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Betriebskosten und Nebenkosten Fragen zum Thema Betriebskosten und Nebenkosten zur Miete |
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Nebenkostenabrechnung nach Auszug
Hallo,
ich habe diesen Monat die Nebenkostenabrechnung meiner ehemaligen Wohnung erhalten. Ich habe dort nicht alleine gewohnt und hatte noch einen Mitbewohner. Dieser stand, neben mir, ebenfalls im Mietvertrag. Nun ist es so, dass er seinen Teil nicht decken will. Ich habe meinen Teil bezahlt. Er hat die Vermieterin direkt blockiert. Diese hat mir dann geschrieben, ich müsse das abklären. Leider komme ich auch nicht an ihn ran und habe auch nicht so viel Geld seine Hälfte einfach sp mit zu decken, da ich noch in der Ausbildung bin. Jetzt ist meine Frage, ob ich " verurteilt" werden kann, alles alleine zu tragen, obwohl ich meinen Teil beglichen habe oder ob sie seinen Teil von ihm (vielleicht sogar rechtlich) einfordern. Vielen Dank schonmal! |
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#2
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AW: Nebenkostenabrechnung nach Auszug
Die Vermieterin ist im Recht. Haben 2 Personen einen (Miet)vertrag abgeschlossen, bilden sie eine Gesellschaft bürgerlichen Rechts (GbR), die dann gemeinschaftlich für entstandene Kosten aufzukommen hat. Die Vermieterin kann dann von der Person das Geld holen, bei der sie sich den größeren Erfolg verspricht. Die wiederum kann den Ex-Mitmieter auf Zahlung seines Anteils verklagen.
Reden Sie mit der Ex-Vermieterin, dass sie sich nur an den Zahlungsunwilligen hält, weil Sie selbst ja das Geld auch nicht haben. |
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Stichworte |
haftung, nebenkostenabrechnung |
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