Recht Forum

Forum - Recht Ratgeber
Forum Hilfe - Erste Schritte

Mietrecht Ratgeber

Mietrecht
BGB Mietrecht Gesetz
(Mietrechtsgesetz)
Betriebskostenverordnung
(BetrKV - Gesetz)
Muster Kündigung Mietvertrag
Mietvertrag Vordruck
Mietrecht Muster, Checklisten
und Vordrucke
Mietrecht Anwalt - Beratung
Anwalt für Mietrecht finden

Erbrecht Ratgeber

Erbrecht
Erbschaftssteuergesetz (ErbStG)
und Schenkungssteuergesetz
BGB Erbrecht Gesetz
(Erbrechtsgesetz)
Erbrecht Anwalt - Beratung

Nebenkosten sparen

Strom Preisvergleich
Gas Preisvergleich
DSL Preisvergleich

Geld und Finanzen

Kostenloses Girokonto Vergleich
Tagesgeld Vergleich und
Zinsrechner
Festgeld Vergleich und
Zinsrechner
Kreditkarten Vergleich
Kostenloses Girokonto für
Studenten
Kostenlose Kreditkarte für
Studenten

Recht Einfach

Ratgeber Recht und Forum
Impressum
Datenschutzerklärung
Kontakt

Zurück   Mietrecht Forum und Erbrecht Forum - Recht Ratgeber > Mietrecht-Forum - Themen > Betriebskosten und Nebenkosten

Betriebskosten und Nebenkosten Fragen zum Thema Betriebskosten und Nebenkosten zur Miete

Forum Recht und Ratgeber - unsere Kategorien:
  • Allgemeines - Forum Regeln, Feedback, Support, Umfragen und allgemeine Diskussion
  • Mietrecht Forum - Mietvertrag, Miete, Betriebskosten, Nebenkosten, Reparaturen, Recht und Pflichten, Kündigung, Mietrecht allgemein
  • Muster - Mietvertrag und Kündigung

Kostenlos im Recht Forum registrieren - Frage stellen und Erfahrungen austauschen - Kostenlose Hilfe zum Thema Recht - Ratgeber

Nebenkosten bei kleinerer Wohnung als im Mietvertrag vereinbart

Betriebskosten und Nebenkosten - Mieter Forum und Vermieter Forum - Mietrecht

Antwort
 
Themen-Optionen Ansicht
  #1  
Alt 23.05.2012, 21:40
Neuer Benutzer
 
Registriert seit: 23.05.2012
Beiträge: 1
Standard Nebenkosten bei kleinerer Wohnung als im Mietvertrag vereinbart

ich bewohne eine mietwohng. die mit 95 m² lt. mietvertrag angegeben ist. die tatsächliche wohnfläche ist aber 86,87 m². ich soll u. muß aber für 95m² lt. vermieter nebenkosten zahlen. meine frage: ist dieses rechtsmäßig, wer kann mir bitte darauf eine antwort senden ? im voraus liben dank!



Dieses Forum dient dem Meinungsaustausch! Es findet keine Beratung durch einen Rechtsanwalt statt!

Eine schnelle, kurzfristige und günstige Rechtsberatung vom Anwalt erhalten Sie hier:
Jetzt kostenloses Angebot per E-Mail von einem Anwalt für Mietrecht oder Erbrecht anfordern!

Mit Zitat antworten
Mietrecht und Erbrecht Rechtsberatung durch einen Anwalt - telefonische Rechtsberatung und Online Beratung:
Fragen Sie jetzt einen Anwalt - telefonisch oder per E-Mail

Dieses Forum kann Ihr Problem nicht lösen? Kein Problem!


Dann nutzen Sie unseren Service der günstigen Mietrecht und Erbrecht Rechtsberatung durch einen Anwalt. Sie können Ihre Frage einfach per E-Mail stellen. Fordern Sie hier unverbindlich ein Beratungsangebot an:

Online Rechtsberatung: Fordern Sie kostenlos und unverbindlich ein Angebot für Ihren Sachverhalt an

> Anwalt für Mietrecht fragen


> Anwalt für Erbrecht fragen


  #2  
Alt 23.05.2012, 22:31
Benutzerbild von Recht-Einfach
Administrator
 
Registriert seit: 20.09.2007
Beiträge: 2.003
Standard AW: Nebenkosten bei kleinerer Wohnung als im Mietvertrag vereinbart

Hallo,

ein gewisses Maß an Abweichung wird dem Vermieter in Sachen Wohnungsgröße immer eingeräumt. Die genauen prozentualen Werte habe ich leider nicht im Kopf, nur, dass ab 20% (Korrektur: 10%) Abweichung eine Mietminderung möglich ist.

In Sachen Nebenkosten spielt die Größe der Wohnung vorerst keine Rolle. Wenn Sie Ihre Gebühren direkt an einen Versorger zahlen oder einen eigenen Zähler haben, ist dies auch irrelevant.

Interessant wird es bei den Grundkosten wie Steuern, Versicherungen und allem anderen, was über den Vermieter abgerechnet wird. Hier sollten Sie Ihre Nebenkostenabrechnung abwarten und dann die (möglicherweise) falsch angegebene Wohnungsgröße beanstanden und den Differenzbetrag einbehalten oder nachfordern im Falle eines Guthabens.


