Recht Forum

Forum - Recht Ratgeber
Forum Hilfe - Erste Schritte

Mietrecht Ratgeber

Mietrecht
BGB Mietrecht Gesetz
(Mietrechtsgesetz)
Betriebskostenverordnung
(BetrKV - Gesetz)
Muster Kündigung Mietvertrag
Mietvertrag Vordruck
Mietrecht Muster, Checklisten
und Vordrucke
Mietrecht Anwalt - Beratung
Anwalt für Mietrecht finden

Erbrecht Ratgeber

Erbrecht
Erbschaftssteuergesetz (ErbStG)
und Schenkungssteuergesetz
BGB Erbrecht Gesetz
(Erbrechtsgesetz)
Erbrecht Anwalt - Beratung

Nebenkosten sparen

Strom Preisvergleich
Gas Preisvergleich
DSL Preisvergleich

Geld und Finanzen

Kostenloses Girokonto Vergleich
Tagesgeld Vergleich und
Zinsrechner
Festgeld Vergleich und
Zinsrechner
Kreditkarten Vergleich
Kostenloses Girokonto für
Studenten
Kostenlose Kreditkarte für
Studenten

Recht Einfach

Ratgeber Recht und Forum
Impressum
Datenschutzerklärung
Kontakt

Zurück   Mietrecht Forum und Erbrecht Forum - Recht Ratgeber > Mietrecht-Forum - Themen > Betriebskosten und Nebenkosten

Betriebskosten und Nebenkosten Fragen zum Thema Betriebskosten und Nebenkosten zur Miete

Forum Recht und Ratgeber - unsere Kategorien:
  • Allgemeines - Forum Regeln, Feedback, Support, Umfragen und allgemeine Diskussion
  • Mietrecht Forum - Mietvertrag, Miete, Betriebskosten, Nebenkosten, Reparaturen, Recht und Pflichten, Kündigung, Mietrecht allgemein
  • Muster - Mietvertrag und Kündigung

Kostenlos im Recht Forum registrieren - Frage stellen und Erfahrungen austauschen - Kostenlose Hilfe zum Thema Recht - Ratgeber

Nebenkostenabrechnung 2014

Betriebskosten und Nebenkosten - Mieter Forum und Vermieter Forum - Mietrecht

Antwort
 
Themen-Optionen Ansicht
  #1  
Alt 16.03.2016, 10:57
Neuer Benutzer
 
Registriert seit: 16.03.2016
Beiträge: 1
Standard Nebenkostenabrechnung 2014

Hallo.
Ich habe mal eine Frage:
Von 2014 habe ich ein Nebenkostenguthaben, wo ich Mitte Dezember 2015 von der Hausverwaltung gebeten wurde, meine Kontodaten durchzugeben. Dieses hab ich auch unverzüglich getan.
Die Hausverwaltung hat sich nun so wie ich auch mehrfach an die Vermieter gewandt per email, zuletzt die Hausverwaltung, die dann folgende Antwort erhalten hat:
Das Guthaben wird erst ausgezahlt, wenn von allen Mietern die Kontodaten vorliegen.
Somit hab ich mich gleich mal im Internet umgesehen, und bin auf mehreren Seiten zu dem Ergebnis gekommen, daß der Vermieter verpflichtet ist, innerhalb 30 Tagen das Guthaben auszubezahlen. Ist das richtig so?
Nun möchte ich den Vermieter jetzt noch einmal anschreiben, mit den Tatsachen, wenn es so ist, vielleicht auch mit einem Paragraphen, um dem Vermieter auch ein bisschen Nachdruck zu verleiten.

Für eine Antwort wäre ich Ihnen sehr dankbar.



Dieses Forum dient dem Meinungsaustausch! Es findet keine Beratung durch einen Rechtsanwalt statt!

Eine schnelle, kurzfristige und günstige Rechtsberatung vom Anwalt erhalten Sie hier:
Jetzt kostenloses Angebot per E-Mail von einem Anwalt für Mietrecht oder Erbrecht anfordern!

Mit Zitat antworten
Mietrecht und Erbrecht Rechtsberatung durch einen Anwalt - telefonische Rechtsberatung und Online Beratung:
Fragen Sie jetzt einen Anwalt - telefonisch oder per E-Mail

Dieses Forum kann Ihr Problem nicht lösen? Kein Problem!


Dann nutzen Sie unseren Service der günstigen Mietrecht und Erbrecht Rechtsberatung durch einen Anwalt. Sie können Ihre Frage einfach per E-Mail stellen. Fordern Sie hier unverbindlich ein Beratungsangebot an:

Online Rechtsberatung: Fordern Sie kostenlos und unverbindlich ein Angebot für Ihren Sachverhalt an

> Anwalt für Mietrecht fragen


> Anwalt für Erbrecht fragen


  #2  
Alt 16.03.2016, 16:49
Erfahrener Benutzer
 
Registriert seit: 25.07.2009
Beiträge: 2.349
Standard AW: Nebenkostenabrechnung 2014

Da braucht man doch keine Paragraphen, um sein Recht durchzusetzen. Entscheidend ist, dass eine Rechnung oder auch Gutschrift nach 30 Tagen zur Zahlung fällig ist. Außer es wurde ein anderer Termin vereinbart.

Und die berechtigte Forderung ist an den Vermieter zu richten, der ja auch die Miete plus Betriebskostenvorauszahlung kassiert hat.

Noch ein Tipp: Wenn der Betrag nicht gerade im Portokassenbereich liegt und 2015 wieder mit einer Gutschrift gerechnet wird, sollte man die monatlichen Vorauszahlungen reduzieren, um ein ausgeglichenes Jahresergebnis zu erzielen.
Mit Zitat antworten
Antwort

  Mietrecht Forum und Erbrecht Forum - Recht Ratgeber > Mietrecht-Forum - Themen > Betriebskosten und Nebenkosten

Stichworte
guthaben, nebenkostenabrechnung


Forumregeln
Es ist Ihnen nicht erlaubt, neue Themen zu verfassen.
Es ist Ihnen nicht erlaubt, auf Beiträge zu antworten.
Es ist Ihnen nicht erlaubt, Anhänge hochzuladen.
Es ist Ihnen nicht erlaubt, Ihre Beiträge zu bearbeiten.

BB-Code ist an.
Smileys sind an.
[IMG] Code ist an.
HTML-Code ist aus.
Trackbacks are an
Pingbacks are an
Refbacks are aus



Alle Zeitangaben in WEZ +2. Es ist jetzt 21:06 Uhr.


Powered by vBulletin® Version 3.8.7 (Deutsch)
Copyright ©2000 - 2024, vBulletin Solutions, Inc.
Search Engine Optimization by vBSEO 3.6.1


Erbrecht Forum und Mietrecht Forum - Schnelle Hilfe zu Rechtsfragen, Muster und Vorlagen
Ratgeber Recht - Ihr Forum für Mieter und Vermieter, sowie Erben und Erblasser
Frage zum Thema: Betriebskosten und Nebenkosten
Nebenkostenabrechnung 2014