieter seine Nachforderungen auch nach Mietzeit aufgeteilt an die betreffenden Mieter und Exmieter richten.
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Antwort

  Mietrecht Forum und Erbrecht Forum - Recht Ratgeber > Mietrecht-Forum - Themen > Betriebskosten und Nebenkosten

Stichworte
heizung, mitbewohner, nachzahlung, wohngemeinschaft


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