Mietrecht Einfach
__________________

Dieses Forum dient dem Meinungsaustausch! Es findet keine Beratung durch einen Rechtsanwalt statt!

Eine schnelle, kurzfristige und günstige Rechtsberatung vom Anwalt erhalten Sie hier:
Telefonische Soforthilfe oder kostenloses Angebot per E-Mail von einem Anwalt für Mietrecht oder Erbrecht anfordern!


Mit Zitat antworten
  #3  
Alt 24.05.2012, 08:38
Erfahrener Benutzer
 
Registriert seit: 25.07.2009
Beiträge: 2.349
Standard AW: Nebenkosten bei kleinerer Wohnung als im Mietvertrag vereinbart

An dieser Stelle muss ich meinen Vorredner korrigieren, das Zauberwort heißt 10%. Wenn Ihnen im Mietvertrag (und nur dort) eine Fläche von 95 m² zugesagt ist, tatsächlich aber nur 86,87 m² vorhanden sind, dann liegt die Differenz bei 8,55% und somit im erlaubten Bereich.

Wäre die Differenz größer als 10%, wäre sogar eine Minderung der Miete denkbar. Für die Berechnung der Betriebskosten hat der Vermieter z.B. die Möglichkeit, als Grundlage die Rohbaumaße zu nehmen. Da dann die Abweichungen in allen Wohnungen gleich sind, wird kein Mieter benachteiligt.
Mit Zitat antworten
  #4  
Alt 24.05.2012, 14:49
Benutzerbild von Recht-Einfach
Administrator
 
Registriert seit: 20.09.2007
Beiträge: 2.003
Standard AW: Nebenkosten bei kleinerer Wohnung als im Mietvertrag vereinbart

Stimmt ... das habe ich auch schonmal gewusst
http://www.forum-recht-einfach.de/mi...egeben-56.html

Sorry für den kleinen Fehler, auch wenn er keine Auswirkung hatte und danke für die Korrektur Regenmacher!
__________________

Dieses Forum dient dem Meinungsaustausch! Es findet keine Beratung durch einen Rechtsanwalt statt!

Eine schnelle, kurzfristige und günstige Rechtsberatung vom Anwalt erhalten Sie hier:
Telefonische Soforthilfe oder kostenloses Angebot per E-Mail von einem Anwalt für Mietrecht oder Erbrecht anfordern!


Mit Zitat antworten
  #5  
Alt 25.05.2012, 09:40
Erfahrener Benutzer
 
Registriert seit: 01.01.2012
Beiträge: 189
Standard AW: Nebenkosten bei kleinerer Wohnung als im Mietvertrag vereinbart

Eine Differenz bis 10 % muß toleriert werden.

Haben Sie denn auch wirklich alles was zur Wohnfläche zählt ausgemessen? Zur Wohnfläche zählt u. a. die Abstellkammer innerhalb der Wohnung und, falls vorhanden, der Balkon/die Terrasse mit bis zu 50 % der Fläche.
Mit Zitat antworten
Antwort

  Mietrecht Forum und Erbrecht Forum - Recht Ratgeber > Mietrecht-Forum - Themen > Betriebskosten und Nebenkosten

Stichworte
betriebkosten, betriebskostenabrechnung, nebenkosten, nebenkostenabrechnung


Forumregeln
Es ist Ihnen nicht erlaubt, neue Themen zu verfassen.
Es ist Ihnen nicht erlaubt, auf Beiträge zu antworten.
Es ist Ihnen nicht erlaubt, Anhänge hochzuladen.
Es ist Ihnen nicht erlaubt, Ihre Beiträge zu bearbeiten.

BB-Code ist an.
Smileys sind an.
[IMG] Code ist an.
HTML-Code ist aus.
Trackbacks are an
Pingbacks are an
Refbacks are aus


Ähnliche Themen
Thema Autor Forum Antworten Letzter Beitrag
Änderung Mietvertrag/Nebenkosten Saphira Kündigung 4 31.07.2011 19:29
Unsere Wohnung ist kleiner als wie im Mietvertrag vereinbart. einszett Kündigung 6 15.05.2010 12:43
Hohe Nebenkosten trotz nicht bewohnter Wohnung innerhalb der Kündigungsfrist Andy Gpunkt Betriebskosten und Nebenkosten 2 23.01.2010 14:23
Nebenkosten berechnen vor Beginn Mietvertrag? Markus Betriebskosten und Nebenkosten 1 22.06.2009 00:12
Mietvertrag Wohnraum (Wohnung) Recht-Einfach Muster, Vorlage und Vordruck Mietvertrag 0 05.05.2008 18:35


Alle Zeitangaben in WEZ +2. Es ist jetzt 22:14 Uhr.


Powered by vBulletin® Version 3.8.7 (Deutsch)
Copyright ©2000 - 2024, vBulletin Solutions, Inc.
Search Engine Optimization by vBSEO 3.6.1


Erbrecht Forum und Mietrecht Forum - Schnelle Hilfe zu Rechtsfragen, Muster und Vorlagen
Ratgeber Recht - Ihr Forum für Mieter und Vermieter, sowie Erben und Erblasser
Frage zum Thema: Betriebskosten und Nebenkosten
Nebenkosten bei kleinerer Wohnung als im Mietvertrag vereinbart