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Betriebskosten und Nebenkosten Fragen zum Thema Betriebskosten und Nebenkosten zur Miete |
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#1
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ich bewohne eine mietwohng. die mit 95 m² lt. mietvertrag angegeben ist. die tatsächliche wohnfläche ist aber 86,87 m². ich soll u. muß aber für 95m² lt. vermieter nebenkosten zahlen. meine frage: ist dieses rechtsmäßig, wer kann mir bitte darauf eine antwort senden ? im voraus liben dank!
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#2
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Hallo,
ein gewisses Maß an Abweichung wird dem Vermieter in Sachen Wohnungsgröße immer eingeräumt. Die genauen prozentualen Werte habe ich leider nicht im Kopf, nur, dass ab 20% (Korrektur: 10%) Abweichung eine Mietminderung möglich ist. In Sachen Nebenkosten spielt die Größe der Wohnung vorerst keine Rolle. Wenn Sie Ihre Gebühren direkt an einen Versorger zahlen oder einen eigenen Zähler haben, ist dies auch irrelevant. Interessant wird es bei den Grundkosten wie Steuern, Versicherungen und allem anderen, was über den Vermieter abgerechnet wird. Hier sollten Sie Ihre Nebenkostenabrechnung abwarten und dann die (möglicherweise) falsch angegebene Wohnungsgröße beanstanden und den Differenzbetrag einbehalten oder nachfordern im Falle eines Guthabens. Mietrecht Einfach
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#3
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An dieser Stelle muss ich meinen Vorredner korrigieren, das Zauberwort heißt 10%. Wenn Ihnen im Mietvertrag (und nur dort) eine Fläche von 95 m² zugesagt ist, tatsächlich aber nur 86,87 m² vorhanden sind, dann liegt die Differenz bei 8,55% und somit im erlaubten Bereich.
Wäre die Differenz größer als 10%, wäre sogar eine Minderung der Miete denkbar. Für die Berechnung der Betriebskosten hat der Vermieter z.B. die Möglichkeit, als Grundlage die Rohbaumaße zu nehmen. Da dann die Abweichungen in allen Wohnungen gleich sind, wird kein Mieter benachteiligt. |
#4
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Stimmt ... das habe ich auch schonmal gewusst
![]() http://www.forum-recht-einfach.de/mi...egeben-56.html Sorry für den kleinen Fehler, auch wenn er keine Auswirkung hatte und danke für die Korrektur Regenmacher!
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#5
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Eine Differenz bis 10 % muß toleriert werden.
Haben Sie denn auch wirklich alles was zur Wohnfläche zählt ausgemessen? Zur Wohnfläche zählt u. a. die Abstellkammer innerhalb der Wohnung und, falls vorhanden, der Balkon/die Terrasse mit bis zu 50 % der Fläche. |
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Stichworte |
betriebkosten, betriebskostenabrechnung, nebenkosten, nebenkostenabrechnung |
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