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Betriebskosten und Nebenkosten Fragen zum Thema Betriebskosten und Nebenkosten zur Miete |
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#1
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Hallo,
ich habe eine Frage bzgl. der Nebenkostenabrechnung für meine alte Wohnung. Vielleicht hat ja jemand mal etwas ähnliches erlebt und kann mir Tipps geben. Ich bin am 15.03.2010 in eine Wohnung gezogen, welche Anfang Dezember 2010 verkauft wurde. Der neue Eigentümer stellte mir eine Kündigung für Ende Februar 2011 aus. In meinem Mietvertrag steht, dass der Abrechnungszeitraum für die Nebenkosten immer bis zum 31.12 eines Jahres läuft. Nun hat der neue Vermieter die Werte im Dezember 2010 aber nicht ablesen lassen, weil er scheinbar keine Erfahrung in Sachen Vermietung hat. Mir ist die Sache aber auch erst jetzt aufgefallen. Der neue Eigentümer meinte beim letzten Telefonat, dass er die Abrechnung nächste Woche bekommt und sie uns dann zuschickt. Nun zu meiner Frage: ist diese Abrechnung überhaupt gültig? Da ja im Dez. 2010 nicht abgelesen wurde, würde der Abrechnungszeitraum 14 Monate (bis Ende Februar) betragen uns soweit ich weiß, ist das nicht zulässig. Die Nebenkosten bis Dezember 2010 sind nun auch schon verjährt aber die Monate Januar und Februar 2011 können ja aufgrund der fehlenden Abrechnung nicht rausgerechnet werden. ![]() Vielen Dank für eure Antworten. |
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#2
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Sie müssen nur die Betriebskosten des Jahres 2011 bezahlen. Für das Jahr 2010 hätte der alte Vermieter abrechnen müssen.
Wie der neue Eigentümer die Abrechnung hinbekommt ist nicht Ihr Problem, Sie sollten nur sicher stellen, dass Sie nicht mit Dingen aus 2010 belastet werden. |
#3
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Vielen Dank für die schnelle Antwort! Da bin ich mal gespannt, was dann auf uns zukommt.
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Stichworte |
betriebskostenabrechnung, nebenkostenabrechnung, verjährung |
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