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Nebenkostenabrechnung 2014 - Nachzahlung bei Fehler des Vermietes?

Betriebskosten und Nebenkosten - Mieter Forum und Vermieter Forum - Mietrecht

Antwort
 
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  #1  
Alt 18.10.2016, 17:38
Neuer Benutzer
 
Registriert seit: 18.10.2016
Beiträge: 1
Standard Nebenkostenabrechnung 2014 - Nachzahlung bei Fehler des Vermietes?

Hallo!

Ich habe Ende zu Ende März die Wohnung bei meinem alten Vermieter gekündigt.
Vor ein Paar Tagen habe ich die Nebenkostenabrechnung für 2015, sowie eine “korrigierte“ Abrechnung für 2014 erhalten, wo ich zu einer Nachzahlung aufgefordert werde.

Der Vermieter begründet dies mit
Zitat:
mehreren Summenfehlern, da die Abrechnung des Vorjahres als Grundlage verwendet wurde und bei dieser die Kosten nach qm nur für 11Monate berücksichtigt waren
Zitat:
Desweiteren wurde bei der Zusammenstellung der Grundsteuer, die Gesamtsumme und damit auch die Bemessungsgrundlage für Ihren Anteil nicht richtig berechnet.
Es entsteht so eine Aufforderung zur Nachzahlung von rund 95€.

Hat der Vermieter das Recht, diese Summe von mir zu fordern?

Ich wäre sehr dankbar für Beratung :-)



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  #2  
Alt 19.10.2016, 09:32
Erfahrener Benutzer
 
Registriert seit: 25.07.2009
Beiträge: 2.349
Standard AW: Nebenkostenabrechnung 2014 (Fehler des Vermietes)

Da Sie nicht angegeben haben wie der Abrechnungszeitraum für diese Wohnung vereinbart war, gehe ich davon aus, dass es das Kalenderjahr ist. Der Vermieter hatte Zeit bis zum 31.12.2015 um seine Korrekturen vorzubringen. Da er das nicht rechtzeitig gemacht hat, ist die Abrechnung verfristet.

Für 2015 ist die Abrechnung rechtzeitig eingetroffen. Aber aufgepasst, dass der Exvermieter keine Nachberechnung bei der letzten noch kommenden Abrechnung für 2016 einbaut.
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  #3  
Alt 03.05.2017, 22:19
Gesperrt
 
Registriert seit: 13.04.2014
Beiträge: 29
Standard AW: Nebenkostenabrechnung 2014 - Nachzahlung bei Fehler des Vermietes?

Hoffe alles war am Ende gut
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Antwort

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Stichworte
nachzahlung, nebenkosten, nebenkostenabrechnung


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