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Betriebskosten und Nebenkosten Fragen zum Thema Betriebskosten und Nebenkosten zur Miete |
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Nachzahlung Nebenkostenabrechnung 2010
Hallo...Seit drei Tagen bin ich am verzweifeln aufgrund meiner sehr hohen Betriebskostennachzahlung. Ich hatte bis vor einem Monat ein Gewerbefläche, Größe 66,58 qm gemietet gehabt. Meine Miete betug 595 € warm, Betriebskosten 50€ und Heizkosten 60€. Nun habe ich den Ladenraum zum 31.09.2011 gekündigt und vor ein paar Tagen die Abrechnung erhalten.
Die Gesamtsumme beträgt hier 3025,82 €! Vorausgezahlt hatte ich 1439,90€ und als Nachzahlungsbetrag steht der Wert 1585,92 €! Nun kann ich es mir einfach nicht vorstellen, dass die Betriebskosten, für die an sich kleine Ladeneinheit so groß sein können. Erstmal ist die Betriebskostenabrechnung so gestaltet, dass man rein gar nichts nachvollziehen kann. Diese hat lediglich nur zwei doppelbedruckte Seiten. Was die Betriebskosten angeht, würde ich zu manchen Punkten gerne mal die Unterlagen, Verträge etc. sehen wollen, da ich mich nicht erinnere, dass vor meinem Laden irgendwann mal der Schnee bzw. Eis beseitigt worden, kann ich diese Unterlagen von meinem ehemaligen Vermieter anfordern? Desweiteren habe ich noch eine Frage bezüglich der Heizkosten. Meine Ablesewerte auf der Abrechnung für das Jahr 2010, sind gleich mit den Werten auf dem Abnahmeprotokoll vom 04.10.2011, da unterscheidet sich wirklich nichts. Ich kann es mir nur schwer vorstellen, dass ich seit der Ablesung nichts mehr verbraucht habe, bzw. dass mein Verbrauch dieses Jahr genau so hoch ist wie letztes Jahr. Ist schon ziemlich schwer vorstellbar. Oder was denkt Ihr? Ich bin mit der Heizung und mit Warmwasser sehr sparsam umgegangen und jetzt so eine hohe Nachzahlung. Hat es einen Sinn gegen diese Betriebskostenabrechnung einen Widerspruch einzulegen und einen Anwalt einzuschalten oder kann es sein und die Abrechnung ist legitim? Würde mich über ein paar Antworten freuen. |
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#2
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AW: Nachzahlung Nebenkostenabrechnung 2010
Zitat:
Der Braucht auch handfeste Belege, Zahlen, um die Korrektheit der Abrechnung zu überprüfen. Gewerbemietvertrag - Miete & Betriebskosten BGH: Für Betriebskostenabrechnung bei Gewerberaum gilt keine Ausschlussfrist - Immobilien - haufe.de |
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Stichworte |
betriebskostenabrechnung, gewerbemietvertrag, nachzahlung, nebenkostenabrechnung |
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