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Betriebskosten und Nebenkosten Fragen zum Thema Betriebskosten und Nebenkosten zur Miete |
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#1
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Sehr geehrte Forum-User,
ich habe folgendes Anliegen an euch, könnte bitte jemand mir die Nebenkostenabrechnung analysieren und sagen ob dort alles rechtens aufgeführt ist? Ich finde diese Nebenkostenabrechnung unnormal hoch, zumal wir erst jetzt zum Ende des Mietverhältnisses eine Abrechnung bekommen, und nicht wie jeder sonst im Haus nach 12 Monaten. Wir sind zum 01. März 2013 eingezogen und wollen zum Ende diesen Monats (September 2014) ausziehen. Wir leben mit 2 Menschen in dieser Wohnung wovon einer Arbeitstätig ist, zudem achten wir darauf das wir nicht das Licht anlassen oder viel Wasser verbrauchen. Ich wäre euch sehr dankbar, da der Vermieter vor hat von der Kaution die offenen Nachzahlungsbeträge abzuziehen. Angeblich sei dies begründet durch einer Grundsteuererhöhung sowie anderer Kostensteigerungen. Aus Datenschutzgründen habe ich die Namen sowie Adressen entfernt. ![]() |
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#2
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Hallo Kay,
eine Nebenkostenabrechnung ist für Forennutzer sehr schwer zu beurteilen. Wir haben hier ein tolles Formular, mit welchem Sie Ihre Abrechnung selbst prüfen können: Checkliste Betriebskosten- und Nebenkostenabrechnung Des Weiteren bieten wir den Service an, die Nebenkostenabrechnung von einem Anwalt prüfen zu lassen: Nebenkostenabrechnung prüfen lassen vom Anwalt Hierzu kann ich eigentlich nur raten, da es schon mit dem Abrechnungszeitraum losgeht, welcher keine 12 Monate beträgt. Hier wurde vermutlich auf Grund des Auszugs zusammengefasst. Ich wünsche viel Erfolg, Mietrecht Einfach
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#3
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Guten Tag Mietrecht Einfach,
wie Sie schon geschrieben haben ist diese Abrechnung für 19 Monate erstellt. Wie lautet der genaue Gesetztestext zur Ausschlussfrist? Darf die Abrechnung selbst nach 19 Monaten noch erstellt werden? Die Nebenkostenabrechnung von einem Anwalt prüfen lassen ist leider momentan nicht als Option für uns Verfügbar da wir uns nahezu mitten im Umzug befinden und die Mittel nicht vorhanden sind. Gibt es sonst keinen User im Forum der noch seine Meinung dazu geben kann sodas man eventuell ein Lichtblick erhält? |
#4
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Habe noch eine Frage dazu:
Wenn wir am 01.03.2013 eingezogen sind und ab dann der Vertrag erst lief und wir jetzt am 30.09.2014 ausziehen dann sind es doch 18 Monate Gesamtevertragszeit und nicht 19 Monate oder? Wir rätseln jetzt bereits in der Familie wie man dort auf 19 Monate kommt? Denn mit 18 Monaten wäre die Summe ja bereits niedriger im Gesamten. Bitte um kurze Hilfestellung!!! |
#5
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Hallo, die Fristen werden hier geregelt: § 556 BGB - Vereinbarungen über Betriebskosten - Mietrecht
Die Frist auf die Sie sich scheinbar beziehen, hat jedoch nichts mit Ihrem Fall zu tun. Der Vermieter ist lediglich verpflichtet die Nebenkostenabrechnung innerhalb 12 Monaten nach Ende der Abrechnungsfrist zuzustellen, um Nachforderungen geltend machen zu können. Das Problem bei Ihnen liegt eher im Abrechnungszeitraum, da dieser mehr als 12 Monate beträgt - und zwar 19 Monate. Ich rechne Ihnen gerne vor: 01.03. bis 30.09. 1. März 2. April 3. Mai 4. Juni 5. Juli 6. August 7. September zzgl. 12 Monate macht 19 Monate. Mietrecht Einfach
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#6
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Hallo,
hat sich erledigt. War alles richtig. |
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Stichworte |
abrechnung, betriebskosten, betriebskostenabrechnung, nebenkosten, nebenkostenabrechnung |
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