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Betriebskosten und Nebenkosten Fragen zum Thema Betriebskosten und Nebenkosten zur Miete |
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Nebenkostenabrechnung - Heiz-, Warmwasserkosten
Hallo,
habe vom Vermieter eine sehr hohe Nachzahlung bekommen. Es handelt sich um eine neumodische Heizung mit Wärmepumpe, diese verbraucht ausschließlich Strom. Meine Wohnung, ca. 90 qm bezieht nur die Heizungsleistung über die Anlage. Warmwasser wird über einen Warmwasserboiler in meiner Wohnung produziert. Die Stromkosten hierfür trage ich. Wohne in einer Art Doppelhaushälfte und die Heizung versorgt 3 Wohnungen. Meine und eine andere haben Warmwasserboiler, der Vermieter bezieht sein Warmwasser ganzjährig über die Heizung. Nun soll mein Heikostenanteil 1300 € fürs letzte Jahr betragen. Der Vermieter hat es sich sehr einfach gemacht. Einfach die Stromkosten der Heizung auf alle 3 Parteien nach qm abgerechnet. Seinen Warmwasserverbrauch hat er auch nicht abgezogen. Soweit ich das im Internet gelesen habe ist dies nach Heizkostenverordnung unzulässig. Die Heizkosten dürfen meiner Meinung nach nur über Verbrauchserfassungsgeräte an den Heizkörpern abgerechnet werden. Dies werde ich so nicht bezahlen, da es nicht nachvollziehbar ist. Ich heize sehr sparsam und nur die Räume die ich brauche, einen Wintermonat war ich auch kaum zuhause, bin ja auch nicht so einer der alle Heizungen auf Stufe 5 laufen hat. Was ist eure Meinung dazu? Danke im Voraus |
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#2
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AW: Nebenkostenabrechnung - Heiz-, Warmwasserkosten
Hallo,
ich würde auf jeden Fall Widerspruch gegen die Nebenkostenabrechnung einlegen und nur den Teil bezahlen, der unstrittig ist - also alles außer Strom und Wasser. Die strittige Differenz sollten Sie aussetzen lassen. Des Weiteren empfehle ich einen Mieterverein in der Nähe zu kontaktieren, um hier die weitere Vorgehensweise zu besprechen und die Ansprüche nach bestmöglich gesetzeskonformen Vorgaben durchzusetzen! Freundliche Grüße, Mietrecht Einfach
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#3
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AW: Nebenkostenabrechnung - Heiz-, Warmwasserkosten
Auf den ersten (und auch auf den zweiten) Blick verstößt diese Heizkostenabrechnung gegen die Heizkostenverordnung, also gegen geltendes Recht.
Egal wie die Wärme produziert wurde, jeder Abnehmer bezahlt nur seinen Anteil, der individuell erfasst und abgerechnet werden muss. Für diesen Job gibt es spezielle Unternehmen wie techem, ISTA, Brunata usw. und nicht einen Vermieter, der mit Milchmädchenrechnungen die Kosten aufteilt. Lesen Sie bitte hier weiter: www.heizkostenverordnung.de, zeigen Sie Ihrem Vermieter die wichtigsten Passagen und verweigern Sie die Zahlung dieser Rechnung, bis eine berichtigte Abrechnung vorliegt. |
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